Beschluss:

Mit der GIWO wird vertraglich geregelt, dass die Lärmschutzwand als vegetatives System erstellt wird und die o. g. Freifläche als Wiese mit einem kleinen Bolzplatz hergerichtet wird.  Die Erwerber der Grundstücke im Baugebiet Gantweger Bach sind im Kaufvertrag auf die Spielfläche hinzuweisen. 


Frau Besecke zeigt Bilder, wie eine Lärmschutzwand aussehen könnte.

 

Von Frau Mollenhauer nach den Kosten befragt teilt Frau Besecke mit, dass eine Wand aus Drahtgitter mit Kokos oder eine Holzwand ca. 100.000,-- € kosten würde. Für eine einfache nicht verzinkte Wand wären ca. 70.000,-- € aufzubringen.

 

Herr Flüchter erkundigt sich, ob ein Lärmschutzwall möglich sei und wie sich die Kostenrelation Wall und Wand darstelle.

Frau Besecke erläutert, dass die Anlegung eines Walls aus Platzgründen nach dem Bebauungsplan nicht mehr möglich sei. Ein Wall hätte eine optische Barrierewirkung, die schnell bei 4 – 5 m liege. Wegen der Sichtbeziehungen zum übrigen Siedlungsbereich werde hier ein filigranes Element als bessere Lösung angesehen.

 

Herr Flüchter rät dringend von bepflanzten Wandanlagen ab, diese müssten bewässert werden.

 

Frau Besecke teilt mit, dass solche Bepflanzungen nicht vorgesehen seien.

 

 

Zur geplanten Nutzung der Friedhofserweiterungsfläche als Spielfläche teilt Frau Dirks mit, dass sowohl Frau Pfarrerin Langenheder als auch Herr Propst Serries hierin keine Kollision zur Friedhofsnutzung sähen.

 

Herr Mollenhauer macht deutlich, dass auf der Fläche kein Bolzplatz wie z. B. im Wohngebiet Oberlau entstehen soll. Vielmehr solle die Möglichkeit geschaffen werden, die Fläche als Spielwiese und zum Bolzen zu nutzen. Die Bauherren würden darauf hingewiesen, dass evtl. die Fläche mit Boden aufgefüllt und zur Wohnbebauung ein Wall angelegt werde und sich hinter dem Wall dann eine Grünfläche auf der das Spielen ermöglicht würde befände. Die Fläche solle nicht im Bebauungsplan als Bolzfläche ausgewiesen werden. 

 

Frau Mönning folgert, dass also keine Möblierung vorgesehen sei.

Frau Besecke bestätigt dies, es könnten aber sicherlich zwei Tore aufgestellt werden.

 

Herr Krause beantragt, aufgrund der bisherigen Erfahrungen, einen Bolz-/Spielplatz im Bebauungsplan festzuschreiben. Was später daraus werde, habe man im Laufe der Entwicklung des Baugebietes immer noch in der Hand.

 

Frau Besecke erläutert, dass der Bebauungsplan Gantweger Bach die vorgesehene Spielfläche nicht beinhalte, sondern sich hier der Bebauungsplan anschließe, der die Friedhofserweiterung regele.

 

Dann müsse unbedingt sichergestellt werden, so Herr Krause, dass die Erwerber auf die Spielfläche hingewiesen werden, damit es später keine Probleme gebe.

 

Frau Mollenhauer hält es ebenfalls für wichtig, mit den potentiellen Erwerbern eine Regelung zu finden, evtl. müsse diese in den Kauvertrag aufgenommen werden.  Darüber hinaus sollte sich das Spielen auf der Fläche von selbst entwickeln, Vorgaben sollten nicht gemacht werden. Spielgeräte sollten nicht aufgestellt werden.

 

Vor dem Hintergrund dass die Fläche als Spielfläche abgesichert werden muss bittet Herr Hagemann die Verwaltung zu prüfen, ob es ausreiche, die Erwerber darauf hinzuweisen, dass dort ein Bolzplatz entstehen werde.

 

Herr Mollenhauer legt dar, dass bei Problemen für eine Zwischenzeit immer noch der Bebauungsplan Friedhof geändert werden könnte.

 

Es sei gut, wenn die Fläche als Spielfläche zur Verfügung gestellt würde, so Herr Spengler. Er halte aber wie Herr Krause eine Festschreibung im Bebauungsplan für erforderlich, damit sich die Bewohner nicht im Nachhinein beschweren könnten.

 

Herr Mollenhauer versichert, dass hierauf in den Grundstückskaufverträgen hingewiesen werde.

 

Herr Flüchter betont, dass es den Vorstellungen seiner Fraktion in besonderer Weise entspreche, dass freies Spielen ermöglicht wird. Falls es Probleme gebe, könne man immer noch gegensteuern.

 

Herr Wieling hält es im Hinblick auf Haftungsfragen für schwierig, wenn die Spielfläche nicht durch Bebauungsplan abgesichert wird. Die aufgeworfenen Fragen seien berechtigt. Aber jeder wolle Flächen schaffen, wo Kinder spielen können. Alle Grundstückskäufer müssten auf das Vorhaben hingewiesen werden, da ansonsten Ärger vorprogrammiert sei.


Stimmabgabe: einstimmig