Sitzung: 08.05.2008 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/286/2008
Beschluss:
1. Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck -Baugebiet Gantweger Bach- nebst Begründung und Umweltbericht wird beschlossen.
2. Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der Höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
3. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur
Zeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit
geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: 22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen