Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Dem Vorschlag des Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V. zur weiteren Vorgehensweise wird gefolgt.

 

 


 

Frau Loftus erläutert auch diesen Tagesordnungspunkt anhand einer Präsentation (siehe ebenso Anlage 1 im Ratsinformationssystem) und der Sitzungsvorlage.

 

Frau Loftus bekräftigt, dass es Ziel der Maßnahmen sei, ein Großteil der Flächen sich selbst zu überlassen. Gehölze werden teilweise entfernt, um z.B. die Sichtachse im Bereich der Plattform freizuhalten bzw. um der Hochstaudenflur eine Entwicklungsmöglichkeit zu geben.

 

Auf Rückfrage des Vorsitzenden bestätigt Frau Loftus, dass die Pflege im Rahmen der Gebietsbetreuung durch das Naturschutzzentrum weiterhin erfolgen wird.

 

Ergänzend erwähnt Frau Loftus, dass zurzeit ein Neophyten-Monitoring in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde für das gesamte Berkelgebiet erarbeitet wird.

 

Auf Rückfrage von Frau Bosse hinsichtlich Schäden durch Nutria vor Ort entgegnet Frau Loftus, dass die Vorkommen häufig in Deichbereichen zu beobachten sind – ein Vorkommen in Billerbeck aber nicht bekannt ist.

 

Anschließend bittet Frau de Wendt um Berichterstattung hinsichtlich der Auswirkungen (Austrocknung / Verschlammung der Berkel) der vergangenen Wetterkapriolen.

Herr Hein erläutert, dass. im Rahmen der ökologischen Optimierung der Berkel zwei Befischungsaktionen durchgeführt wurden. Erstaunlicherweise wurden sehr viele Fischarten, u.a. Groppen und Forellen, vorgefunden. Durch diese Befischungsaktion kann gesagt werden, dass eine gute Fisch-Fauna-Flora vorhanden ist. Ansonsten sind durch die starken Regenfälle erhebliche Sandabtragungen erkennbar, die aber der Dynamik eines Gewässers entsprechen.

Ergänzend bestätigt Frau Loftus, dass die Gewässer seitens des Landes regelmäßig geprüft werden.

 

Abschließend weist Herr Hein auf die Absackung der Aussichtsplattform am Berkelquellteich hin. Die Böschung im Bereich der Plattform ist abgesackt. Demzufolge hat sich die Plattform um 10 cm abgesenkt. Zurzeit ist die Aussichtsplattform gesperrt – also nicht begehbar. Ein Statiker, Bodengutachter und Vertreter der Verwaltung haben nach Begutachtung entschieden, dass für Besucher keine Gefahr bestehe. Eine Anpassung des Zuweges wird erfolgen und die Freigabe der Plattform im Anschluss erfolgen.    

 

 

 

    


Stimmabgabe: einstimmig