Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt, sofern eine effektive Eingrünung nach Norden erfolgt und die Erschließung des Kotlagers verbessert wird.


Frau Besecke teilt ergänzend mit, dass lt. telefonischer Rücksprache bei der Bezirksregierung die gesamte Anlage über § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB genehmigt werden soll, also als Anlage, die wegen ihrer besonderen Auswirkungen im Außenbereich errichtet wird. Die Anlage werde also abgekoppelt vom landwirtschaftlichen Betrieb. Zudem sei die von der Stadt bemängelte mangelnde Eingrünung in Richtung Norden erweitert und die Erschließung des Kotlagers verbessert worden. Zusammenfassend werde verwaltungsseitig nicht die Möglichkeit gesehen, das gemeindliche Einvernehmen zu Recht zu versagen.

 

Im Namen der CDU-Fraktion verliest Frau Relt folgende Stellungnahme:

„Der Bezirksausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2008 beschlossen, der Legehennenanlage das gemeindliche Einvernehmen so nicht zu erteilen, sondern erst weitere Gespräche mit dem Bauherrn zu führen, um nach Möglichkeiten für einen hofnäheren Standort zu suchen. Bereits in der darauf folgenden Bauausschusssitzung zeichnete sich ab, dass ein dem Hof näherer Standort nicht zu finden ist.

In der nunmehr von der Bezirksregierung vorliegenden Stellungnahme wird nochmals mit verschiedenen Urteilen aus neuerer Rechtsprechung und anhand von Expertenaussagen dargelegt, dass das Bauvorhaben an dem beantragten Standort rechtmäßig ist und dem Hof nähere Standorte nicht vorhanden sind.

Die CDU-Fraktion hält deswegen an ihrer Aussage fest, Ställen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, soweit sie möglichst nah an der Hofstelle errichtet werden. In Einzelfällen, wie dem hier zu beratenden, kann dies durchaus eine Entfernung von mehreren hundert Metern sein. Wir appellieren trotzdem an alle Landwirte, vor Beginn eines Bauvorhabens in Absprache mit der Verwaltung einen Standort zu wählen, der dem eigenen Hof möglichst nahe kommt.

Im vorliegenden Fall ist für uns ebenfalls entscheidungserheblich, dass Legehennen haltende Betriebe aufgrund der EU Käfighaltungsverordnung bis Ende 2008 (in begründeten Ausnahmefällen Ende 2009) ihre Käfighaltungen in die um 65% größeren Kleinvolieren umstellen müssen. Dies ist ausschlaggebend für das hier geplante Vorhaben und wie die Bezirksregierung darlegt, in den vorhandenen Ställen nicht möglich.

Des Weiteren geben wir zu bedenken, dass sich in Osthellen bereits sechs intensiv viehhaltende landwirtschaftliche Betriebe sowie sechs Nichtlandwirte auf engem Raum befinden, so dass eine Aussiedlung eines Landwirts auf einen Standort außerhalb der Bauernschaft an eine Stelle, wo keine Nachbarn immissionsmäßig belastet werden, zweckmäßig erscheint.

Es ist ein legitimes Anliegen aller Unternehmer, auch der Landwirte, ihre Betriebe weiter zu entwickeln. Wir sehen von Seiten der CDU-Mitglieder hier im Bezirksausschuss keinen Grund, durch ein weiteres Hinauszögern des gemeindlichen Einvernehmens das geplante Bauvorhaben unrechtmäßig zu verhindern und die Stadt Billerbeck in Gefahr zu bringen, möglicherweise Schadenersatzforderungen ausgesetzt zu sein.“

 

Frau Schlieker stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest, dass die Bezirksregierung in ihrer Antwort auf die Stellungnahme der Stadt Billerbeck kaum bis gar nicht auf die Argumente der Stadt Billerbeck eingehe. Auch seien nicht die Fragen der  Eingrünung oder Verkehrsbelastung durch An- und Abtransporte ausschlaggebend. Sie wahrten ihre Meinung, dass sie ihre Zustimmung bei gewerblichen Ställen und gerade auch Ställen, die nicht in Hofnähe errichtet werden, nicht erteilen und solche Ställe auch nicht akzeptierten. Schade sei es, dass die CDU-Fraktion jetzt wieder ein Stück zurück rudere.

Die von der Bezirksregierung angeführte juristische Begründung, dass der Stall nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB abgekoppelt vom landwirtschaftlichen Betrieb errichtet werden kann, bedeute, dass so lange eine Masttierhaltung wirtschaftlich ist, jeder gewerblicher Unternehmer Ställe bauen könne. Wenn jeder Unternehmer das wahr machen würde, wäre die Landschaft in ein paar Jahren mit Ställen zugepflastert und das entspreche nicht ihren Vorstellungen von Verantwortung für die Landschaft, nicht heute und nicht für die nachfolgende Generation. Daher beantrage sie, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen und die Verwaltung zu beauftragen, einen Juristen mit der Überprüfung der Rechtslage bzgl. der Errichtung von Ställen im Außenbereich zu beauftragen.

 

 

Herr Brunn moniert, dass in der Antwort der Bezirksregierung die Stellungnahme der Stadt lediglich auf zwei Seiten zitiert werde, alles andere sei ohne Aussagekraft. Des Weiteren würden nur ältere Entscheidungen von Rechtsprechungen angeführt, u. a. ein Urteil aus 1978. Der Stand der Technik bei solchen Ställen sei heute sicherlich ein ganz anderer. Deshalb halte er die angeführten Gründe in der Stellungnahme der Bezirksregierung nicht für sachlich und zielorientiert. Im Übrigen seien lt. § 35 Ställe im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stünden. Auf diesen Punkt sei die Stadt in ihrer Stellungnahme eingegangen, die Bezirksregierung habe hierzu nichts geschrieben. Er könne die Argumente in der Stellungnahme der Bezirksregierung nicht nachvollziehen. Die von der Stadt angeführten Aspekte, wie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes seien dagegen stichhaltig und wesentlich.

 

Nachdem sich keine Wortmeldungen mehr ergeben, stellt Herr Wiesmann fest, dass der o. a. Antrag von Frau Schlieker der weitergehende ist und lässt zunächst hierüber abstimmen.

Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Dann lässt Herr Wiesmann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. 


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen