Nochmal Bezug nehmend auf den TOP 2 dieser Sitzung hinterfragt Herr Rose, ob mit dem Kanalbau am Weihgarten gewartet werden soll oder sollen die Maßnahmen parallel stattfinden. Herr Hein entgegnet, dass die Kanalbaumaßnahme erst erfolgen kann, wenn im oberen Bereich eine Planfeststellung erfolgt und feststeht, dass der Kanal hydraulisch keine weiteren Mengen mehr aufnehmen muss. Allerdings sind auch Planungen auf den privaten Grundstücken vor zu sehen und mit den Eigentümern abzustimmen. Insofern sollen frühzeitig die Planungen im Entwurf aufgestellt und abgestimmt werden.