Beschlussvorschlag für den Rat

 

 

1.    Aufgrund der §§ 78 ff. GO NRW wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2024 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen unter Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA Sitzungen ergebenen Anpassungserfordernissen und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste zusammengefasst sind, beschlossen.

2.    Der Stellenplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen.

 

abgestimmt.

 


 

Frau Lammers erläutert anhand der Sitzungsvorlage und der vorab zur Verfügung gestellten 2. Änderungsliste die Änderungen im Haushaltsentwurf 2024 (Stand: 30.11.2024).

 

Mit Bezug auf eine Sitzung des Kreises Coesfeld am 29.11.2023 teilt Frau Lammers mit, dass sich der Hebesatz der Kreisumlage nochmals geändert hat. Dieser hat sich reduziert auf 31,46 Prozent – also zu Gunsten der Stadt Billerbeck. Hierdurch ergibt sich eine Verbesserung von 101 T Euro.

 

Ebenso in der Änderungsliste berücksichtigt wurden alle bisher beschlossenen Gebührenerhöhungen aus den vorangegangenen Ausschusssitzungen.

 

Wichig sei immer, Fördergelder schnellstmöglichst abzurufen, um für diese Gelder Zinsen zu generieren. Von daher ergeben sich auch hier noch Änderungen für 2024 ff., da Fördermittel bereits 2023 abgerufen werden konnten. Diese verbessern damit die Liquidität für 2023.

 

Zusammenfassend stellt Frau Dirks fest, dass es aus ihrer Sicht noch zwei zu beratende Themen zum Haushalt 2024 gibt.

 

  1. Thema Steuern:

Vorschlag der Verwaltung: Erhöhung der Realsteuer-Hebesätze – Grundsteuer A: Anhebung auf den fiktiven Steuersatz + 85 Hebesatzpunkte für das Wirtschaftswegekonzept und Anhebung Grundsteuer B auf den fiktiven Hebesatz.

 

  1. Thema Bauhof:

Hierfür wurde bereits ein Grundstück gekauft – nun müssen die weiteren Maßnahmen für die Ertüchtigung erfolgen.

 

Für die Fraktion der CDU meldet sich Herr Lennertz zu Wort und teilt mit, dass nach Abstimmung mit der FDP, der Familienpartei und dem Bund der Steuerzahler festzustellen ist, dass der Haushalt der Stadt Billerbeck als robust zu bezeichnen ist. Weiterhin kann aufgrund der Haushaltsrücklage, die in ausreichender Höhe vorhanden ist, ein Defizit ausgeglichen werden – dies war ebenso eine formale Feststellung vom Bund der Steuerzahler. Vorgenannter Bund lässt ein Lob an die Kämmerin ausrichten. Hier wird die Aufstellung des Haushaltes als sehr gelungen bezeichnet. Grundsätzlich bekennen sich die vorgenannten Fraktionen zum Umzug des Bauhofes – trotzdem aber heute der Vorschlag, die Ansätze für 2024 und 2025 zu reduzieren. Hintergrund hierfür ist die haushalterische Situation – man kann nicht Defizite über meherere Millionen verplanen und verausgaben. Vorgeschlagen wird von Herrn Lennertz die Ansätze für 2024 auf 150 T Euro zu reduzieren und für 2025 auf 1 Mio. Euro zu begrenzen. Befürwortet wird der Umzug, eine funktionale Bauweise und ein stetiger, sukzessiver Ausbau, wenn Geld hierfür vorhanden ist.

Des Weiteren wurde im Haushaltsentwurf ein Großflächenmäher (106578314000) identifiziert. Es stellt sich die Frage, ob die Neuanschaffung in 2024 unabdingbar ist oder diese Anschaffung geschoben werden kann.

 

Bezugnehmend auf den angesprochenen Großflächenmäher führt Frau Besecke aus, dass dieser intensiv genutzt werde, aber nach einer Einsatzdauer von 7 – 8 Jahren reparaturanfällig werden könnte. Die kalkulierten Kosten für Reparaturen wären sehr hoch und sollte der Mäher defekt sein – wäre eine Neuanschaffung sinnvoller, da nunmal ein Verschleiß des Gerätes nicht zu verhindern ist.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass eine Ausgabe von ca. 50.000 € in die Kompetenz des Ausschusses fallen würde. Ein Kauf wäre somit nur mit Zustimmung der Politik möglich.

 

Seitens der Verwaltung wird von Frau Besecke nochmals betont, dass Ausgaben nur getätigt werden, wenn sie unumgänglich sind.

 

Des Weiteren äußert sich Herr Lennertz zu den Grundsteuern. Hier nimmt Herr Lennertz Bezug auf den Kompromiss der SPD:

  1. Grundsteuer B: Anhebung des ursprünglichen Hebesatzes um 1/3 – also um 27 Hebesatzpunkte
  2. Grundsteuer A: Hebesatz so belassen wie er ist. (291 Hebesatzpunkte)

 

Anschließend erörtert Frau Besecke die aktuelle Situation zum Thema Bauhof (Kauf eines Grundstückes mit leerer Halle). Für die weitere Planung ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Sollte für die Ertüchtigung des Bauhofes lediglich 1 Million veranschlagt werden – könnte der Bauhof definitiv nicht umziehen. Sie betont, dass der Bauhof in Gänze umziehen muss. Benötigt werden Sozialräume, die Infrastruktur und der Umzug aller Geräte. Das Betreiben des Bauhofes an zwei Standorten mache keinen Sinn.

 

Frau Dirks ergänzt, dass die jetzigen Räume des Bauhofes nicht mal mehr den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Weiterhin sind für die Arbeitsabläufe bestimmte Werkstätten (Schreinerei, Schlosserei, Gärtnerei), Schüttboxen, Salzlager, etc. erforderlich und zwar an einem Standort. Für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Bauhofes sind Investitionen zwingend erforderlich.

 

Für die Fraktion der FDP meldet sich Frau Pawliczek zu Wort und teilt mit, dass ihre Fraktion das Vorhaben nicht unterstützen kann. Zur damaligen Kaufsitutation schildert sie ausführliche Diskussionen – damals mit dem Hinweis, dass für die Ertüchtigung des Gebäudes nicht so hohe Kosten anfallen. Sie kritisiert, dass im Vorfeld die Rede von 2 Mio. Euro war und nun über 3 Mio. Euro diskutiert werde. Unklar ist ihr, wie diese Steigerung zustande kommt.

 

Frau Dirks antwortet, dass die Verwaltung froh ist, dass das gekaufte Grundstück bereits bebaut ist und sich dieses in unmittelbarer Nähe zur Stadtmitte befindet.

Sie weist darauf hin, dass die Kalkulation des neuen Bauhofes bereits einige Jahre her ist. Nunmehr muss ein Raumprogramm erstellt werden, welche die Gestaltung der Räume veranschaulicht.

 

Frau Pawliczek lenkt den Blick auf die geplanten Steuererhöhungen für die Bürger. In ihren Augen ist die Ausgestaltung des Bauhofes in dieser Dimension schwer den Bürgern zu erklären.

Zudem hebt Frau Pawliczek hervor, dass aufgrund der 2. Änderungsliste die Liquidität der Verwaltung bis 2025 noch gewährleistet wäre. Abschließend betont Frau Pawliczek, dass ihre Fraktion komplett gegen jegliche Art von Steuererhöhungen ist.

 

Die Vorsitzende betont nochmals, dass die Verwaltung rechtzeitig Vorsorge betreiben will.

 

Frau Pawlicek bekräftigt nochmals, dass Erhöhungen im Rahmen der Grundsteuererreform 2025 eine Angleichung der fiktiven Hebesätze bedeuten und eine zweimalige Erhöhung keinesfalls seitens ihrer Fraktion gestützt wird. 

 

Frau Lammers widerspricht insofern, dass jeder einzelne Bürger einen neuen Grundsteuermessbetrag bekommen hat und die Verwaltung muss – so ist die Vorgabe vom Land – eine Aufkommensneutralität herstellen. Welche Auswirkungen die Grundsteuerreform hat, ist ungewiss und wie dann die fiktiven Hebesätze aussehen kann nicht abgesehen werden. Beides hänge nicht zusammen.

 

Danach nimmt Herr Ahlers nochmals Bezug auf die Beratungen zum Bauhof. Die Notwendigkeit des Umzuges wurde erkannt und durch einen Antrag der CDU angestoßen. Bezweifelt wird jedoch der Umfang der Maßnahme – die Erhöhung von 2 auf 3 Millionen Euro. Dies wird ebenso sehr kritisch gesehen. Er weist nochmals auf Investitionen im Rahmen der Investitionspauschalen hin. Wichtig sei, funktionale Räume herzustellen. Weiterhin bemängelt Herr Ahlers den Kaufpreis (650 T Euro) im Vergleich mit den nun veranschlagten Investitionskosten. In seinen Augen kann der Bauhof umziehen und zunächst ein funktionaler Bauhof hergestellt werden. Herr Ahlers stimmt seiner Vorrednerin insofern zu, dass “Steuererhöhungen ohne Sparen gar nicht geht”.

 

Die Vorsitzende unterstreicht nochmals, dass die Verwaltung die Ausgaben bzw. Investitionen immer sehr genau betrachtet. Allgemeine Preissteigerungen und gute Kostenschätzungen sind permanent Grundlage von Maßnahmen. Nochmals  weist Frau Dirks darauf hin, dass der Bauhof für den Erhalt der Infrastruktur der Stadt enorm wichtig ist.

 

Ergänzend teilt Frau Besecke mit, dass die Kalkulation nicht um 1 Mill. Euro gestiegen ist, sondern lediglich um 500 T Euro. Dieses stellt die allgemeine Preissteigerung nach Kauf des Grundstückes dar. Ebenso bezeichnet sie die konjunkturelle Lage als sehr günstig.

 

Für die Fraktion der SPD meldet sich Herr Walbaum und plädiert für die Umsetzung der Maßnahme “Neuer Bauhof” mit folgenden Argumenten:

  • Situation an der Osterwicker Straße nicht weiter tragbar
  • Infrastruktur mit dem Umzug umsetzen
  • gesetzliche Vorgaben einhalten
  • Wertschätzung der Mitarbeiter des Bauhofes

 

Weiterhin hätte er sich Vorschläge der Verwaltung für Einsparungen gewünscht.

Im Hinblick auf den Großflächenmäher äußert sich Herr Walbaum insofern, dass Geräte oder Maschinen nicht auf Verschleiß gefahren werden sollten. Bislang ist ein rechtzeitiger Austausch immer sinnvoll und auch kostengünstiger gewesen. 

 

Anschließend meldet sich Herr Jakobi zu Wort und schlägt vor, über eine Einsparung von 10 % beim Bauhof nachzudenken. Auch ihm ist eine Wertschätzung der Mitarbeiter wichtig.

 

Für die Familienpartei äußert Herr Geuking, dass der Umzug des Bauhofes nun auf den Weg gebracht werden sollte, da dieses schon seit mehreren Jahren geplant ist. Die Erhöhung aufgrund von Preissteigerungen ist in seinen Augen im Rahmen.

Steuererhöhungen zum jetzigen Zeitpunkt werden von der FamilienPartei komplett abgelehnt. In den letzten Jahren wurde immer “der schwarze Teufel an die Wand gemalt”. Der prognostizierte Fehlbetrag und der tatsächliche Ist-Betrag klappten regelmäßig weit auseinander (Unterschied von 5-6 Millionen EURO). Eine doppelte Steuererhöhung wird – wie von der FDP – abgelehnt.

 

Frau Lammers bekräftigt nochmals, dass eine Steueranpassung und die Anpassung aufgrund des neuen Grundsteuermodells in 2025 für die Bürgerschaft nicht differenziert erklärt werden kann. Sie haben dann nicht mehr die Möglichkeit zu sehen, was sie für ihr Vermögen aufgrund des neuen Modells zu zahlen haben, wenn beides vermischt wird.

 

 

Frau Dirks betont nochmals, dass die Verwaltung die Liquidität erhöhen muss.

 

Herr Geuking weist auf die gesunkene Kreisumlage hin und die reduzierte LWL-Umlage, die der Stadt ebenso noch zu Gute kommen könnte.

 

Für die Fraktion der SPD weist Herr Tauber darauf hin, dass die vorangegangene Diskussion - immer wieder zu den verschiedenen Punkten – nicht zielführend verläuft. Er schlägt vor, zu den einzelnen Punkten, z.B. Großflächenmäher zu beraten und dann auch abzustimmen.

