Beschluss:

 

Der Antrag soll in den zuständigen Fachausschuss verwiesen werden.

 


 

Frau Dirks nimmt Bezug auf den eingereichten Antrag und übergibt das Wort an Frau Hüwe.

Frau Hüwe führt aus, dass das Thema Livestreaming eine Historie von nunmehr 20 Jahren aufweist. Das Livestreaming der Ratssitzung bietet die Möglichkeit der Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern innerhalb der Kommunalpolitik. Weiterhin soll die demokratische Teilhabe viele Menschen gestärkt werden, die aus unterschiedlichsten Gründen und Lebenslagen nicht die Möglichkeit haben vor Ort zu sein. Wünschenswert ist ein Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss.

Ergänzend weist Frau Pawliczek auf die derzeitig häufigen Demonstrationen hin. Die Bürger könnten durch diese Möglichkeit mehr in die Entscheidungsprozesse einbezogen und damit der Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden. Das Argument, dass zurzeit noch keine AfD-Mitglieder in den Gremien der Stadt vertreten sind, heißt nicht, dass es so bleiben wird.

 

Kritisch äußert sich Frau Dirks hinsichtlich der vorher beschriebenen Durchführung von Sitzungen – vielmehr sieht sie den Schwerpunkt bei einer richtig guten Öffentlichkeitsarbeit. Andere Wege, wie z.B. ein Podcast zum Thema Verwaltung, Aufbereitung verschiedener Themen – nach Absprache mit den Fraktionen – veröffentlichen, wären Möglichkeiten. Entsprechende Moderation und Durchführung sowie vernünftige Technik wären Voraussetzung. Weiterhin würde ein Dienstleister benötigt, der dieses durchführt, da eine entsprechend aufwendige Betreuung erforderlich wäre. Zudem bleiben die datenschutzrechtlichen Belange bestehen – Jeder hat das Recht zu jeder Zeit zu sagen, dass ein persönlicher Beitrag nicht gestreamt werden soll. Dieses gilt auch für die Mitarbeiter der Verwaltung. Frau Dirks teilt mit, dass sie persönlich nicht gestreamt werden möchte, da oftmals Tatsachen verfälscht werden.

 

Seitens der SPD stimmt Herr Rampe seiner Vorrednerin zu und teilt die Bedenken. Er betont, dass sich für ihn die Ratsarbeit erledigt habe, sollte ein Livestream umgesetzt. Zudem weist er darauf hin, dass die Ausschuss- und Ratsmitglieder keine Berufspolitiker sind, die Gesetze beschließen. Er plädiert für ebenso für Öffentlichkeitsarbeit in unterschiedlichsten Formen – wie z.B. Interviews von Radio Kiepenkerl.

 

Dahinter schließt sich Frau Bosse vorgenannter ablehnender Meinung an und hebt hervor, dass in Billerbeck die Wege kurz sind und eine Teilnahme im öffentlichen Teil immer möglich ist. Der Aufwand und die Kosten für ein solches Angebot stehen in keinem Verhältnis – beispielhaft wird die Live-Übertragung einer Sitzung in Coesfeld genannt, in der zum einen das Problem bestand, dass ein Ratsmitglied nicht gefilmt werden wollte und das Angebot lediglich von 15 Personen genutzt wurde.

 

Für die Fraktion der FamilienPartei weist Herr Geuking darauf hin, dass die vorgenannten Äußerung klar erkennen lassen, dass eine Livestream-Übertragung von mehreren Personen nicht gewollt ist. Damit ist das Thema eigentlich schon erledigt und durch. Persönlichkeitsrechte sind definitiv zu respektieren. Eine eventuelle geheime Abstimmung dieses Antrages habe sich durch die bereits öffentlich gemachten Meinungen erübrigt.

 

Anschließend weist Herr Lennertz auf die vorherigen Beratungen hin und bekräftigt die Ansicht, dass solange es Mitglieder gibt, die Bedenken gegen eine Übertragung haben, wird die CDU den Antrag ablehnen. Er betont, dass wenn nur eine Person dagegen ist, reicht dieses zur Ablehnung des Antrages aus. Die Gefahren sind einfach zu groß. Ebenso bestätigt auch er, dass aus geführten Gesprächen heraus, sich gezeigt hat, dass die Teilnehmerzahl äußerst gering sei.

 

Kritisiert wird seitens Frau Hüwe, dass es sich bei den Zugeschalteten nicht um Personen, sondern um Geräte handelt. Vor diesen Geräten könnten somit u.a. auch Freundeskreise sitzen.

Ergänzend weist Frau Pawliczek darauf hin, dass nicht nur in “Großstädten”, sondern u.a. auch in der Gemeinde Nottuln seit 2021 eine Übertragung angeboten wird.

 

Abschließend stellt Frau Köhler einen Antrag auf Abstimmung. Frau Dirks räumt den Ratsmitgliedern die Rede/Gegenrede ein. Dieses wird von Keinem in Anspruch genommen, so dass über den Antrag auf Abstimmung abgestimmt wird

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

Anschließend fasst der Rat folgenden  


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

12

 

Bündnis90/Die Grünen

5

 

 

SPD

 

4

 

FDP

2

 

 

FamilienPartei

 

1

 

Bürgermeisterin

 

1

 

 

 

Der Verweis in den Ausschuss ist somit abgelehnt.