Frau Mollenhauer möchte wissen, wie hinsichtlich der Homeoffice-Regelung mit Mitarbeitern umgegangen wird, die Publikumsverkehr haben.

 

Herr Messing entgegnet, dass z.B. im Bereich des vorab angesprochenen Meldeamtes drei Mitarbeiterinnen beschäftigt sind. Zwei Mitarbeiterinnen bewältigen den Publikumsverkehr und eine Mitarbeiterin ist mit Backoffice-Aufgaben betraut. Diese Aufgaben könnten nach Absprache mit den Kolleginnen (z.B. Vorbereitung von Wahlunterlagen / Anfertigung von Listen) ebenso im Homeoffice erledigt werden. Die Kolleginnen sprechen sich unter einander ab – dieses klappt zur Zufriedenheit Aller.