Mittels einer Power-Point-Präsentation erläutert Frau Greving die Erfassung und Bewertung eines bebauten Grundstückes am Beispiel der Ludgerischule und die Erfassung und Bewertung von Infrastrukturvermögen (Straßen, Wege, Plätze) am Beispiel „Altenberger Weg“ Anschließend beantwortet sie Fragen der Ausschussmitglieder hierzu.

 

Herr Melzner teilt auf Nachfrage mit, dass die Bewertungskriterien in Absprache mit der Wirtschaftsprüferin und unter Bezugnahme auf Bewertungskriterien anderer Gemeinden aufgestellt worden seien.

Frau Dirks fügt hinzu, dass man versuche, so genau wie erforderlich, aber auch so einfach wie möglich vorzugehen.

 

Zum Stand des Gesamtbewertungsanteils teilt Frau Greving mit, dass von 150 Straßen bisher ca. 100 Straßen besichtigt wurden, aber noch bewertet werden müssen. Die Bewertung der Gebäude sei zu 1/3 erfolgt, bei den übrigen sei zu 60% bereits die Vorarbeit geleistet worden.

 

Herr Ennen stellt dann die Erfassung und Bewertung des beweglichen Anlagevermögens am Beispiel der Feuerwehr dar und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder hierzu.

 

Die Power-Point-Präsentationen sind dieser Niederschrift als Anlagen beigefügt.

 

 

Herr Melzner geht dann auf die Organisation der Finanzbuchhaltung und der Zahlungsabwicklung ein und erläutert unter Bezugnahme auf Anfragen in der Ratssitzung am 8. Mai 2008 die Vor- und Nachteile eines gemeindeübergreifenden Finanzcenters (siehe Anlage).

Herr Melzner macht deutlich, dass er zu diesem Zeitpunkt wegen der überwiegenden Nachteile nicht dazu rate, in Billerbeck ebenfalls ein gemeinsames Finanzcenter einzurichten.

Herr Schlieker führt an, dass es sich bei dem gemeinsamen Projekt Nottuln und Havixbeck um ein Versuchsprojekt handele und es sicherlich eine Auswertung geben werde, die man anfordern sollte.

Frau Dirks sagt zu, das Projekt zu beobachten und zu berichten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Fehmer erläutert Herr Melzner die Terminierung bei der Einbringung des Haushaltes 2009. Da der neue NKF-Haushalt 2009 mit der Eröffnungsbilanz voraussichtlich erst Mitte März 2009 eingebracht werde, müssten vorher die Hebesätze, die Teil der Haushaltssatzung seien, beschlossen und bekannt gemacht werden, um die Steuerbescheide rechtzeitig vor dem ersten Fälligkeitstermin versenden zu können.

Herr Melzner erkundigt sich, ob die Ausschussmitglieder mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind.

Daraufhin fasst der HFA folgenden

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Hebesatzsatzung vorzubereiten und rechtzeitig zum Jahresende vorzulegen.

 

Stimmabgabe: einstimmig