 

Die Vorsitzende lässt somit über den 1. Antrag der CDU abstimmen.

“Die Neuanschaffung des Großflächenmähers (Produkt 01065 – Konto 78314000) wird aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 gestrichen.”

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

1

 

SPD

 

2

 

FDP

1

 

 

Bürgermeisterin

 

1

 

 

 

Danach betont Herr Lennertz nochmals, dass die Kostenansätze für den Bauhof – insbesondere in 2024 - zu hoch gegriffen sind.

 

Für die SPD meldet sich Herr Tauber und nimmt Bezug auf vorgenannte Argumente seiner Fraktion. Ergänzend weist er auf die vorliegende aktuelle Kostenschätzung hin und betont, dass seine Fraktion einer Kürzung der Ansätze nicht zustimmen werde. Es geht um die Sicherung geltenden Rechtes – es geht um Arbeitsschutz – es geht um würdige Arbeitsbedingungen und um eine Umsetzung der Maßnahme.

Herr Tauber hebt hervor, dass die Ausschüsse und der Rat der Stadt Billerbeck eine Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung haben. Eine im Vorhinein torpedierende und hinterfragende Art ist kritisch zu sehen. Der Verwaltung und somit der Arbeit der Fachleute sollte Vertrauen entgegengebracht werden. Ein Vertrauensvorschuss wäre hier angebracht. Bei vielen Projekten (Schule, Feuerwehr) waren die Kostenschätzungen gut. Er bestätigt, dass die allgemeinen Preissteigerungen Jedem hinlänglich bekannt sind.

 

Darauf entgegnet Herr Lennertz, dass sich auch die Fraktion der CDU ihrer Verantwortung bewusst ist und gerecht werden wollen. Die Verwaltung sollte jedoch nicht mehr Geld ausgeben als vorhanden ist. Die Haushaltslage bezeichnet Herr Lennertz als defizitär. Die CDU ist durchaus bereit beim Bauhof mitzugehen – unter Berücksichtigung der Finanzen. In seinen Augen müsste jedoch auch ein Zeichen gesetzt werden, dass die Mittel knapp sind. Aus diesem Grund müssen die Haushaltsansätze hinsichtlich einer Reduzierung betrachtet werden. Sollten die veranschlagten Beträge nicht ausreichen – geht die CDU dennoch mit, wenn es finanzierbar ist.

 

Herr Ahlers fasst nochmals zusammen: Der Ansatz für 2024 soll auf 150 T Euro und die Planung 2025 soll auf 1 Mio. Euro reduziert werden.

 

Danach hinterfragt Herr Tauber, ob es für die Maßnahme neuer Bauhof ausreichend ist. Frau Besecke entgegnet, dass diese Ansätze nicht ausreichend sind. Ergänzend führt Frau Besecke aus, dass eine europaweite Ausschreibung erforderlich wird. Benötigt werden definitiv ausreichend Planungskosten - in der Hoffnung auf eine konjunkturelle Tieflage. Einen Baubeginn zu starten ist mit dem – von Herrn Lennertz vorgeschlagenen Ansatz – allerdings unrealistisch.

Frau Besecke hackt nach, ob es richtig sei, dass ein eventuell notwendig werdender Nachtragshaushalt von der CDU mitgetragen würde. Frau Besecke weist ausdrücklich darauf hin, dass die veranschlagten Ansätze nicht beliebig seitens der Verwaltung ausgegeben werden. Es erfolgt immer eine gründliche Prüfung, da es sich um Steuergelder handelt. Ziel ist ein rein funktionales Gebäude, welches gut funktioniert, was effektiv funktioniert und den heutigen Anforderungen entspricht. Fest steht, werden die Mittel nicht ausgeschöpft, stehen sie dem Haushalt zur Verfügung.

 

Frau Dirks schlägt vor, den Haushaltsansatz 2025 mit einem Sperrvermerk zu versehen und Frau Lammers betont, dass eine Kostenschätzung nach DIN 276 noch nicht vorliegt und eine weitere Beratung sowie die Vergabe der Gewerke erst im Anschluss bzw. Rat erfolgt.

 

Nochmals bekräftigt Herr Tauber seine Meinung hinsichtlich des Vertrauensvorschusses gegenüber der Verwaltung. Sollte ein Sperrvermerk erforderlich sein – okay. Vorgeschlagen wird von ihm eine Sitzungsunterbrechung.

 

Auf Rückfrage von Herrn Jakobi, wieviel Geld benötigt wird, entgegnet Frau Besecke, dass die eingeplanten Mittel zur Verfügung stehen müssen, um europaweite Ausschreibung auf den Weg zu bringen.

 

Eine Sitzungsunterbrechung findet in der Zeit von 19.04 Uhr bis 19.12 Uhr statt.

 

Daran anschließend teilt Herr Lennertz mit, dass sich die Fraktion der CDU geeinigt hat, den Haushaltsansatz für 2024 nicht zu kürzen und den Haushaltsansatz 2025 mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Abgestimmt wird nunmehr über die Berücksichtigung des Sperrvermerkes für den Haushaltsansatz 2025 – wie folgt:

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

 

1

SPD

 

 

2

FDP

1

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

 

 

Nachfolgend wird über die Steuererhöhungen diskutiert. Der Vorschlag der CDU lautet die Grundsteuer A so zu belassen und die Grundsteuer B um 27 Hebesatzpunkte anzuheben.

Zuerst hinterfragt Frau Pawliczek, ob eine getrennte Abstimmung über die Grundsteuer A und B-Erhöhung möglich ist.

Dieses wird von Frau Dirks bejaht.

 

Bezugnehmend auf den Beginn der Sitzung hinterfragt Herr Tauber den Vorschlag der CDU, der von Herrn Lennertz mit Bezug auf einen Vorschlag der SPD formuliert wurde.

 

Herr Ahlers berichtet, dass dieses im Rahmen der Haushaltseinbringung ein Vorschlag eines SPD-Fraktionsmitgliedes gewesen sei.

 

Herr Tauber stellt klar, dass eine schrittweise Anhebung im Rahmen eines Kompromissvorschlages von beiden Säulen gemeint war. Eine Selektion von Grundsteuer A und B und demnach nur eine Erhöhung für Grundsteuer B schrittweise war nie beabsichtigt. Der bezugnehmende Vorschlag ist bereits 10 Wochen alt und zwischenzeitlich haben weitere Beratungen stattgefunden. Nach Rücksprache mit der Kämmerin steht nun fest, dass eine schrittweise Anpassung nicht von Vorteil ist. Insofern hätte ein Kompromiss begründet werden müssen – aber nach den neuen Erkenntnissen ist eine schrittweise Anpassung für die Fraktion der SPD vom Tisch. Eine alleinige Erhöhung der Grundsteuer B kann und will die Fraktion nicht zustimmen. Das bedeute eine Entsolidarisierung des Außenbereiches vom Innenbereich. Wenn Erhöhungen, dann muss geschaut werden, dass diese auf alle Schultern verteilt werden, damit auch Aufgaben gerecht für Alle erfüllt werden. Anschließend weist Herr Tauber auf das bestehende Agreement hin, dass alle “Säulen” nur gesamt geändert werden. Fest steht die Grundsteuer A und B müssen beide erhöht werden – auf die fiktiven Hebesätze bzw. auf den fiktiven Sockelbetrag. Anderen Vorschlägen wird die SPD nicht folgen.

 

Herr Ahlers nimmt Bezug auf seinen Vorredner und betont, dass die Grundsteuer A solitär um 80 Prozentpunkte im Jahr 2015 – im Rahmen der Wirtschaftswegekonzepte – angehoben wurde. Der Außenbereich finanziere seine Wirtschaftswege. Bei dem Gesamtkonzept gehört ebenso dazu, dass die Anlieger ihren Anliegerbeitrag zahlen. Dieses war damals richtig, da im Innenbereich die Anlieger ihre KAG- Beiträge gezahlt haben. Die Innenstadtanlieger bezahlen diese seit mehreren Jahren nicht mehr – sie werden zurzeit durch ein Förderprogramm des Landes übernommen und sie sollen nach einer weiteren Gesetzesänderung komplett entfallen. Im Lichte dieser Änderungen gibt es für die CDU keinen Gleichklang mehr im Zuge der Steuererhöhungen. Die Grundsteuer A ist auf dem fiktiven Hebesatz. Eine Anhebung über den fiktiven Hebesatz hinaus, wird nicht mitgetragen. Bei der Grundsteuer B wird ein schrittweise Anstieg befürwortet – auch im Hinblick auf die von der Vorsitzenden geschilderten strukturellen Situation.

 

Frau Lammers stellt klar, wenn aktuell 81 Hebesatzpunkte bei der Grundsteuer A rausgerechnet werden – sich lediglich eine Hebesatz von 210 Hebesatzpunkten ergibt. Der fiktive Hebesatz ist jedoch bei 259 Hebesatzpunkten - hierauf müssten 85 Hebesatzpunkte für die Wirtschaftswege addiert werden, wenn das Modell so weiterbehalten werden soll. 

 

Darauf schlägt Herr Tauber vor, auf die fiktiven Hebesätze zu erhöhen und bei der Grundsteuer A die erforderlichen 85 Hebesatzpunkte für den Wirtschaftswegeausbau zu erhöhen.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herr Jakobi vor, die vorgenannten 85 Hebesatzpunkte rauszunehmen mit der Konsequenz, dass für den Wirtschaftswegeausbau kein Geld mehr zur Verfügung steht. Zudem weist er auf die Möglichkeit hin, dass eventuell im nä. Jahr auch für den Außenbereich KAG-Beiträge abgerufen werden können. Dieses könnte dann zu einer Absenkung der zusätzlichen Hebesatzpunkte führen.

 

Die Vorsitzende betont zum wiederholten Male, dass KAG-Beiträge und Wirtschaftswege nicht vergleichbar sind. Die Verwaltung ist immer bestrebt, Förderprogramme für den Wirtschaftswegeausbau zu finden.

 

Zusammenfassend teilt Herr Kösters zum Thema Wirtschaftswegeausbau mit, dass die Anlieger im Außenbereich aufgrund einer Freiwilligkeit den ursprünglich zusätzlichen 81 Hebesatzpunkten zugestimmt haben. Dieses ist nunmehr – aufgrund der Entwicklung der KAG-Beiträge – nicht mehr gegeben. Im Notfall müsste zukünftig auf die Instandsetzung oder Neuanlegung von Wirtschfaftswegen verzichtet werden. Der zusätzliche Hebesatz sollte zukünftig somit entfallen.

 

Darauf entgegnet Herr Messing für die Verwaltung, dass die Kosten für den Wirtschaftswegeausbau im Zuge der Flurbereinigung jahrzehntelang von der Kommune getragen wurden. Somit ist ein Teil der Stadt im Außenbereich aus kommunalen Mitteln ausgebaut worden.

 

Herr Tauber gibt zu bedenken, dass die Kommune nicht klären kann, was die Landesregierung bislang nicht geregelt hat – hinsichtlich der KAG-Beiträge.

 

Die Vorsitzende lässt zunächst über den Antrag der CDU abstimmen:

  • Grundsteuer A bei 291 Hebesatzpunkten belassen
  • Grundsteuer B Erhöhung um 27 Hebesatzpunkte

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

1

 

SPD

 

2

 

FDP

 

1

 

Bürgermeisterin

 

1

 

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Anschließend formuliert Herr Tauber seinen Vorschlag:

  • Beibehaltung des Satzes der Gewerbesteuer
  • Grundsteuer A Senkung auf 259 Hebesatzpunkte bei gleichzeitiger Streichung des Ansatzes für die Wirtschaftswege
  • Grundsteuer B Erhöhung auf den fiktiven Hebesatz von 501 Hebesatzpunkten in einem Schritt

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

5

 

Bündnis90/Die Grünen

1

 

 

SPD

2

 

 

FDP

 

1

 

Bürgermeisterin

1

 

 

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Für die Fraktion der FDP stellt Frau Pawliczek den Antrag keine Steuererhöhungen durchzuführen.

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

4

1

Bündnis90/Die Grünen

 

1

 

SPD

 

2

 

FDP

1

 

 

Bürgermeisterin

 

1

 

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Die Vorsitzende Frau Dirks stellt fest, dass somit kein Ergebnis vorliegt. Herr Messing betont, dass heute ein Beschluss gefasst werden muss, da ansonsten der Haushalt nicht verabschiedet werden kann. 

