Beschluss:

Der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2009 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass der neue Teil des Steenpättkens dem Wahlbezirk 8 (Oberlau) und die alten Bereiche des Bockelsdorfer Weges dem Wahlbezirk 9 zugeordnet werden.


Herr Messing erläutert, dass durch eine Änderung in der Gesetzeslage die Wahlbezirke marginal verändert werden mussten. So sei dem Wahlbezirk 4 das Wohngebiet Alter Sportplatz mit 234 Einwohnern, die bisher zum Wahlbezirk 5 gehörten, zugeschlagen worden.

Leichte Verschiebungen habe es in den Wahlbezirken 6 und 7 gegeben. Früher habe der Bereich der Neubausiedlung dem Wahlbezirk 7 angehört, heute sei die Ludger-Hölker-Straße dem Wahlbezirk 6 zugeordnet worden.

Des Weiteren gehörte die Straße Am Lohkamp bisher zum Wahlbezirk 8, aufgrund des räumlichen Zusammenhanges sei sie jetzt dem Wahlbezirk 9 zugeschlagen worden.

 

Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs schlägt Herr Messing im Gegensatz zur Verwaltungsvorlage vor, den unterhalb des Wohngebietes Oberlau liegenden Abschnitt des Steenpättkens dem Wahlbezirk 8 (Oberlau) zuzuschlagen.

 

Im Außenbereich sei der Bereich Gantweg oberhalb der Bahnschienen dem Wahlbezirk 12 (vorher Wahlbezirk 10) zugeordnet worden, weil ansonsten der Wahlbezirk 12 unter die Grenze der zulässigen Abweichung der Einwohner der Wahlbezirke gerutscht wäre.

Ansonsten stütze sich die Wahlbezirkseinteilung im Wesentlichen auf die Bezirkseinteilung der Kommunalwahlen 1999 und 2004.

 

Herr Nowak führt an, dass Billerbeck seit den Wahlen 1999 und 2004 deutlich an Einwohnern zugenommen habe, sich an der Einteilung der Wahlbezirke aber nichts ändern solle. Eigentlich sollten Wahlbezirke gleich groß sein. Abweichungen von 25% nach oben oder unten seien dann zugelassen, wenn damit räumliche Zusammenhänge gewahrt werden. Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl Billerbecks ergebe sich bei 13 Wahlbezirken ein rechnerischer Durchschnitt von 892 Einwohnern je Wahlbezirk. Das stelle ein krasses Missverhältnis zwischen der Anzahl der Einwohner in den Innen- und Außenwahlbezirken dar. Da das Wachstum im Innenstadtbereich stattgefunden habe, sollte die Anzahl der Innenstadtbereiche um einen ergänzt und die Außenbereichsbezirke um einen reduziert werden. Rechnerisch würden sich dann im Durchschnitt 894 Einwohner pro Innenwahlbezirk und 936 pro Außenbereich ergeben. Damit komme man dem rechnerischen Durchschnitt aller 13 Wahlbezirke sehr nah und die Einteilung werde gerechter. Die verwaltungsseitig vorgeschlagene Einteilung könne er so nicht akzeptieren.

 

Herr Messing bestätigt, dass die Einwohnerzahl zwar insgesamt gestiegen sei. Im Innenbereich habe aber nicht die Anzahl der Wahlberechtigten zugenommen, sondern die Anzahl der Nichtwahlberechtigten.

 

Sicherlich habe sich die Einwohnerzahl seit der letzten Kommunalwahl in 2004 verändert, so Herr Fehmer. Laut Kommunalwahlgesetz seien aber Abweichungen von 25% von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke zulässig. Dieser Toleranzwert werde eingehalten. Außerdem sei 1969 im Rahmen der Gebietsreform eine freiwillige Vereinbarung zur Sicherung der räumlichen Einheiten geschlossen worden, die bei der Einteilung der Wahlbezirke zu berücksichtigen sei. Er stimme der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Einteilung der Wahlbezirke zu.

 

Herr Nowak hält dem entgegen, dass die 69-er Regelung keinen Bestand haben könne, da hier das Kommunalwahlgesetz gelte. Wenn die Außenwahlbezirke auf 3 reduziert würden, würden keine räumlichen Zusammenhänge zerschlagen. Auf der Beerlage habe es vor 1969 auch verschiedene Ortsbezirke gegeben. Da er es nicht vertreten könne, den Außenbereich zu privilegieren, stelle er den Antrag, die Einteilung zu ändern und im Innenbereich 10 und im Außenbereich 3 Wahlbezirke zu bilden.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass nach dem Kommunalwahlgesetz räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt und Bezirkseinteilungen nach Möglichkeit eingehalten werden sollen. Bei dem Außenbereich handele es sich zwar nicht um einen Bezirk in diesem Sinne, doch sei nach seiner Ansicht daraus abzuleiten, dass nicht gewollt sei, z. B. Teile des Innenbereiches den Außenbereichswahlbezirken zuzuschlagen. Es bleibe damit die Frage, ob im Innenbereich die Zahl der Wahlbezirke um einen erhöht und im Außenbereich um einen Wahlbezirk reduziert werden sollte.

Er habe die gleichen Überlegungen angestellt wie Herr Nowak. Folge einer Neuaufteilung sei, dass die Wahlbezirke im Außenbereich im Durchschnitt größer würden als die im Innenbereich Wenn sich dieses in Zukunft durch zu erwartende unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen ändern sollte, sollte seiner Ansicht nach über eine neue Aufteilung nachgedacht werden. Bei der heutigen Sachlage würde er den Vorschlag der Verwaltung unterstützen.

 

Herr Nowak betont, dass im Kommunalwahlgesetz bewusst von Einwohnern und nicht von Wählern die Rede ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Rawe, wie sich denn 3 Wahlbezirke im Außenbereich darstellen könnten, teilt Herr Mollenhauer mit, dass dann eine komplette Neuaufteilung aller Wahlbezirke erfolgen müsste.

 

Bei der Einteilung müsse man sich nach der Anzahl der Einwohner richten, so Herr Dittrich. Es gehe nicht darum Jahrzehnte alte Dokumente zu bewahren. Es habe Veränderungen gegeben. Jetzt sollte die Chance genutzt werden, eine alternative Aufteilung zu prüfen.

 

Frau Rawe hält es für sinnvoll, wenn die Verwaltung eine alternative Aufteilung mit 10 Innen- und 3 Außenbereichswahlbezirken vorlegen würde. Außerdem wolle sie vor einer Entscheidung noch einmal fraktionsintern beraten.

 

Herr Nowak schlägt vor, heute noch keine Entscheidung zu treffen und erkundigt sich, wie lange man noch Zeit habe.

 

Herr Messing erläutert, dass die Kreiswahlbezirke keine Kommunalwahlbezirke durchschneiden dürften. Deshalb sei der Kreis auf die Einteilung der Kommunalwahlbezirke angewiesen. Der Kreis habe darum gebeten, möglichst schnell über die Einteilung der Bezirke zu entscheiden.

 

Herr Mollenhauer ergänzt, dass die Stadt 8 Monate und der Kreis 7 Monate vor Ablauf der Wahlperiode entscheiden müsse, so dass eine spätere Beratung möglich sei.

 

Herr Nowak modifiziert seinen Antrag dahingehend, dass heute keine Entscheidung getroffen soll. Die Verwaltung solle beauftragt werden, eine alternative Wahlbezirkseinteilung mit 3 Außen- und 10 Innenwahlbezirken zu erarbeiten. Dann werde man sehen, ob zusammenhängende Bereiche erhalten oder zerschnitten werden müssten und könne dann entscheiden.

 

Herr Hagemann macht deutlich, dass die CDU-Fraktion keine Neuaufteilung der Wahlbezirke wolle.

Herr Fehmer ergänzt, dass er an seiner dargelegten Argumentation festhalte. Die freiwillige Vereinbarung aus 1969 sehe er als wesentlichen Punkt an. Außerdem würden die möglichen zulässigen Abweichungen von 25% nach oben oder unten in allen Wahlbezirken eingehalten. Erst wenn das nicht mehr möglich sei, müsse über eine Neuaufteilung nachgedacht werden.

 

Der Wahlleiter lässt sodann über den modifizierten Antrag des Herrn Nowak abstimmen. Dieser wird mit 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Herr Dittrich schlägt vor, aufgrund des räumlichen Zusammenhangs den neuen Bereich des Steenpättkens (unterhalb des Wohngebietes Oberlau), wie von Herrn Messing eingangs vorgeschlagen, dem Wahlbezirk 8 zuzuordnen. Mit der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Verschiebung der Straße Am Lohkamp zum Wahlbezirk 9 sei er ebenfalls einverstanden.

 

Als Ausgleich regt Herr Nowak an, den alten Teil des Bockelsdorfer Weges (von der Bahnlinie aus gesehen rechts) dem Wahlbezirk 9 zuzuordnen und die neuen zum Wohngebiet Oberlau I gehörenden Bereiche des Bockelsdorfer Weges im Wahlbezirk 8 zu belassen.

 

Die Beisitzer schließen sich diesen Vorschlägen an und fassen folgenden


Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen