Beschluss:

Zu dem geplanten Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch erteilt, sofern, wie unten ausgeführt, eine weitere Bebauung des Grundstückes verhindert wird.


Herr Walbaum erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Becks führt an, dass über diese Bauvoranfrage schon mehrmals grundsätzlich diskutiert worden sei. Die Standpunkte seien klar, aus Sicht der SPD-Fraktion gebe es nichts Neues.

 

Frau Mollenhauer wundert sich, dass die neuen Erkenntnisse bzgl. des Wäldchens seitens der SPD-Fraktion nicht berücksichtigt werden.

 

Eine wichtige Rolle in der Diskussion habe auch die Frage der Stadtgrenze gespielt, so Frau Mönning. In dieser Hinsicht habe sich nichts Neues ergeben, deshalb blieben sie bei ihrer Entscheidung.


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen