Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Errichtung des inklusiven Spielplatzes einen Antrag auf Fördermittel zu stellen und nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides die Arbeiten ausführen zu lassen.

 

 


 

 

Herr Rampe nimmt Bezug auf die Vorberatungen im letzten Jahr und äußert das Ziel, dass eine Umsetzung des inklusiven Spielplatzes möglichst noch in diesem Jahr erfolgen sollte.

 

Herr Erfmann erläutert anhand einer Präsentation (siehe auch Ratsinformationssystem Anlage 1) einen - mit den Anwohnern abgestimmten - Entwurf für den Spielplatz. Als Hinweis teilt Herr Erfmann mit, dass die geplanten Stahlbänke aus Kostengründen durch Kunststoffbänke ersetzt werden.

Ergänzend weist Herr Struffert darauf hin, dass nicht nur der Verein “Kids mit Handicaps e.V.”, sondern auch das Netzwerk “Selbstbestimmt Leben in Billerbeck” bei der Planung beteiligt wurde.

 

Anschließend erkundigt sich Herr Jakobi mit Bezug auf die Vorberatungen, ob das angedachte bodentiefe Trampolin berücksichtigt werde und ob das Thema Verschattung der Anlage bedacht wurde.

Herr Erfmann entgegnet, dass hinsichtlich des Trampolins enorme Reinigungsarbeiten anfallen würden, die eine solche Installation nicht rechtfertigen. Bezüglich der Verschattung weist er auf die geplanten Bäume hin.

 

Daraufhin bemerkt Frau Holtmann, dass die Verschattung durch Bäume etliche Jahre in Anspruch nehmen werden. Sie fragt nach, ob direkt größere Bäume angepflanzt werden können. Herr Erfmann entgegnet, dass die Kosten für größere Bäume (ca. 10.000 €) enorm hoch seien.

 

Für die Verwaltung ergreift Herr Kuhlmann das Wort und betont, dass der Fördermittelgeber einen Einfluss auf die Beurteilung und Bewertung der Spielgeräte bzw. der Ausgestaltung des Spielplatzes hat. Eine Verschiebung / Korrektur der Förderquote könnte theoretisch eine Folge sein. Ziel der Verwaltung muss sein, mit dem Haushaltsansatz von 80.000 € den erforderlichen Eigenanteil abdecken zu können.

 

Ergänzend äußert Frau Dirks, dass die Zusammenarbeit mit den Netzwerken beim Fördermittelgeber hervorgehoben werde und noch abzuwarten bleibt, wie und in welcher Höhe die Finanzierung erfolgen kann. Sie betont, dass es definitiv Ziel der Verwaltung sei, einen ersten inklusiven Spielplatz anzulegen.

 

Anschließend hinterfragt Herr Holtkamp wie eine Finanzierung aussieht, falls die Fördermittel nicht in der geplanten Höhe zur Verfügung gestellt werden. Für die Verwaltung erläutert Herr Kuhlmann, dass im “worst case” ein offener Betrag von 30.000 € verbleiben würde. In noch zu führenden Gesprächen ist noch zu klären, welche Bestandteile förderfähig sind und welche (z.B. Hecken) nicht.

Danach stellt Frau Dirks klar, dass seitens der Verwaltung nach Lösungen – vielleicht auch durch Sponsoring einiger Geräte, Bäume oder Bänke – gesucht werde. 

 

Zusammenfassend hält Herr Rampe fest, dass die Anlegung des inklusiven Spielplatzes mit der Priorität 1 angestrebt werde und eventuell eine Sanierung anderer Spielplätze hintenanstehen müsste.

 

Dem Vorredner zustimmend weist Frau Rawe auf das Problem der Beschattung hin. Ein Spielplatz, der hoffentlich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger anzieht, der benötigt im Sommer zwingend eine Beschattung. 

Seitens der Verwaltung äußert Herr Erfmann, dass eine Nutzung von Sonnensegeln (max. Größe 5 x 5 m) sehr begrenzt ist, da das Segel fest installiert ist. Ein Aufbau mehrerer Segel erscheint nicht sinnvoll.

Frau Dirks räumt ein, dass vorrübergehend – bis die Bäume eine Verschattung leisten können – ein Segel verwendet werden könne, um die Gelegenheit des Aufenthaltes im Schatten zu ermöglichen.

 

Frau Holtmann regt an, zumindest in einen großen Baum - vielleicht auch durch Sponsoring - zu investieren. Beschattung ist im Hinblick auf den Sommer sehr wichtig. Weiterhin hinterfragt Frau Holtmann den Zeitplan für die Umsetzung.

 

Herr Kuhlmann weist auf die Abstimmungsprozesse (Bezirksregierung, Landesregierung) hin, die Zeit in Anspruch nehmen. Hinsichtlich der Fördermittel aus der Struktur- und Dorfentwicklung schließt das Antragsfenster am 15.04.2024. Wann jedoch mit einem Fördermittelbescheid gerechnet werden kann, ist noch nicht bekannt. Eine Umsetzung des Projektes bis zum Sommer erscheint somit nicht realistisch.

 

Daraufhin räumt Frau Dirks ein, dass, da die Umsetzung auf jeden Fall erfolgen soll, ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden kann. Herr Kuhlmann bestätigt, dass nach Genehmigung eines eventuellen, vorzeitigen Maßnahmenbeginns (eventuell im Mai 2024) die Ausschreibung erfolgen könnte, welche ebenso Zeit in Anspruch nimmt. Eine Auftragsvergabe könnte somit möglicherweise erst nach der Sommerpause erfolgen.

 

Danach möchte Frau Holtmann erfahren, ob auch zweigleisig Fördertöpfe eruiert werden können. Herr Kuhlmann betont, dass eine Förderung keinesfalls parallel für dasselbe Projekt an verschiedenen Stellen beantragt werden darf. Sollte der erste Förderantrag aus der Struktur- und Dorfentwicklung  abgelehnt werden, kann ein neuer Fördertopf (LEADER) gesucht werden.

Frau Dirks ergänzt, dass bei LEADER ein regionaler Arbeitskreis bestehe, der anhand eines Bewertungsschemas und Entwicklungsstrategien entscheidet, ob ein Projekt passend erscheint. Fällt die Entscheidung positiv aus, kann nach formaler Antragsstellung bei der Bezirksregierung mit einer Förderzusage gerechnet werden.

Im Folgenden hinterfragt Herr Rampe, ob die Umsetzung einer Wasserstelle realisierbar ist.

Herr Erfmann entgegnet, dass Gespräche mit dem Kreis ergeben haben, dass grundsätzlich und für jede Saison neu Wasserproben entnommen und geprüft werden müssten - hiermit verbunden sind erhebliche Kosten. Weiterhin weist er auf die Risiken / Gefahren bei einer Bohrung mit Handpumpe hinsichtlich des Umganges mit dem Wasser durch die Nutzer – vorwiegend Kinder - hin.

Alternativ könnte ein normaler Hausanschluss von Gelsenwasser – wie in der Gemeinde Rosendahl (in den Ortsteilen Osterwick und Holtwick) - überdacht werden.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass interne Abstimmungen – auch unter eventueller Einbeziehung des Berkelwasser – hinsichtlich einer Wasserstelle noch erfolgen müssen.

 

 

 


Stimmabgabe: einstimmig