Der Tagesordnungspunkt dient der Information.

 


 

 

 

Der Vorsitzende Herr Flüchter begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Loftus vom Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld, die anhand einer Präsentation (s.a. Anlage 1 im Ratsinformationssystem) die ökologische Entwicklung der stadteigenen Flächen in der Berkelaue erläutert.

 

Seitens der Ausschussmitglieder werden folgende Anmerkungen gemacht bzw. Fragen gestellt:

 

  • Fällung von Bäumen rechtzeitig durch Pressemitteilung mit ausführlicher Erklärung veranlassen – Naturschutzzentrum und Verwaltung arbeiten diesbezüglich eng zusammen.

 

  • Wann war die Ausweisung des FFH-Gebietes bzw. die Baumpflanzung im Quellbereich östl. der Kolvenburg?

1991 – Herr Hein weist darauf hin, dass das FFH-Gebiet entsprechend der Ziele des Konzeptes zu entwickeln ist.

 

  • Kann das gefällte Holz im Totholzkonzept (u.a. wichtig für Insekten) genutzt werden?

Frau Lofthus reicht Informationen hierzu nach.

 

  • Kritik hinsichtlich der Anlegung eines Bolzplatzes im FFH-Gebiet sowie einiger Wegeführungen in diesem Bereich.

Die Entwicklung des Gebietes wurde in Zusammenarbeit mit der Politik betrieben.

 

  • Kritik an Entfernung der Pappelreihe im Bereich der Feuchtweide am Jüdischen Friedhof.

Begründet wird dieses Vorgehen mit teilweise abgestorbenen Bäumen und gleichzeitiger Entfernung weiterer Pappeln, um einer Gefährdung des Nassgrünlandes entgegenzuwirken. Nachgepflanzt werden soll eine Hecke aus einheimischen Gehölzen.

 

  • Trittschäden am Bachlauf

Nicht schädlich, da sich dort seltene Arten ansiedeln können.

 

  • Nachfrage zum drüsigen Springkraut. Eine Antwort hierzu wurde bereits im Dezember 2023 in der Ratssitzung beantwortet. Frau Loftus ergänzt hierzu, dass das drüsige Springkraut zu den etablierten Arten gehört, die nur mit hohem Aufwand und Kosten eingedämmt bzw. vernichtet werden können. Einzelfallmaßnahmen müssten immer geprüft werden – eventuell mit einer fachgutachterlichen Einschätzung. Eine Beobachtung der Ausbreitung erfolgt in Zukunft – zurzeit besteht kein Handlungsbedarf, da einheimische Arten nicht verdrängt bzw. gefährdet werden. Wichtig ist immer eine Gesamtkonzeptbetrachtung.