Herr Janowski stellt die städt. Gebäude vor, bei denen sich die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen nach Ansicht der Verwaltung lohnt:

 

Städt. Bauhof

Fahrzeughalle, Scheune und Hauptgebäude

insgesamt ca. 350 – 380 qm Dachfläche

 

Mehrfamilienhaus am Brunnenweg (GIWo)

insgesamt ca. 120 qm Dachfläche

 

Feuerwehrgerätehaus

insgesamt ca. 215 qm Dachfläche

 

Hauptschule

Turnhalle, Zwischenbau

insgesamt ca. 720 qm Dachfläche

 

Kindergarten Johann-Heermann

insgesamt ca. 550 qm

 

Zweifachturnhalle

insgesamt ca. 619 qm Dachfläche

 

Kläranlage

Hauptgebäude, Sandabscheider

insgesamt ca. 270 qm Dachfläche

 

Realschule

Aula, Turnhalle

insgesamt ca. 1.100 qm Dachfläche

 

Herr Janowski betont, dass im Rahmen der Bestandsaufnahme noch keine Überprüfung der Statik vorgenommen wurde.

 

Herr Mollenhauer ergänzt, dass man zwar auch über Photovoltaikanlagen auf anderen städt. Gebäuden, wie z. B. der Ludgerischule oder der Landwirtschaftsschule nachdenken könnte, aus Gründen des Denkmalschutzes sollten diese aber nicht herangezogen werden. Außerdem seien die Flächen relativ klein.

 

Herr Kleideiter weist darauf hin, dass die Statik ein wichtiger Aspekt sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dittrich teilt Frau Dirks mit, dass das DRK die Dachflächen seiner Gebäude anderen Nutzern nicht zur Verfügung stellen wolle und vielmehr eine Eigennutzung prüfe.

 

Herr Dittrich spricht sich dafür aus, die erheblichen Kapazitäten zu nutzen. Er würde es begrüßen, wenn die Stadt Dachflächen auch selber nutze. Bei der Umsetzung könnten neben den Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) evtl. auch andere Mittel beantragt werden. Die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen sollte nicht so weit hinausgeschoben werden, da in den nächsten Jahren die Einspeisevergütung sinken werde. Im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Stadt und den Klimaschutz sollte das Vorhaben positiv angegangen werden.

 

Herr Dübbelde wirft ein, dass noch nicht beschlossen worden sei, dass die Stadt Photovoltaikanlagen errichtet. In der letzten Sitzung sei lediglich der Beschluss gefasst worden, dass zunächst öffentlich auf die Möglichkeit der Nutzung von öffentlichen Dachflächen zur Installation von Photovoltaikanlagen hingewiesen werden soll. Im Übrigen sei der Sitzungsvorlage nicht zu entnehmen, welche Kosten auf die Stadt zukommen, wenn sie selber Photovoltaikanlagen installiere.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass sich die Anlagen normalerweise nach ca. 17 Jahren amortisieren. Aufwand und Ertrag müssten im NKF-Haushalt darstellbar sein.

 

Herr Dübbelde betont, dass zuerst die Frage geklärt werden müsse, ob der bisherige Beschluss weiter Bestand haben solle und die Dachflächen privaten Investoren zur Verfügung gestellt werden sollen oder ob sich die Stadt auch selbst engagieren will.

 

Frau Dirks weist auf die Möglichkeit hin, beide Wege zu gehen. Grundsätzlich könne sie sich vorstellen, dass die Stadt, die GIWo und das Abwasserwerk auf ihren Gebäuden Photovoltaikanlagen installieren, da sich die Anlagen amortisierten. Sie habe aber große Bedenken, sanierungsbedürftige Dächer privaten Investoren zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Mollenhauer schlägt vor, nach und nach im Zuge der Dachsanierungen auch Photovoltaikanlagen zu installieren.

 

Die Nutzung der Dachflächen städt. Gebäude sollte grundsätzlich auch Privaten ermöglicht werden, so Herr Dittrich. Die Stadt würde hiervon auch durch das Flächennutzungsentgelt profitieren. Bei sanierungsbedürftigen Dächern sollte die Sanierung mit der Installation von Photovoltaikanlagen gekoppelt werden. Außerdem gebe es für Sanierungen Zuschüsse. Es gebe also eine Menge Möglichkeiten, das Vorhaben in eine positive Richtung zu entwickeln.

 

Frau Mollenhauer bezweifelt, dass ein privater Investor auf einem fremden sanierungsbedürftigen Dach investieren werde.

