Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Die Erhebung von Anliegerbeiträgen zum Ausbau von Wirtschaftswegen wird ausgesetzt.

 

  1. Im nächsten Sitzungsturnus wird beraten, ob der Sonderbeitrag für den Wirtschaftswegeausbau weiterhin erhoben werden soll.

 

 

 


Herr Wiesmann nimmt Bezug auf den damaligen Beschluss von 2015 zur Finanzierung der Wirtschaftswege und erteilt Frau Besecke zur weiteren Erläuterung das Wort. 

 

Frau Besecke erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Beweggründe für den formulierten Vorschlag der Verwaltung. Die heutige Beratung beziehe sich auf die Anliegerbeiträge, da jetzt der richtige Zeitpunkt wäre, einen neuen Weg einzuschlagen.

 

 

Seitens der CDU meldet sich Herr Schulze Temming zu Wort und befürwortet den Verzicht der Anliegerbeiträge im Außenbereich. Dennoch möchte er darauf hinweisen, dass dieses Thema für die Haushaltsberatungen 2025 ebenso mit auf die Tagesordnung genommen werden sollte. Bezugnehmend auf die damals getätigte Vereinbarung von 2015 für den Außenbereich (Grundsteuer A + 81 Hebesatzpunkte), die KAG-Situation in der Innenstadt (seit 01.01.2018 Befreiung von den Anliegerbeiträgen) und den im letzten Jahr gefassten Beschluss über die Anpassung der Grundsteuer A (210 Hebesatzpunkte zzgl. 61 Hebesatzpunkten = 61.800 € pro Jahr) sollte nunmehr rechtzeitig über eine Minderung beraten werden.

Herr Schulze Temming schlägt vor, den Beschlussvorschlag insofern zu erweitern, dass bei den nächsten Haushaltsberatungen die Herabsetzung des Grundsteuer A-Satzes gesenkt wird – analog zur Grundsteuer B-Berechnung. Dieses würde einen Wert von 21 Hebesatzpunkten – somit die Differenz zu dem fiktiven Hebesatz bedeuten. Hiervon sollte 1/3 hochgesetzt werden. Dieses würde bedeuten, dass der Grundsteuer A-Hebesatz für das kommende Haushaltsjahr gesenkt werden müsste. Ebenso sollten analog zur Innenstadt die Wege aus allgemeinen, städtischen Mitteln ausgebaut werden.

 

Herr Wieland hinterfragt den Vorschlag insofern, ob der Zusatzbeitrag nicht komplett entfallen kann.

Darauf weist Herr Wiesmann darauf hin, dass es sich um einen Sonderbeitrag der Anlieger im Außenbereich handelt, der lediglich über die Grundsteuer A mit abgerechnet wird.

 

Seitens der Verwaltung räumt Herr Messing die Möglichkeit ein, im Haupt- und Finanzausschuss über den Vorschlag von Herrn Schulze Temming zu beraten.

Sicher sei jedoch, dass der Ausbau der Wirtschaftswege somit vollständig von den Fördermöglichkeiten abhängig sei. Der ursprüngliche Grund des Zusatzbeitrages war, dass in den Jahrzehnten vorher städtische Mittel in die Flurbereinigung investiert wurde. Der Zweck des Zusatzbeitrages war, die Wege auszubauen, die nicht durch das Flurbereinigungsverfahren erneuert werden konnten.

 

Darauf erwidert Herr Wiesmann, dass dieses so nicht ganz richtig sei, da es auch im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Beteiligungen der Eigentümer gab. Eine 100 %-ige Finanzierung aus öffentlichen Mitteln ist so nicht richtig.

 

Herr Messing wiederum erwidert, dass diese Beteiligung allerdings in einem sehr kleinen Rahmen stattgefunden hat.

 

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen meldet sich Frau Rawe zu Wort und gibt zu bedenken, dass der Vorschlag zur Beschlusserweiterung ohne Rücksprache innerhalb ihrer Fraktion für sie nicht möglich ist. Zudem ist für dieses Jahr eine Regelung gefunden – es werden nur Wirtschaftswege ausgebaut für die eine Förderung erzielt werden kann. Somit besteht in ihren Augen kein Zeitdruck hinsichtlich einer Beschlussfassung. Sie betont, dass, sollte es zu einer Abstimmung kommen, sie sich enthalten wird.

 

Herr Flüchter fragt nach, warum sich der Gesetzgeber hierüber keine Gedanken gemacht hat. Es sei naheliegend, dass von den Anliegern im Außenbereich eine Gleichbehandlung erwartet wird. Die vorhandene Liste der zu sanierenden Wirtschaftswege lässt in seinen Augen ebenso die Frage offen, ob es immer Asphalt sein muss oder auch mal eine wassergebundene Wegedecke ausreiche. Verständnis äußert Herr Flüchter für die vorrangige Berücksichtigung der Schulbusstrecken und Wege für die Naherholung (Fuß- und Wanderwege). Er kristisiert allerdings, dass darüber hinaus die Wirtschaftswege nicht nur “schlepperfähig” sein sollten, sondern viele Wirtschaftswege ebenso von Wanderern oder Fahrradfahrer genutzt werden wollen.

 

 

Frau Besecke weist auf das vorhandene Wegekonzept, welches immer wieder in der Beratung und Anpassung ist – aufgrund von Bauschäden. Die Wege, die jetzt in der Prioritätenliste weiter oben sind, stellen Multifunktionswege dar, die grundsätzlich förderfähig wären. Diese müssten zunächst abgearbeitet werden.

Weiterhin bestehen bei einigen Wegen Entwässerungsprobleme, die gelöst werden müssen. Dieses nimmt viel Zeit in Anspruch, da u.a. Grundstücksverhältnisse zu klären sind. Das Wegekonzept steht allerdings nicht im Zusammenhang mit den Anliegerbeiträgen. Naheliegend ist, dass der Landesgesetzgeber die Anliegerbeiträge im Außenbereich nicht geregelt hat, da sich ansonsten eine Finanzierungslücke für die Kommunen aufgetan hätte. Wenn der Landesgesetzgeber einen Beschluss fasst, der Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen hat, muss dieser eine Deckung sicherstellen. Über das kommunale Abgabengesetz besteht zur Zeit die Möglichkeit, diese Anliegerbeiträge in erheblichen Höhen zu veranlagen, was jedoch nicht praktikabel ist, da sich enorme Summen ergeben würden. Der Landesgesetzgeber hat sich somit aus der Verantwortung gezogen, eine Finanzierungsdeckung sicherzustellen – hierfür gibt es Fördermöglichkeiten, wobei immer offen bleibt, ob Fördergelder fließen und in welcher Höhe.

 

Nach kurzer Diskussion über die Formulierung und Inhalt des Beschlussvorschlages wird über folgende Punkte abgestimmt.

 

 

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

 

2

SPD

 

 

2

FDP

1