Herr Wiesmann führt an, dass auf einem Grundstück in Hamern, das künftig in Gewerbegebiet umgewandelt werden soll, bereits Bodenproben genommen worden seien, obwohl sich die Grundstücke noch nicht im Eigentum der Stadt befänden.

 

Herr Hein räumt ein, dass es sich hier um ein Informationsdefizit zwischen zwei Fachbereichen gehandelt habe. Er sei davon ausgegangen, dass der Grundstückseigentümer informiert worden sei. Im Nachhinein habe er sich bei diesem entschuldigt.