Herr Jakobi erkundigt sich, ob der Altkleidercontainer im Bereich der Holthauser Straße entsprechend des Altkleiderkonzeptes aufgestellt wurde.

 

Frau Niemann entgegnet, dass dieser Altkleidercontainer auf einem Privatgrundstück aufgestellt wurde und so ausgerichtet ist, dass dieser nur über das Privatgrundstück zu erreichen ist. Die Aufstellung ist somit satzungskonform.