Beschluss:

Zu dem geplanten Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt, sofern es aus Sicht des Immissionsschutzes so nah wie möglich (in dem im Lageplan definierten Kreis) an die Hofstelle rückt.


Auf Nachfrage von Herrn Becks verliest Frau Besecke den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses.

Herr Becks legt Wert auf die Präzisierung, dass das Vorhaben in dem durch einen Kreis markierten Bereich errichtet wird.

 

Herr Flüchter legt dar, dass er grundsätzlich für die Förderung der Landwirtschaft sei, aber der gewerblichen Tierhaltung extrem kritisch gegenüber stehe. Unter der Bedingung, dass der Hähnchenmaststall an dem neuen Alternativstandort errichtet wird, stelle er sich nicht gegen das Vorhaben.

 

Frau Mönning erkundigt sich, wer das Gutachten erstelle und wie lange das dauere.

Frau Besecke führt aus, dass der Antragsteller Auftraggeber sei. Dem Gutachter werde die Zielsetzung der Stadt vorgegeben. Die Erstellung des Gutachtens werde sicherlich 2 – 3 Wochen in Anspruch nehmen. Das Ergebnis werde dem Ausschuss vorgestellt.

 

Frau Mollenhauer fasst zusammen, dass lange über das Thema diskutiert worden sei. Die CDU-Fraktion sei erfreut, dass ein Alternativstandort gesucht und gefunden wurde. Sie hätten sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass Hähnchenmastställe möglichst in Hofnähe bzw. so nah wie möglich am Hof errichtet werden. Das sei gelungen. Deshalb würden sie zustimmen.

 

Herr Wieling weist zur Klarstellung darauf hin, dass es nur darum gehe, dem Antragsteller zu signalisieren, dass sich der Ausschuss die Errichtung des  Hähnchenmaststalles in dem markierten Bereich vorstellen könnte. Das Gutachten werde zeigen, ob das überhaupt möglich sei.

 

Da Herr Dübbelde eintrifft, übernimmt er den Sitzungsvorsitz von Herrn Hagemann.

 

Herr Becks bittet in den Beschluss aufzunehmen, dass das Vorhaben in dem im Lageplan markierten Kreis zu errichten ist.


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung