Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Für das Plangebiet wird die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 25, Flurstücke 351 und 346 tlw.
Es wird konkret wie folgt umgrenzt:

Im Osten

durch eine Begrenzungslinie beginnend fünf Meter östlich des südöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 346, dann parallel verlaufend entlang der östlichen Grenze des v. g. Flurstückes in einem Abstand von 5 m bis zu einem Punkt der in 5 m Verlängerung des nordöstlichen Grenzpunktes des v. g. Flurstückes liegt,

Im Norden

durch eine Linie 5 m parallel der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 346 bis zur östlichen Grenze des Flurstückes 350, weiter durch die östliche, südliche und westliche Grenze des Flurstückes 350, dann durch die südliche Grenze des Flurstückes 345 in westliche Richtung bis zu einem Punkt 10 m in Verlängerung der südlichen Grenze des v. g. Flurstückes.

Im Westen

durch eine im rechten Winkel von der v. g. Linie auf die nord-westliche Grenze des Flurstückes 285 verlaufende Begrenzungslinie

Im Süden

durch die nordwestliche und nordöstliche Grenze des Flurstückes 285 bis zu dem Schnittpunkt der Flurstücke 281 und 284, dann in Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstückes 346 weiter entlang der südlichen Grenze des v. g. Flurstückes bis zu einer Verlängerung von 5 m.

 

2.    Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

3.    Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ mit Begründung wird für die Offenlage gebilligt.

4.    Auf der Grundlage des Entwurfes der Bebauungsplanänderung mit Begründung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und nach § 4 Abs. 2 BauGB den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

5.    Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Nach kurzer Erörterung schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig