Beschluss:

Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:

 

Satzung der Stadt Billerbeck vom               Mai 2008 über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ in der Fassung der Bekanntmachung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ vom 11. Mai 2006

 

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2008 aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit den §§ 14 und 16 BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) -in der zurzeit geltenden Fassung- und der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) -in der zurzeit geltenden Fassung- folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ in der Fassung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ vom 11. Mai 2006 wird um ein Jahr verlängert.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Billerbeck in Kraft.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig