Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Stadt Billerbeck erklärt sich bereit, den nicht durch Zuwendungen gedeckten Eigenanteil des Kreises Coesfeld an den Kosten für die Anlegung des Radweges an der K 13 zu übernehmen. Die Mittel sind im Haushalt für die Jahre 2025-2027 einzuplanen.

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Klaus Westrick, stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung 66 Straßenbau und -unterhaltung des Kreises Coesfeld.

Herr Westrick erläutert anhand einer Präsentation (siehe Anlage 1 zur Niederschrift im Ratsinformationssystem) die geplante Radweg- und Straßenbaumaßnahme K13 AN17 zwischen Billerbeck und Darup.

Der anzulegende Radweg soll auf der westlichen Seite – hinter dem Graben – angelegt werden, so dass der Radfahrende möglichst weit von der Fahrbahn entfernt ist. Ausgebildet werden soll der Radweg in einer Breite von 2,50 m sowie Asphaltbauweise, damit eine ganzjährige Nutzung und auch ein Winterdienst möglich wären. 

Weiterhin erläutert Herr Westrick die Herausforderungen bei dieser Maßnahme, da der Erhalt der großkronigen Bäume beachtet werden soll. Zurzeit werden mit einem Gutachter der Unteren Naturschutzbehörde Lösungen erarbeitet. Bei den besonders alten Bäumen scheint die Verwendung einer sogenannten Wurzelbrücke (Länge zwischen 10 und 15 m) geeignet, um eine Beschädigung zu vermeiden und den Erhalt der Bäume zu sichern.

Abschließend informiert Herr Westrick über den aktuellen Stand:

-        In der Vergangenheit Schwierigkeiten beim Grunderwerb – nunmehr Unterstützung durch die Bezirksregierung, Flurbereinigungsbehörde und somit in der finalen Phase.

-        Wenn der Grunderwerb abschließend klar ist, können die landschaftsrechtlichen Belange (Schutz der Alleebäume, Regelungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Berücksichtigung des Landschafts- und Naturschutzgebietes – landschaftsrechtliche Befreiung) geklärt werden.

Nachdem vorgenannte Punkte abgehandelt sind, kann mit der Ausschreibung begonnen werden. Ziel ist es, dass im nächsten Jahr mit der Maßnahme gestartet werden kann.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinterfragt Herr Flüchter, welche Auswirkungen eine Wurzelbrücke auf die Entwässerung im Böschungsbereich haben könne.

Herr Westrick antwortet, dass die Wurzelbrücke mit demselben Quergefälle hergestellt wird wie auch die Fahrbahn davor oder dahinter - der Radweg entwässert wiederum zum Graben hin.

Für die Fraktion der CDU möchte Herr Rose wissen, ob der Radweg im Winter gegebenenfalls mit Salz gestreut wird und sich hieraus nicht eine Belastung für die Bäume ergeben könne. Herr Westrick weist nochmals darauf hin, dass eventuelle Wurzelbrücken im gleichen Gefälle wie der Radweg davor und dahinter gebaut werden sollen. Ein Verzicht auf den Winterdienst ist nicht möglich, da der Kreis hierzu verpflichtet ist.

Anschließend lenkt Frau Rawe den Blick auf die Möglichkeit, aus dieser Straße eventuell eine Fahrradstraße zu entwickeln. Hierauf entgegnet Herr Westrick, dass Überlegungen angestellt wurden – allerdings solange diese Straße eine Kreisstraße ist, hat sie eine überörtliche Verkehrsbedeutung. Dieses widerspricht einer Fahrradstraße und sonstiger Verkehr dürfte mit lediglich 30 km/h darauf fahren. Eine Realisierung der Straße als Fahrradstraße wäre nur dann möglich, wenn die Straße in der Baulast wechseln würde.

Darauf meldet sich Frau Dirks zu Wort und entgegnet, dass seitens der Verwaltung ebenso Überlegungen in diese Richtung angestellt wurden – allerdings muss man auch beachten, dass ca. 800 PKW diese Straße täglich nutzen. Fraglich ist somit, ob sich die Anzahl der weiterhin berechtigten Fahrzeuge (Tempo 30) mit den Nutzern einer Fahrradstraße sicher für die Radfahrer vereinbaren lässt. Gerade die Nutzung für Kinder oder für Menschen mit Beeinträchtigungen sind sicherer auf einem gesonderten Fahrradweg.

Anschließend hakt Frau Rawe nach, ob das Ende des geplanten Radweges eine endgültige Lösung ist oder, ob eventuell eine Weiterführung auf Daruper Gebiet angestrebt wird.

Herr Westrick antwortet, dass in dem Bereich der starken Steigung keine weitere Planung vorgesehen ist, da es sich hierbei um einen „Wahnsinnsaufwand“ handeln würde.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden besteht seitens der Ausschussmitglieder kein weiterer Beratungsbedarf.


Stimmabgabe: einstimmig