Sitzung: 23.04.2024 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FB60/1971/2024
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Für
das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Industriegebiet
Hamern“ umfasst, wird die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes
„Industriegebiet Hamern“ beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel,
Flur 39, Flurstücke 244, 245, 265, 266, 267 tlw. und 268. Der Geltungsbereich
wird wie folgt begrenzt:
·
im
Nordosten durch die angrenzenden gewerblichen (Flurstück 226) und landwirtschaftlichen
Flächen (Flurstück 263)
·
im
Nordwesten durch die südliche Seite des nach Südwesten verlaufenden Teils der
Raiffeisenstraße (Flurstück 267). Im Kreuzungsbereich wird diese Linie
verlängert, bis sie auf die Grenze des Flurstückes 265 trifft. Von dort entlang
des Flurstückes 265 in Richtung Nordwest bis zum Kreuzungspunkt mit dem
Flurstück 196. Von dort entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze Richtung
Südwest.
·
im
Südwesten durch die Fläche des Regenrückhaltebeckens (Flurstück 5)
·
im
Südosten durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 40)
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
Herr Mader erläutert anhand der Vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen, sowie der Sitzungsvorlage den Sachverhalt.
Seitens der Ausschussmitglieder ergeben sich keine Fragen.
Stimmabgabe: einstimmig