Herr Jakobi möchte wissen, in welchem Zeitraum eine Stellungnahme bei Bauvorhaben abzugeben ist.

 

Frau Besecke erläutert, das seine Stellungnahme bei Bauvorhaben abzugeben ist, wenn die Unterlagen vollständig sind – dann gilt eine Zweimonatsfrist für alle Punkte, die die Stadt zu beurteilen hat. Sollte die Zweimonatsfrist verstrichen sein – gilt dieses automatisch als “Einvernehmen erteilt”. Eine Verlängerung der Frist ist nicht vorgesehen.