Beschluss:

 

Der vorgenannte Antrag wird in den Fachausschuss verwiesen.

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

11

1

Bündnis90/Die Grünen

 

4

1

SPD

 

4

 

FDP

2

 

 

FamilienPartei

 

1

 

Bürgermeisterin

 

1

 

 

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 


 

Die Vorsitzende weist auf den eingereichten Antrag und vorab zur Verfügung gestellten Antrag der FDP hin.

Frau Pawliczek erläutert den Antrag anhand eines Beispiels und die Intention des Antrages.

 

Für die Verwaltung führt Frau Dirks aus, dass die Verwaltung grundsätzlich bei Interesse eines Ankaufes von Kleingrundstücken bereit ist, dieses zu ermöglichen. Zu klären sind immer Leitungsrechte oder bekannte bzw. geplante Maßnahme, die womöglich die Nutzung der Fläche erforderlich machen. In der Vergangenheit wurden bereits sehr viele kleine Teilflächen verkauft.

Danach gibt Frau Besecke zu bedenken, dass viele Private von einem Ankauf dieser Restflächen ebenso absehen, da die Vermessungs- und Nebenkosten relativ hoch sind und teilweise den Wert des Grundstückes überschreiten.

 

Im anschließenden Meinungsaustausch wird festgestellt, dass die Verwaltung ihren Aufgaben vollumfänglich in den vergangenen Jahren und auch jetzt nachkommt und die Notwendigkeit einer Diskussion im Ausschuss nicht gesehen wird.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemerkt Herr Flüchter, dass dieser Antrag auch auf den Außenbereich ausgedehnt wird. Seit Jahren wird über die Rückgewinnung von Restgrundstücken diskutiert und die sinnvolle Zusammenführung, um für den Artenschutz was Gutes zu tun. Es wurde sich darauf verständigt, dass sich die Flurbereinigung um die Flächen im Außenbereich kümmert. Außerdem kritisiert Herr Flüchter die Formulierung im Beschlussvorschlag des Antrages: “Restflurstücke sind bei Interesse von Bürgern zu einem angemessenen Preis zu veräußern, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen”. Dieses suggeriert, dass Jeder einen Anspruch auf das allgemeine Grundvermögen hätte – dieses ist definitiv zu weit gegriffen.

Anschließend hinterfragt Herr Flüchter, ob seitens der Verwaltung Anfragen vorliegen, die abgelehnt wurden. Frau Besecke entgegnet, dass dieses lediglich dann geschehe, wenn planungsrechtliche Gründe (z.B. Einrichtung von Ampelanlagen oder Verkehrsschildern) entgegenstehen.

 

Auf Wunsch von Frau Pawliczek wird über den Antrag des Verweises in den Ausschuss abgestimmt.

 

Der Rat fasst folgenden