Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Starkregengefahren- u. Hinweiskarte wird z. Kts. genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Handlungsempfehlung unter Einbeziehung der HI Nord Planungsgesellschaft aufzustellen.

 

 

 


 

Der Vorsitzende Herr Flüchter begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Börger.

Herr Börger erläutert anhand einer Präsentation (siehe Anlage 2 im Ratsinformationssystem) die Starkregengefahrenkarte, die Starkregengefahrenrisikokarte sowie die weitere Vorgehensweise (Steckbriefe sowie das weitere Handlungskonzept). Grundsätzlich werden Starkregengefahrenkarten erstellt, um Gefahren und Risiken von Starkregengefahrenereignissen zu identifizieren und diesen entsprechend planerisch entgegenzuwirken. Aufgaben sind der kommunale Überflutungsschutz, das Starkregenrisikomanagement, Entwässerungssysteme, Verkehrs- und Freiflächen sowie der gezielte Objektschutz (siehe auch Folie 4 der Präsi).

Ergänzend hebt Herr Hein hervor, dass die schadlose Beseitigung des Niederschlagwassers durch das Kanalnetz bis zu einer Jährlichkeit von maximal 5 Jahren durch den Abwasserbetrieb sichergestellt wird. Alle Nachweise und Erlaubnisse liegen vor. Aufgabe eines jeden Hauseigentümers ist es allerdings sich gegen Wasserrückstau abzusichern. Des Weiteren liegt es in der kommunalen Zuständigkeit Straßen, Wege, Plätze, etc. vor Überschwemmung zu sichern. Das Niederschlagswasser muss über die Straßen – der Geländeneigung folgend – sicher abgeleitet werden (z.B. durch das Anlegen von Notwasserwegen).

Nicht mehr zuständig ist die Stadt für den Objektschutz. Jeder Eigentümer muss sich selber schützen. Seitens der Verwaltung wird auf die Gefahrenlage aufmerksam gemacht und zusammen mit dem Ordnungsamt und der Feuerwehr nach umsetzbaren Lösungen gesucht. Er betont, dass die Städte nicht so gebaut würden, dass die Folgen eines 100-jährigen Ereignisses berücksichtigt werden können.

Auf Rückfrage von Herrn Kösters, ob eventuell mit einer Vergrößerung des Kanalnetzes zukünftig geplant werden müsse, erläutert Herr Hein, dass die aktuell zugrunde gelegten Bemessungsregen in Billerbeck etwas mehr Abfluss entsprechend der Jährlichkeiten erzeugen – für Billerbeck aber maßgeblich eingehalten werden. Offen bleibt jedoch, was die Zukunft bringt. Die Darstellung der Bemessungsregen stellt nur den statistischen Wert der Vergangenheit dar. Sollte dieser so weiterhin ansteigen – aufgrund der Niederschlagsentwicklung – wird in ca. 10 bis 20 Jahren eventuell eine Anpassung des Kanalnetzes erforderlich werden.

 

Hinsichtlich der Kanalbemessung führt Herr Börger weiter aus, dass die Kanalbemessung nach Jährlichkeiten erfolgt. Eine Kanalbemessung für ein 100-jähriges Ereignis ist somit undenkbar. Die Größe des Kanals sowie die Kosten sind extrem groß. Der Entwässerungskanal, der Oberflächenabfluss sowie Gewässer bilden Berechnungsansätze, welche ineinandergreifen und abgestimmt sein müssen.

 

 

Auf Rückfrage von Herrn Flüchter, ob Herr Börger die Situation in Billerbeck bei einem 100-jährigen Ereignis als schlimm bezeichnen würde, entgegnet dieser, dass lediglich Erkenntnisse durch die HQ 100-Darstellung mit in die zu erarbeitenden Steckbriefe bzw. das Handlungskonzept einfließen sollen.

 

Auf Rückfrage von Herrn Schürmann, welche Daten den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden, antwortet Herr Hein, dass alle Daten und Karten auf der Internetseite der Stadt Billerbeck hinterlegt werden. Ob eine Hinterlegung aller Geo-Daten möglich ist, muss noch geprüft werden, da hierfür eine hohe Rechnerleistung erforderlich ist. Das Programm für die Fließweganalyse öffentlich zugänglich zu machen, wird voraussichtlich nicht möglich sein.

Weiterhin hinterfragt Herr Schürmann, wie die Fortschreibung der Daten erfolgt – kann auf die erarbeiteten Daten zurückgegriffen werden – ist eine Erweiterung möglich?

Herr Hein entgegnet, dass eine jährliche Prüfung / Anpassung nicht erfolgen wird, aber das grundlegende Konzept Bestand hat und fortwährend Grundlage ist. Interessant ist diese Grundlage immer wieder bei der Entwicklung von Neubaugebieten.

 

Der Vorsitzende Herr Flüchter möchte wissen, ob das Thema “Schwammstadt” für Billerbeck eine Rolle spielt.

Herr Hein führt aus, dass dieses Thema immer eine Rolle spielen muss und bereits umfassende Konzepte, z. B. im Ruhrgebiet erarbeitet werden. Grundsätzlich ist eine ausgewogene Wasserbilanzierung anzustreben, das heißt, den Verdunstungsanteil, den Wasserabfluss und die Grundwasserneubildung so abzubilden, wie sie vor der Bebauung vorhanden waren.

Es ist Aufgabe Aller bei zukünftigen Bebauungsplänen und bei der Aufstellung von Entwässerungsplänen über das Prinzip der “Schwammstadt” nachzudenken. Das Ziel ist immer, die Wasserbilanzierung abzubilden.

 

Anschließend erkundet sich Herr Flüchter, ob der Objektschutz ausschließlich dem Betroffenen zugemutet wird.

Seitens der Stadt entgegnet Herr Hein, dass seitens der Verwaltung durch z.B. Straßenbaumaßnahmen (Erhöhung des Bordes, Veränderung des Straßengefälles) der Überflutungsgefahr entgegengewirkt wird. Bei Gefährdung eines einzelnen Objektes muss auf den privaten Objektschutz hingewiesen werden. Eine Beratung wird seitens der Verwaltung angeboten.

 

Seitens der Fraktion der CDU erkundigt sich Herr Kösters, ob die Betroffenen seitens der Stadt informiert werden. Dieses bejaht Herr Hein und weist darauf hin, dass die Problematik den Bewohnern durchaus bekannt sei. Bezugnehmend auf die Sitzung des Betriebsausschusses betont Herr Hein, dass die Stadt eine sehr geringe Gefährdung aufweist – gegenüber anderen Städten und Gemeinden.

Weiterhin möchte Herr Kösters wissen, welche Kosten hinsichtlich der Erarbeitung der Starkregengefahrenkarte anfallen. 

Herr Hein antwortet, dass die Kosten hälftig von der Förderung des Landes NRW und die andere Hälfte von der Abwasserbeseitigung getragen werden.

Die zukünftig anfallenden Kosten – auch verwaltungsintern – können noch nicht beziffert werden, da offen ist, welche Detailplanungen benötigt werden. Daraus entwickeln sich die Maßnahmen, die erst anschließend kalkuliert werden können.

 


Stimmabgabe: einstimmig