 

Herr Dübbelde erkundigt sich, ob den Interessenten mitgeteilt worden sei, dass sie u. a. eine Bürgschaft vorlegen müssten.

 

Mit den Interessenten sei erörtert worden, dass auf den Turnhallendächern mit Undichtigkeiten gerechnet und bei einer Sanierung die Anlage vorübergehend abgebaut werden müsse, so Herr Mollenhauer. Ein Interessent habe signalisiert, dass er das mittragen könne, dafür aber dann keine Pacht zahlen wolle. Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass es bei Schäden an den Dachflächen zu Streitigkeiten um die Frage nach der Verantwortlichkeit kommen könne.

 

Frau Bosse-Berger schlägt vor, mit den Dächern anzufangen, die sich für Photovoltaikanlagen anbieten und die anderen sanierungsbedürftigen in die Zeit zu stellen.

 

Herr Dübbelde zieht aus der Argumentation der Verwaltung in der Sitzungsvorlage den Schluss, dass von einer Verpachtung von Dachflächen an Private Abstand genommen werden sollte, weil die vertragliche Gestaltung schwierig sei.

 

Herr Mollenhauer bestätigt dieses. Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, dass die Stadt selber tätig werden sollte, weil insbesondere bei den Flachdächern Schwierigkeiten vorprogrammiert seien, so Herr Mollenhauer. 

 

Herr Dittrich schlägt vor, zunächst die kritischen Dächer außen vor zu lassen, aber die privaten Investoren nicht gänzlich auszuschließen. Es gebe ausreichend Erfahrungen aus anderen Gemeinden, die wasserdichte Verträge ausgehandelt hätten.

 

Herr Dr. Meyring ist ebenfalls dafür, private Investoren bei geeigneten Dächern zu berücksichtigen. Außerdem sollte zunächst ein Dach saniert werden, bevor eine Photovoltaikanlage installiert werde.

 

Herr Mollenhauer schlägt vor, dass die Stadt die Flachdächer nach einer Sanierung selber nutzt und die geneigten Dächer ggf. den Privaten zur Verfügung stellt.

 

Herr Pfeiffer rät zu Einzelfallentscheidungen. Wenn ein Investor bereit sei, die Anlage bei einer Sanierung vorübergehend abzubauen, dann könnte das doch vertraglich geregelt werden. In erster Linie sollten die Dachflächen Privaten zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Dittrich spricht sich dafür aus, beide Varianten zu prüfen.

 

Herr Mollenhauer bittet den Ausschuss um ein Signal dahingehend, dass die Stadt die Flachdächer nutzen kann und privaten Interessenten die geneigten Dächer angeboten werden können. Dabei weist er darauf hin, dass ein Privater Interesse an den Turnhallendächern bekundet habe. Diesem müsste dann abgesagt werden.

 

Das sieht Herr Dr. Meyring anders. Er sehe keine großen Schwierigkeiten, wenn privaten Interessenten die Turnhallendächer überlassen werden. Es sei abzuwarten, ob diese sich auf einen entsprechenden Vertrag einlassen.

 

Nach Erörterung über die weitere Vorgehensweise schlägt Herr Dr. Meyring als Kompromiss vor, die Installation von Photovoltaikanlagen auf städt. Gebäuden grundsätzlich weiter voranzutreiben. Die Verwaltung sollte darlegen, wie sich die Installation von Photovoltaikanlagen für die Stadt finanziell darstellt. Er sehe die Nutzung durch Private aber als vorrangig an.

 

Frau Dirks weist noch einmal auf Streitpunkte hin, die sich ergeben könnten, wenn sich Fremde auf städt. Dächern engagierten. Zwar könne man sich vertraglich absichern und Bürgschaften fordern, dennoch werde es bei Lecks Probleme geben. Deshalb sollte die Stadt auf Flachdächern selbst aktiv werden und die geneigten Dächer ggf. den privaten Interessenten zur Verfügung stellen. Die finanziellen Aspekte könnten dem Ausschuss in einer nächsten Sitzung vorgestellt werden. Dabei könnte es durchaus die Möglichkeit der Beteiligung durch Bürger in Form einer Bürgersolaranlage geben.

 

Herr Dittrich sieht die Beteiligung der Bürger ähnlich wie in Nottuln als eine gute Weiterentwicklung des SPD-Antrages an. Damit komme man weiter.

 

Schließlich spricht sich der Ausschuss dafür aus, der von Frau Dirks beschriebenen Vorgehensweise zu folgen.