Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Die 2. Änderung der Gebührenordnung für das Freibad Billerbeck wird wie vorgeschlagen zur Freibadsaison 2024 beschlossen

 

 


 

 

Herr Messing erläutert anhand der vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen den Vorschlag der Verwaltung.

 

Seitens der CDU hinterfragt Herr Lennertz das Gesamtdefizit im Bereich des Freibades und Herr Salomon hinterfragt die Höhe der Mehreinnahmen durch die geplanten Erhöhungen. Grundsätzlich bezeichnet Herr Lennertz die Erhöhungen als moderat und kann sich mit seiner Fraktion dem Verwaltungsvorschlag anschließen.

Herr Messing beziffert das Gesamtdefizit mit 150.000 € (- das Defizit für die nächsten Jahre ca. 300.000 €-) und die zu erwartenden Mehreinnahmen mit einem fünfstelligen Betrag. 

 

Für die Fraktion der FDP stimmt Herr Dr. Witulski seinem Vorredner zu.

 

Anschließend meldet sich Frau Köhler zu Wort und schließt sich mit ihrer Fraktion ebenso dem Vorredner an. Weiterhin fragt Frau Köhler nach, ob es Seniorenkarten gibt. Dieses wird seitens der Verwaltung verneint.

 

Daraufhin möchte Herr Dürhager wissen, warum es keine ermäßigten Einzeltickets für Kinder und Jugendliche (Kosten betragen 2,50 €) gibt. Er kritisiert, dass die Erwachsenen eine Ermäßigung erhalten können – die Kinder und Jugendlichen aber nicht.

 

Herr Messing entgegnet, dass eventuell eine Spalte bei der Darstellung vergessen worden sei – grundsätzlich sollte immer der Normalpreis und der dazugehörige gemäßigte Preis dargestellt werden.

Herr Dürhager verdeutlicht nochmals, dass eine Normalkarte für einen Erwachsenen 4,00 € koste und ermäßigt somit 2,00 €. Wenn allerdings ein Kind oder Jugendlicher ins Freibad wolle – bezahlt dieses/dieser immer das Gleiche für eine Einzelkarte – also 2,50 €..

Herr Messing sagt eine Überprüfung anhand der Satzung zu – worauf Herr Dürhager bemerkt, dass dieses in der Satzung ebenso nicht geregelt ist.

 

Weiterhin bemerkt Herr Messing, dass es aus Gründen der Praktibilität durchaus möglich sei, dass dem betroffenen Personenkreis der Kinder und Jugendlichen, die eventuell einen Anspruch auf Ermäßigung hätten, nicht zugemutet werden sollte, einen entsprechenden Nachweis (Bürgergeld bzw. ALG II-Bezug) vorzulegen.

 

Frau Dirks bemerkt, dass grundsätzlich Ermäßigungen für Alle gelten sollten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Grundlage für eine Ermäßigung vorgelegt wird.

 

Herr Dürhager vergewissert sich, ob es dann so wäre, dass eine ermäßigte Karte für Kinder und Jugendliche demnach 1,25 € kosten würde.

Dieses wird von Frau Dirks bestätigt und zugesagt diese Spalte nachzutragen. Sie vermutet, dass in der Vergangenheit diesbezüglich keine Nachfragen entstanden sind.

 

Aber aus der Praxis heraus – betont Herr Dürhager, dass gerade Familien aus vorgenanntem Personenkreis, sich die Familiensaisonkarten nicht leisten können.

 

Anschließend beantragt Herr Dürhager, dass die Erhöhung seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgetragen wird – bis auf die Preise für die Ermäßigten.

Die vorgeschlagene Preissteigerung sei gerechtfertigt. Die Bezieher von Bürgergeld bzw. ALG II-Bezieher müssen allerdings jeden Euro zweimal umdrehen. Das sogenannte Teilhabe-Paket berücksichtigt solche Eintrittsgelder nicht – vielmehr müsste dieses vom Regelsatz entrichtet werden. Gerade dieser Personenkreis kann nicht im Sommer in den Urlaub fahren, sondern möchte das Freibad für Gesundheit, Bewegung und Begegnung nutzen. Abschließend betont er nochmals, die ermäßigten Preise so zu belassen – wie sie sind.

 

Frau Dirks merkt an, dass die vorgenannten Bezugsleistungen ebenso erhöht werden und zwar um einen ziemlich hohen Prozentsatz. Sie gibt zu bedenken, dass jede Erhöhung einer anderen Erhöhung gegenübersteht. Frau Dirks kann dem Vorschlag von Herrn Dürhager somit nicht folgen.

 

Anhand des Beispiels von Frankfurt – ergänzt Herr Dürhager, dass dort der Freibadbesuch für Kinder bis zu 14 Jahren immer kostenlos ist – also nicht nur ermäßigt, sondern auf “0” gesetzt wird.

 

Frau Dirks betont, dass Billerbeck und Frankfurt kaum vergleichbar sind. Zudem gibt sie zu bedenken “Was Nichts kostet – wird auch nicht wertgeschätzt!”. Einen gewissen Beitrag sollte aus diesem Grund Jeder bezahlen.

 

Herr Dürhager möchte über seinen gestellten Antrag gerne abstimmen lassen. Die Begründung ist, dass das Geld des o.g. Personenkreis sehr knapp ist und selbst die Finanzierung einer ermäßigten Familienkarte vom Regelsatz zu bezahlen, ist nicht einfach.

 

Daraufhin betont Herr Messing, dass der Betrieb des Freibades enorme Kosten für die Stadt bedeutet. Durch die allgemeine Inflation sind die Energie- und Personalkosten in die Höhe geschnellt. Dennoch ist es der Verwaltung wichtig einen Ort vorzuhalten, an dem Kinder das Schwimmen lernen. Durch die Eintrittsgelder werden lediglich 1/6 der Kosten gedeckt.

 

 

Herr Dürhager möchte über seinen vorab gestellten Antrag abstimmen lassen:

“Die ermäßigten Preise sollen so bleiben – wie sie sind. Die anderen Preise können gerne – nach dem Vorschlag der Verwaltung - angehoben werden.”

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

4

1

Bündnis90/Die Grünen

2

 

 

SPD

 

2

 

FDP

 

1

 

 

 

 

 


Stimmabgabe: einstimmig