Der Tagesordnungspunkt dient der Information.

 


 

Herr Hein nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und die vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen. Fest steht, dass die Erhebung der Beiträge rechtssicher durch eine Satzung geregelt ist. 

 

Hinweis von Herrn Walbaum: Namensnennung nicht geschärzt!!

 

Herr Hein betont, dass die Gerichtsverhandlung ebenso öffentlich und das Urteil sicherlich auch beim VG einsehbar ist.