Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss verwiesen.

 


 

Frau Dirks nimmt Bezug auf den eingereichten Antrag und gibt zu bedenken, dass ihrer Meinung nach, die Möglichkeit von hybriden Sitzungen in Notsituationen und beschränkt auf zwei Monate angeboten werden könnte.

Frau Hüwe erläutert, dass seitens der Landesregierung die Möglichkeiten geschaffen wurden und nunmehr die Lehren aus der Corona Zeit gezogen und Vorsorge betrieben werden sollten. Sie schlägt vor, den Antrag im zuständigen Ausschuss zu beraten und heute dorthin zu verweisen.

 

Aus dem nachfolgenden Meinungsaustausch werden folgende Argumente dafür festgehalten.

- Digitalisierung vorantreiben, Möglichkeiten nutzen

- Regeln und zertifizierte Programme sind vorhanden

- weiterentwickelte Technik vorhanden

- Hybride Sitzungen sollen für Personen, die z.B. außerorts arbeiten oder

   aber auch auf einen Zug angewiesen sind sowie für eventuell Pflegeper-

   sonen, denen somit die Teilhabe ermöglicht werden könnte.

- Durchführung digitale Sitzungen nur in Notsituation ermöglichen

 

Andererseits werden aber auch einige Argumente dagegen ausgesprochen:

- Zeitpunkt der Antragstellung ungünstig (während der Wahlperiode)

- bestehende Strukturen (Vertreterregelung) hat sich bewährt

- Herausforderungen sind hinsichtlich Rechtssicherheit sehr hoch

- hohe, finanziellen Aufwendungen

- personelle Belastung der Mitarbeiter bzw. externe Betreuung

- Diskussionskultur würde verloren gehen

- Ausschluss der Öffentlichkeit

 

Nach einem regen Meinungsaustausch stellt Frau Köhler den Antrag auf Abstimmung. Die Bürgermeisterin fordert die Ratsmitglieder zur Gegenrede auf. Es ergeben sich keine weiteren Wortbeiträge, so dass über den Antrag abgestimmt werden kann.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

12

 

Bündnis90/Die Grünen

5

 

 

SPD

 

5

 

FDP

2

 

 

FamilienPartei

 

1

 

Bürgermeisterin

 

1

 

 

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.