Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit frühzeitig am städtischen Entscheidungsprozess zu den “Leitlinien als Grundlage für mögliche Bauleitplanungen für weitere Windenergiestandorte über die vorhandenen Konzentrationszonen hinaus” über einfache und gut zugängliche Möglichkeiten zu beteiligen. Die Potentialflächenanalyse und die bereits in Planung befindlichen Bereiche werden dabei deutlich gekennzeichnet und mit Hilfe von Visualisierungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Die geeignete Form und der systematische Aufbau der Öffentlichkeitsbeteiligung ist Aufgabe der Verwaltung.

 

 

 


 

Frau Dirks nimmt Bezug auf den eingereichten Antrag der SPD und weist auf die umfangreichen Vorberatungen im Bezirks- und Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hin.

 

Anschließend betont Herr Walbaum, dass es der SPD-Fraktion sehr wichtig sei, dass dieses Thema auch nochmal in diesem Gremium diskutiert wird. Die SPD-Fraktion fordert eine echte Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung der Leitlinien.

 

Danach erklärt Frau Dirks, dass alle Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern mitgenommen werden und anschließend in den Ausschüssen beraten und gegebenenfalls im Rat abschließend beschlossen werden können. Eine Bürgerinformationsveranstaltung sollte umfassend über den Weg, den der Rat beschließt, informieren.

Frau Dirks berichtet von einer Vielzahl durchgeführter Bürgerinformationen, die immer zufriedenstellend für Alle zu guten Ergebnissen führten. Entscheidungsgremium ist und bleibt der Rat.

 

Anschließend erfolgt ein umfangreicher Meinungsaustausch, in dem folgende Argumente gegen den eingereichten Antrag seitens der CDU wie folgt vorgetragen werden:

·           Ausreichende + fachliche Informationen durch einen Fachplaner sowie Erklärungen zur Verfahrensweise sind bereits erfolgt.

·           Erinnerung an die gute Verständigung in den vorangegangenen Beratungen. Fachplaner waren einbezogen, die Leitlinien wurden sauber ausgearbeitet

·           Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist aus Sicht der Fraktion nicht erforderlich.

·           Es handelt sich um ein offenes Verfahren – die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit an die Verwaltung heranzutreten.

·           Eine Weiterberatung bzw. Anpassung der Leitlinien ist gegeben – siehe auch angepasster Beschlussvorschlag vom Stadtentwicklungs- und Bauausschuss. 

·           Gesetzliche Vorgaben werden beachtet – z.B. Abstände über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

·           Ziel sollte sein, das Votum des Rates in eine Bürgerinformation einzubringen.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden folgende Gründe, die eine Ablehnung des Antrages bedeuten, genannt:

·           Alle Fraktionen sprechen sich für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aus.

·           Die Bürgerinformation kann Grundlage für strukturierte Diskussion und moderierte Gespräche sein.

·           Vorgenannte Möglichkeit unterstreicht das Bemühen um transparente Prozesse.

·           Leitlinien können sich entwickeln und angepasst werden.

·           Leitlinien dienen lediglich der Orientierung.

·           Intensivste Beratungen wurden durchgeführt und keine Belange außer Acht gelassen.

·           Anregungen werden Berücksichtigung finden

·           Novelle der Leitlinien möglich nach Bürgerinformation

·           Kritik an der Mitarbeit der SPD bei der Erarbeitung der Leitlinien im letzten Sitzungsturnus.

 

Ebenso kritisch äußert sich Herr Geuking (FamilienPartei) zum eingereichten Antrag:

·           Die Erarbeitung ist ein bislang langanhaltender Prozess gewesen.

·           Bürgerinnen und Bürger hatten bereits die Möglichkeit sich an die Verwaltung oder eine Partei zu wenden.

·           Jegliche Verzögerung kostet Geld.

·           Vermeidung von Zeitverzögerungen, da die Projektierung grundsätzlich ein langwieriger Prozess ist.

·           Anregungen können diskutiert und gegebenenfalls berücksichtigt werden.

 

Positiv und unterstützend werden von der Fraktion der FDP folgende Gründe vorgebracht:

·           Wichtig ist, die Öffentlichkeit zu beteiligen bevor die Leitlinien beschlossen werden.

·           Eine Verschiebung der Beschlussfassung über die Leitlinien ist nicht erheblich.

·           Wichtig ist die Akzeptanz in der gesamten Bevölkerung.

·           Eine Bürgerinformation kann schnell der Eindruck erwecken, dass eine Einflussnahme nicht mehr möglich ist.

·           Vorschlag Vertagung in die Ratssitzung im Mai 2024

·           Verschiebung sollte im Sinne der Transparenz und der wirklichen Bürgerbeteiligung möglich sein.

·           Beschluss hat für alle Bürgerinnen und Bürger Auswirkungen für zumindest die zukünftigen 10 Jahre.

 

Frau Dirks äußert Verständnis für beide Betrachtungsweisen und gibt zu bedenken, dass Viele sich erst dann äußern, wenn ein bestimmter Stand erreicht ist. Die Ausschüsse haben zwar umfangreich beraten – dennoch könnte gewartet werden – vor allem, da das Thema und die Arbeiten hinsichtlich der Windeignungsbereiche ohnehin weiter vorangetrieben werden.

Frau Besecke erklärt, dass es sich um Leitlinien handelt, die der Rat sich gibt, um zu entscheiden, für welche Bereiche Positivplanung in Frage kommt – insofern sind die Leitlinien schon von Bedeutung. Es handele sich bei den Leitlinien um eine „Rahmenplanung“, die keinen Normcharakter hat.

 

Frau Dirks gibt nochmals zu bedenken, dass die Verwaltung schon des Öfteren kritisiert worden ist, weil Bürgerinnen und Bürger nicht rechtzeitig einbezogen worden sind. Sie betont, dass sie persönlich sich schwertut, die Bürgerbeteiligung nicht vorab durchzuführen.

Seitens der Verwaltung wird von Frau Besecke der Vorschlag gemacht, für den Bereich Hamern / Gantweg, zunächst ohne Aufstellungsbeschluss in ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren zu gehen. Dieses wäre durchaus auch ohne heutigen Beschluss der Leitlinien möglich. Man könnte somit das Eine (frühzeitiges Beteiligungsverfahren) tun – ohne das Andere (Beginn mit dem ersten Planverfahren) zu lassen. Das Planverfahren könnte als frühzeitiges Verfahren starten, so dass kein Zeitverlust entsteht. Anschließend könnte die Beratung der Leitlinien mit den Ergebnissen aus der Bürgeranhörung (Mitte April 2024) direkt im Rat (Anfang Mai 2024) beraten werden.

 

Frau Dirks fasst zusammen, dass somit die Leitlinien im Entwurf beschlossen werden sowie den Bürgern vorgelegt werden könnten und mittels Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung mit dem Verfahren gestartet werden kann.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt Frau Hüwe eine Sitzungsunterbrechung, damit der Kompromissvorschlag der Verwaltung innerhalb der Fraktionen diskutiert werden kann.

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden ergeben sich keine Einwände, so dass eine Sitzungsunterbrechung für die Zeit von 18.47 bis 18.56 Uhr folgt.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung sprechen sich die Fraktionen der CDU, Bündnis90/Die Grünen sowie Herr Geuking gegen den Beschluss eines Entwurfes aus und für die bislang erarbeiteten Leitlinien (Stand StuB).

 

Die antragstellende Fraktion der SPD und die befürwortende Fraktion der FDP äußern ihr Bedauern über den somit nicht zustande kommenden Kompromiss.

 

Abschließend fasst der Rat folgenden 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

12

 

Bündnis90/Die Grünen

 

5

 

SPD

4

 

 

FDP

2

 

 

FamilienPartei

 

1

 

Bürgermeisterin

1