 

Seitens der SPD Fraktion legt Herr Tauber sein Veto ein. Ein Haushaltsplanentwurf der Verwaltung liegt vor. Die vorgenannten Fraktionsanträge sind nicht mehrheitlich getragen worden – selbst die Steuerminderung für den Außenbereich nicht. Damit bleibt folglich der Vorschlag der Verwaltung und der Verweis im Rat abschließend beraten.

Anschließend weist Frau Lammers darauf hin, dass ein beschlossener Haushalt benötigt werde, da ansonsten keine Steuerbescheide versandt werden können - sie benötigt unbedingt einen Hebesatz.

 

Nochmals hinterfragt Herr Tauber die verzwickte Situation und fragt nach, ob es außer dem Verwaltungsvorschlag noch einen anderen Vorschlag gibt. Für seine Fraktion teilt Herr Tauber mit, dass dem Verwaltungsvorschlag und dem Haushalt in der Ratssitzung gefolgt werden könne. Zudem kritisiert Herr Tauber das Verhalten der Ausschussmitglieder in der ersten Sitzung zur Haushaltsberatung – dort ist kein definierter Meinungsaustausch erfolgt.

 

Nochmals wird die Sitzung des Ausschusses für die Zeit von 19.38 Uhr bis 19.45 Uhr für weitere Absprachen unterbrochen.

 

Nachfolgend macht Frau Dirks folgenden Kompromisvorschlag:

  • Erhöhung Grundsteuer A um 1/3 bis zum fiktiven Hebesatz ausgehend vom ursprünglichen Hebesatz von 210 Punkten – dies bedeute allerdings eine reduzierte Summe für den Wirtschaftswegeausbau
  • Erhöhung Grundsteuer B um 1/3 bis zum fiktiven Hebesatz

 

Die Kämmerin Frau Lammers führt vorher noch an, dass laut einer weitergeleiteten Mail der Bezirksregierung im Auftrag des Ministeriums von heute Nachmittag, ein Haushalt unter Berücksichtigung des derzeit geltenden Rechts dann unproblematisch wäre, wenn dieser noch vor dem 31.12.2023 aufgestellt, beschlossen und nach Anzeigefrist oder nach aufsichtlicher Genehmigung durch die Gemeinde bekanntgegeben wird.

Wenn der Haushalt am 14.12.2023 beschlossen wird, würde er am 15.12.2023 zur Kommunalaufsicht geschickt, der Kreis muss bis zum 29.12.2023 die Anzeige des Haushalts bestätigen (normalerweise hat der Kreis hier eine Frist von einem Monat), damit die Stadt den Haushalt spätestens am 30.12.2023 im Amtsblatt veröffentlichen kann.

 

Sollte der Haushalt am 14.12.2023 nicht beschlossen werden, muss der Haushalt nach dem neuen Recht (3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz) aufgestellt werden. Das 3. NKF Weiterentwicklungsgesetz soll vermutlich Ende Februar beschlossen werden. Vorher dürfte der Kreis Coesfeld auch keine Genehmigung erteilen.

 

Zum Kompromissvorschlag äußert sich Herr Tauber insofern, dass sich Alle bewusst sein sollten, dass somit das damalige Agreement von 2015 verworfen wird.

 

  1. Beschlussvorschlag:

Grundsteuer A bleibt bei 291 Hebesatzpunkten

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

1

 

SPD

 

2

 

FDP

1

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

 

 

  1. Beschlussvorschlag:

Grundsteuer B wird um 27 Hebesatzpunkte erhöht auf 447 Punkte.

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

1

 

SPD

 

2

 

FDP

 

1

 

Bürgermeisterin

1

 

 

 

  1. Der bisherige Zuschlag von 810 Hebesatzpunkten wird auf 65 Hebesatzpunkte bei der Grundsteuer A reduziert. Für den Ausbau der Wirtschaftswege werden 61.800 € verwendet.

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

1

 

SPD

 

2

 

FDP

1

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden gibt es zum Haushaltsplan 2024 keine weiteren Änderungsvorschläge. Die beschlossenen Hebesätze bzw. Summen werden somit im Haushalt 2024 – wie vorab beschlossen – berücksichtigt.

 

Abschließend wird über folgenden

 

 

 

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

 

1

SPD

 

 

2

FDP

1

 

 

Bürgermeisterin

1