Beschluss:

Dem kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung wird unter der Bedingung beigetreten, dass die die Mitgliedschaft zunächst auf zwei Jahre begrenzt wird und diese ersten beiden Jahre kostenfrei sind. Eine weitere Mitgliedschaft wird von den Erfahrungen aus dieser Mitgliedschaft abhängig gemacht und durch den Betriebsausschuss entschieden.

In einer nächsten Sitzung werden Kriterien festgelegt, die in den zwei Jahren der Mitgliedschaft abgearbeitet werden sollen.


Auf Nachfrage von Herrn Kleideiter stellt Herr Hein richtig, dass selbstverständlich der Beitrag angemessen werde, also bei einem Beitritt ab Juni auch nur der anteilige Jahresbeitrag entrichtet werden müsse.

 

Herr Hein stellt heraus, dass die zusätzlichen Aufgaben mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hövener berichtet Herr Hein, dass das Netzwerk zum Juni d. J. neu gegründet werden soll und bislang 20 Gemeinden dem Netzwerk beitreten wollen.

 

Herr Spengler unterstreicht, dass der Beitrag aus dem Etat des Abwasserbetriebes bestritten werden müsse und nicht auf die Gebühren umgelegt werden dürfe, auch im Hinblick darauf, dass sich die Gebühren im nächsten Jahr durch den neuen Drainwasserkanal im Projektgebiet erhöhen werden.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass es im Haushalt überhaupt keinen Spielraum gebe.

 

Herr Hövener wirft die Frage auf, welche Leistungen man überhaupt für den Preis erhalten werde. In der Vorlage werde ausgeführt, dass das Netzwerk informiere und berate. Dem Vertrag könne er nicht entnehmen, wie das IKT dem Abwasserbetrieb helfe. Er könne keinen unmittelbaren Nutzen erkennen, zumal Leistungen vor Ort zusätzlich nach Aufwand berechnet werden.

 

Herr Hein führt aus, dass das IKT das Abwasserwerk bei der Information der Grundstückseigentümer unterstütze. Immerhin müssten 2500 Grundstückseigentümer darüber informiert werden, dass sie eine Dichtheitsprüfung durchführen lassen müssten und diese Dichtheitsprüfung der Einstieg in eine Sanierung sein könne.

 

Auch Herr Dr. Sommer stellt die Frage in den Raum, wie viel Dienstleistung das IKT für den Beitrag überhaupt erbringe. Kritisch sehe er, dass die wichtigen Leistungen nach Aufwand berechnet werden.

 

Herr Hein gesteht ein, dass es sich um mittelbare Dienstleistungen für den Abwasserbetrieb handele, um das Rad rund zu machen und nicht durch jeden Einzelnen erfunden werden muss. Es sei eine Erleichterung, um einen Einstieg zu bekommen. Eine richtige Unterstützung der Bürger wäre eine Hilfe bei der Sanierung, das sei aber nicht leistbar. Er könne nur Informationsmaterial auf Billerbeck bezogen zur Verfügung stellen und Beratung anbieten.

 

Herr Dr. Sommer fragt nach, wer denn beurteilen könne, ob das Angebot der IKT günstig ist oder nicht.

 

Das könne niemand, weil das Angebot neu ist, so Herr Hein. Außerdem verpflichte man sich zunächst nur für 2 Jahre.

 

Herr Dr. Köhler stellt in Frage, ob eine Information per Werbeflyer einen Jahresbeitrag von 3.900,--- € rechtfertige. Eine bürgernahe Öffentlichkeitsarbeit könnte nach seiner Meinung eine Plattform im Internet sein, auf der z. B. häufig gestellte Fragen beantwortet werden.

 

Herr Hövener merkt an, dass Billerbeck durch das Pilotprojekt an der Spitze der Bewegung stehe, Herr Hein also über entsprechendes know-how verfüge. Deshalb vermute er, dass eher die IKT und die anderen Gemeinden von diesem know-how einen Nutzen ziehen. Im Übrigen sehe er das von Herrn Hein geschilderte Szenario, dass bis 2015 2.500 Grundstückseigentümer beraten werden müssten nicht, vielmehr würden doch in den nächsten Jahren im Rahmen der freien Personalressourcen die Hausanschlüsse saniert werden und nicht 2.500 auf einmal.

