Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die Änderung des Bebauungsplanes für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB vorzubereiten.


Herr Nowak sieht die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an der Tennishalle als Chance sowohl für den Sportverein als auch für den Fremdenverkehr, denn Bowling sei eine Trendsportart. Außerdem trage es zur Attraktivitätssteigerung Billerbecks bei. Er begrüße diese Privatinitiative ganz außerordentlich.


Stimmabgabe: einstimmig