Beschluss:

 

Die eingereichte Anregung hinsichtlich der Änderung bzw. Ergänzung der Hundesteuersatzung der Stadt Billerbeck wird in den Haupt- und Finanzausschuss vertagt.

 


 

Frau Bosse erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen – sie nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Frau Dirks nimmt Bezug auf die eingereichte Anregung und weist darauf hin, dass bislang in der Hundesteuersatzung eine Steuerbefreiung auf Antrag für die Dauer bis zu einem Jahr erfolgen kann. Verschiedene Nachbarkommunen haben unterschiedliche Befreiungszeiträume festgelegt, so dass vorgeschlagen wird, die Beratungen zum eingereichten Antrag in den Fachausschuss zu verweisen.

 


Stimmabgabe: einstimmig