Der Tagesordnungspunkt dient der Information.

 

 

 


Herr Rampe begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Katrin Hoffmann (Diplom-Sozialpädagogin).

 

Frau Hoffmann erläutert ausführlich ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichem im Jugendzentrum Billerbeck. Die Öffnungszeiten und Angebote des Jugendzentrums Billerbeck können auf folgender Internetseite nachgelesen werden:

https://www.jugendzentrum-billerbeck.de/ .

 

Anschließend betont Frau Hoffmann, dass es sich bei vielen Besuchern (ca. 60 Personen) um Stammbesucher handelt, die regelmäßig verschiedene Angebote (Kochen, Tanzen, Schminken, Playstation spielen) wahrnehmen. Die Kosten hierfür werden in jedem Fall möglichst gering gehalten, damit allen Kindern/Jugendlichen ein Zugang zu den Aktionen ermöglicht werden kann.

 

Weiterhin führt Frau Hoffmann aus, dass es sich bei den Besuchern um sehr unterschiedliche Persönlichkeiten handelt mit unterschiedlichen Bedürfnissen – abhängig vom sozialen Umfeld, Herkunft, Bildungsmöglichkeiten, Integration, familiären Schwierigkeiten, etc..

 

Wichtig ist immer, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, damit die Kinder und Jugendlichen mit allen Belangen oder Problemen auf die Ansprechpartner zukommen können.

 

Schwierig schildert Frau Hoffmann die Zeit nach Corona. Viele Kinder mussten neu begeistert werden. Dies wurde durch feste Angebote an bestimmten Tagen erreicht.

 

Hilfestellungen werden u.a. bei den Hausaufgaben, Bewerbungsschreiben, Praktikumsberichten angeboten und von den Kindern / Jugendlichen auch dankbar angenommen.

 

Danach hebt Frau Hoffmann hervor, dass Partizipation ein wichtiger Faktor ist – also auch ein Mitspracherecht der Besucher. Jede Begegnung soll auf Augenhöhe und mit gegenseitigem Respekt stattfinden.

 

Ebenso ist es enorm wichtig, den Kindern das Bewusstsein auf ihre Rechte klar zu machen, z. B. hinsichtlich des “Rechtes auf Bildung”. Ziel ist es, die Kinder / Jugendlichen stark zu machen.

 

Der Vorsitzende Herr Rampe bedankt sich bei Frau Hoffmann und schlägt vor, das Jugendzentrum zusammen mit den Ausschussmitglieder bei einer der nächsten Sitzungen zu besuchen. Dieser Vorschlag findet allseits Zustimmung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Jakobi, ob auch “Hausverbote” ausgesprochen werden, entgegnet Frau Hoffmann, dass sie persönlich das “Wegschicken” weitestgehend vermeidet. Dennoch gibt es Ausnahmen, die jedoch lediglich einen kurzen Zeitraum (zunächst 1 Stunde) umfassen. Ein Hausverbot wird zum Schutze anderer Personen ausgesprochen. Es gibt nicht viele Regeln – aber das Jugendzentrum ist ein gewaltfreies Haus.