 

Herr Wiesemann schlussfolgert, dass die Stadt Billerbeck für die Weitergabe des durch das Pilotprojekt erworbenen Fachwissens auch noch Geld zahlen soll. Eigentlich müsse das doch umgekehrt laufen und die Stadt müsste dafür bezahlt werden, dass sie ihr Fachwissen weiter gebe.

 

Herr Hein entgegnet, dass andere sicherlich den Abschlussbericht aus Billerbeck lesen werden. Damit sei aber noch kein Fachwissen transferiert. Sein Fachwissen decke im Übrigen nur einen kleinen Teilbereich ab. Die Aufgabe bestehe darin, alle Informationen zu bündeln und aufzubereiten, so dass sie für die Bürger verständlich sind.

 

Herr Dr. Sommer merkt an, dass unabhängig von der IKT bis 2015 sehr viel Fachwissen generiert werden müsse. Die meisten Grundstückseigentümer würden voraussichtlich erst ab 2015 aktiv werden. Informationen gebe es bereits heute unter www.grundstücksentwässerung-online.de .

 

Auf diese Internetadresse verweise er die Grundstückseigentümer schon heute, so Herr Hein. Dort gebe es zwar gute Informationen, aber nicht zu dem hier gefragten Thema.

 

Herr Hövener ist von dem Nutzen einer Teilnahme am kommunalen Netzwerk noch nicht überzeugt, zumindest wolle er hierfür kein Geld ausgeben wollen. Deshalb stelle sich für ihn die Frage entweder ganz auszusteigen oder zu sagen, der Abwasserbetrieb bringt sein know-how aus dem Pilotprojekt für 2 Jahre ein und zahle für diese Zeit keinen Beitrag. Wenn man danach erkenne, dass das Projekt für die Stadt Billerbeck einen Nutzen bringe, könne immer noch über Geld gesprochen werden.

 

Er werde die Anregung aufnehmen, so Herr Hein, gebe aber zu bedenken, dass das IKT allen Gemeinden gegenüber gleich handeln müsse, deshalb glaube er nicht, dass es funktionieren werde.

 

Herr Heßling konstatiert, dass es in erster Linie darum gehe, 2.500 Grundstückseigentümer zu informieren. Dann gebe es 5 oder 6 verschiedene Fachfirmen, die die Dichtheitsprüfung durchführen können. Es sei doch eigentlich Sache der Grundstückseigentümer sich an die Fachfirmen zu wenden, er wisse nicht was das IKT dazwischen mache.

 

Herr Hein erläutert, dass das Thema ganz anders aufbereitet werde. Zurzeit gebe es 5 zugelassene Fachfirmen, das müssten noch mehr werden. Die IKT führe das Zulassungsverfahren für die Fachfirmen durch.

 

Herr Dr. Meyring sieht das als Aufgabe der Firmen an, die sich zertifizieren wollen.

 

Dieser Weg führe in die Sackasse, so Herr Hein, weil man damit den kleinen Gas- und Wasserinstallationsbetrieb nicht zu einer Zertifizierung bewegen könne. Diese brauche man aber, um 2.500 Haushalte bedienen zu können. Außerdem müsse jede Gemeinde für sich die Fachfirmen zulassen.

 

Herr Dr. Meyring geht davon aus, dass sich die Handwerksbetriebe ab 2012/13 sehr wohl zertifizieren lassen werden, da mit den Dichtheitsprüfungen Geld verdient werden könne. Er glaube nicht, dass hierfür das IKT benötigt werde.

 

Herr Hein betont, dass es sich um eine Dienstleistung für die Stadt handele und deshalb die Zulassung von der Stadt erfolgen müsse. Jede Gemeinde werde andere Zulassungskriterien haben.

 

Nach weiterer Erörterung über die Zertifizierung von Fachfirmen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung kommt der Ausschuss auf den Vorschlag des Herrn Hövener zurück.

 

Herr Dr. Köhler schlägt vor, Kriterien festzulegen, die innerhalb der nächsten zwei Jahre abgearbeitet sein sollen. Nach zwei Jahren ergäbe sich dann die Möglichkeit, anhand dieser Kriterien den Erfolg oder Misserfolg der Teilnahme am kommunalen Netzwerk zu beurteilen.

 

Herr Dr. Meyring entgegnet, dass diese Punkte nicht heute festgelegt werden könnten. Hierüber müsse in einer anderen Sitzung beraten werden.

 

Schließlich fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig