Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Errichtung des inklusiven Spielplatzes einen Antrag auf Fördermittel zu stellen und nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides die Arbeiten ausführen zu lassen.

 

 


 

Frau Dirks weist auf die durchgeführte Bürgerbeteiligung und die Vorberatung im Ausschuss für Generationen und Kultur hin.

 

Einigkeit herrscht unter allen Ratsmitgliedern darüber, dass

- es sich um ein „Leuchtturmprojekt“ handelt.

- zukünftig immer inklusiv gedacht werden sollte - auch im Schulbereich.

- eine zeitnahe Umsetzung wünschenswert ist.

- eine gute Erreichbarkeit gegeben ist. 

 

 

Hinsichtlich einer wünschenswerten Wasserstelle ergänzt Herr Erfmann, dass hierfür eine Trinkwasserqualität durch Gelsenwasser zur Verfügung stehen müsste. Weiterhin müssten die Frostfreiheit sowie eine Absperrmöglichkeit errichtet werden. Geschätzte Kosten: ca. 10 T Euro.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass es voraussichtlich kein Dauerförderprogramm für solche Spielplätze geben wird. Zukünftig wird zu bedenken sein, dass z.B. beim Austausch von Spielgeräten im Schulbereich, gleichzeitig auch ein Austausch des Unterbaus sowie die Zuwegung saniert werden müssten. Dies hat erhebliche Kosten zur Folge. Ein vorzeitiger, förderschädlicher Beginn der Maßnahme ist allerdings nicht möglich. Die Anträge werden zeitnah gestellt und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt. Das Ende der Förderantragsmöglichkeiten ist der 15. April diesen Jahres - danach erfolgt die Bearbeitung. 


Stimmabgabe: einstimmig