Beschluss:

1.  Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck -Baugebiet Gantweger Bach- nebst Begründung und Umweltbericht wird beschlossen.

2.  Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der Höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

3.  Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen