Beschluss:

Der Ausbau wird entsprechend der Planung mit einem Rundbord und Pflasterung der Parkplätze mit Natursteinen durchgeführt. Im Bereich der Kreuzung Richtengraben/Bahnhofstraße ist eine Gliederung mit Pflasterreihen aus Naturstein vorzunehmen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr und Frau Grube vom Ing.-Büro Grube und Herr Speth von Schülzburg anwesend.

 

Auf Wunsch von Herrn Becks geht Herr Mollenhauer zunächst auf die kritische Eingabe der Anlieger der Bahnhofstraße ein und erläutert den Standpunkt der Verwaltung.

Ergänzend zu den Ausführungen in der Sitzungsvorlage teilt er mit, dass lt. Ausschreibung der geschätzte Kostenrahmen eingehalten werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wiesmann erläutert Herr Mollenhauer wie sich der von den Anliegern und der Stadt zu tragende Anteil an den Erschließungskosten ergibt.

 

Frau Mönning weist darauf hin, dass inzwischen eine  Eingabe der Betroffenen vorliege, über die heute diskutiert werden müsse. Außerdem seien erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Niederschrift über die Anliegerversammlung geäußert worden, die die SPD-Fraktion ebenfalls vorgebracht habe. Bevor hier weiter diskutiert werde, wolle sie deutlich machen, dass die SPD-Fraktion die nach der letzten Diskussion im Rat und der Berichterstattung im Billerbecker Anzeiger vorgebrachten Proteste der Anwohner gut nachvollziehen könne. Auch sie seien mit ihrer Kritik an der Eile und den von der Verwaltung vorgebrachten Argumenten bei der CDU-Fraktion und der Verwaltung auf taube Ohren gestoßen. Sie wolle deshalb noch einmal ihre heute gültigen Kritikpunkte, die sich zumeist mit denen der Bürger deckten, noch einmal vorbringen:

Weder für die Bürger noch für die Entscheidungsträger habe ausreichend Zeit für ausführliche Informationen und qualifizierte Diskussionen zur Verfügung gestanden, da die Verwaltung enormen Zeitdruck mit der Aussicht auf Leader-Fördermittel aufgebaut habe.

Neu sei der weiter entstandene Druck durch die Regressansprüche der Firmen, wenn die Ausbaumaßnahme heute nicht beschlossen werden sollte.

Bis heute wüssten die Bürger nicht wie der Ausbau konkret erfolgen soll. Es gebe keine Alternativ- oder Detailplanung. Auch liege kein Ausbaukostenvergleich für die verschiedenen Ausbauvarianten vor. Ihr Fazit sei deshalb, dass der bisherige Ablauf wenig mit Transparenz und Bürgerbeteiligung zu tun habe.

Abschließend weist sie darauf hin, dass die Warnung der SPD-Mitglieder, dass das Protokoll der Bürgeranhörung nicht vollständig die Meinung der Bürger wiedergegeben habe, ignoriert wurde. Aus der Niederschrift sei nicht deutlich geworden, dass sich die Mehrheit gegen einen Ausbau ausgesprochen habe. Nun sei zwar seit Jahren bekannt und geplant die Bahnhofstraße zu sanieren, aber das jetzt durch die Verwaltung verursachte Desaster sei nicht zu entschuldigen. Sie erinnere an dieser Stelle noch einmal an die Ausführungen der SPD-Fraktion zum Ausbau der Bahnhofstraße, wonach der Ausbau so gestaltet werden soll, dass der historische Charakter erhalten bleibt und der Ausbau kosten- und pflegegünstig für die Anwohner ist.

 

Frau Dirks entgegnet, dass die Verwaltung seit 2004 den Auftrag habe, Fördermittel aufzutun. Inzwischen sei ein Fördertopf erschlossen, die Planung überarbeitet und vorgestellt worden. Dass die über die Bürgeranhörung gefertigte Niederschrift das Ergebnis richtig wiedergebe, hätten Bürger und Ratsmitglieder, die an der Bürgeranhörung teilgenommen haben, bestätigt. Natürlich entstehe Druck, wenn Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschuss hätte mehrheitlich beschließen können, dass auf die Mittel verzichtet werden solle. Die Verwaltung habe auftragsgemäß zum Wohle der Stadt die Fördermittel eruiert. Im Übrigen sei das Prozedere bei der Bahnhofstraße das gleiche wie bei jedem anderen Straßenausbau auch gewesen. Sie könne verstehen, dass die Bürger nicht gerne zu den Ausbaukosten herangezogen werden wollen. Nur müsse man hier das Gesamtinteresse der Stadt ins Auge fassen. Außerdem erinnere sie sich daran, dass gerade die SPD-Fraktion immer wieder den Ausbau der Bahnhofstraße gefordert habe, weil die Unterhaltungskosten zu hoch seien und das Stadtbild vernünftig präsentiert werden soll.

 

Herr Mollenhauer weist deutlich die Kritik an dem Protokoll über die Anliegerversammlung zurück. Hier im Saal seien mehrere Anwohner, die an der Versammlung teilgenommen hätten, auch hätten Anlieger bestätigt, dass das Ergebnis richtig wiedergegeben wurde.

Zu den geforderten Planalternativen führt Herr Mollenhauer aus, dass die letzte Planvorstellung des Herrn Grube eine Alternative zu der 2004 vorgestellten Planung (Natursteinpflaster) gewesen sei, u. a. wegen der besseren Befahrbarkeit mit Fahrrädern sollte der Fahrbereich mit Betonsteinpflaster versehen werden. Wenn man voraussetze und wovon er ausgehe, dass die Bäume erhalten und geschützt werden sollen, dann gebe es nicht viele Alternativen. Über die Fahrbahnoberfläche sei diskutiert worden, hier sei nach seiner Meinung ein Konsens mit den Anliegern gefunden worden. Der einzige offene Punkt sei, ob die Parkflächen in Natursteinpflaster erstellt oder asphaltiert werden sollen. Nach seiner Einschätzung würden die Nachbarn eine Herstellung in Natursteinpflaster favorisieren, weil dies relativ eben und geräuscharm sei und die alten Elemente weiterhin zum Vorschein kommen.

 

Herr Becks erwidert, dass so normal wie bei anderen Straßen das Prozedere bei der Bahnhofstraße nicht gewesen sei. Bisher sei noch nie ausgeschrieben worden, bevor beschlossen wurde, wie der Ausbau erfolgen soll. Über die Leader-Fördermittel sei Druck entstanden. Außerdem habe die Verwaltung bisher nicht gesagt, dass Regressansprüche gestellt werden können.

 

Der Regelfall bei Straßenausbaumaßnahmen sei der, dass die Planung hier vorgestellt, eine Bürgerversammlung beschlossen und falls sich hier keine gravierenden Änderungsvorschläge ergeben, ausgeschrieben werde, so Herr Mollenhauer. In diesem Fall sei das Ergebnis der Bürgerversammlung im Ausschuss vorgetragen und am Ende mehrheitlich ein Beschluss gefasst worden, wobei drei Punkte nicht entschieden wurden über die heute diskutiert werden solle. Die Vergabe lasse alles zu.

 

Dann stellt Herr Grube die Planung noch einmal vor. U. a. führt er aus, dass im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Richtengraben eine Buchenhecke gepflanzt werden soll, damit Fußgänger, insbesondere Kinder nicht über die Straße laufen. Das sei mit der Straßenverkehrsaufsicht abgestimmt.

 

Frau Köhler weist darauf hin, dass eine Hecke sichtbehindernd sei und es sich um einen Schulweg handele. So wie sich die Kreuzung jetzt darstelle, könnten Kinder alles einsehen und auch die Kinder seien für die Autofahrer gut sichtbar.

 

Herr Kortmann gibt zu bedenken, dass Kinder den kürzesten Weg nehmen werden.

 

Herr Hoffmann ergänzt, dass die Buchenhecke deshalb ausgewählt worden sei, weil sie gut zum Alleecharakter passe. Auf der Ecke bei Huestedde werde es aber für die LKW der Spedition Tenholte schwierig, wegen des spitzen Winkels um die Ecke zu kommen. Evtl. müsse dort auf die Hecke verzichtet werden. Um das Durchschlüpfen der Kinder zu verhindern, könne ein Poller aufgestellt oder andere geeignete bauliche Maßnahmen getroffen werden. Die Höhe der Hecke betrage 0,80 m und sei nicht sichtbehindernd und würde auch nicht mit der Schulwegsicherung kollidieren.

 

Frau Köhler vermutet, dass die Kinder über eine 0,80 m hohe Hecke springen werden.

 

Das könne mit baulichen Mitteln verhindert werde, so Herr Hoffmann. An der Münsterstraße sei mit Pollern und Ketten ebenfalls eine gut funktionierende Absicherung geschaffen worden.

Im Übrigen sei nicht nur in den Kreuzungsbereichen eine barrierefreie Absenkung vorgesehen, sondern auch vor der Druckerei und in Höhe des Schlecker-Marktes. Falls darüber hinaus Bedarf bestehen sollte, könne jederzeit das 5-er Bord auf ein 2-er Bord abgesenkt werden.

 

Auf Wunsch von Herrn Dübbelde erläutert Herr Grube die Gestaltung der drei Einmündungsbereiche.

Anschließend beantwortet Herr Grube Fragen zu der Planung.

Auf Nachfrage von Frau Mollenhauer teilt Herr Grube mit, dass von den 14 heute vorhandenen Stellplätzen 11 erhalten werden.

 

Herr Kortmann gibt den in der Bürgerversammlung vorgebrachten Wunsch auf eine häufigere Laubabfuhr weiter.  

Herr Hoffmann teilt mit, dass in Alleen oder Straßen, in denen vermehrt Bäume stünden, das Laub bereits einmal zusätzlich durch den Bauhof abgefahren werde.

 

Herr Dübbelde fragt nach, inwieweit die vorgestellte Planung verträglich für die Bäume sei.

Herr Speth von Schülzburg schildert, dass die Bäume ca. 1920 gepflanzt wurden. Er kenne die Bäume seit 1961. Mitte der 60-er Jahre seien die Bäume dramatisch gekappt worden, wodurch den Bäumen erheblicher Schaden zugefügt wurde. Dieser Schaden sei noch durch die direkte Abtrennung der Äste am Stamm verstärkt worden, wodurch sich tlw. Faulhöhlen gebildet hätten. Vor ca. 30 Jahren seien die Bäume noch einmal beschnitten worden. Bei einer gründlichen Besichtigung der Bäume habe er festgestellt, dass sie sich nicht in einem optimalen Zustand befinden. Heute müsse er konstatieren, dass 1920 mit der Pflanzung der Bäume ein ziemlicher Unsinn gemacht wurde. Jeder stark wachsende Baum brauche viel mehr Raum. Hinzu komme, dass Linden für einen hier vorhandenen wechselfeuchten Standort nicht geeignet seien. Auch wenn 120 qm zusätzliche Grünflächen geschaffen würden, bringe das den Linden nicht viel. Und wenn die Straße so wie vorgesehen ausgebaut werde, sei es für die Bäume unproblematisch, wenn der Boden um die Bäume herum einige cm aufgefüllt würde.

 

Frau Mönning erkundigt sich, ob aufgrund der von Herrn Speth von Schülzburg geschilderten Probleme einzelne Bäume dringenden Sanierungsbedarf aufweisen.

 

Herr Speth von Schülzburg empfiehlt, die falsch angebrachten Stahlseile entweder komplett zu entfernen oder durch sogenannte Kobrasysteme zu ersetzen, dabei würden die Seile locker eingebunden. Bei einigen Bäumen wüchsen darüber hinaus die unteren Stammabschnitte über die Bordsteinkante. Wenn es zum Ausbau komme, müsse das geprüft werden.

 

Frau Mollenhauer bezieht sich auf die Aussage, dass die Bäume vor Jahren falsch beschnitten wurden und erkundigt sich, ob dies Einfluss auf die Stabilität und das Lebensalter der Bäume habe.

 

Die Bäume hätten sich in der Zwischenzeit gefangen und die Fehler würden von den Bäumen wieder korrigiert, so Herr Speth von Schülzburg.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dübbelde, inwieweit das Wurzelwerk der Bäume durch den Ausbau Schaden nehmen könne, teilt Herr Speth von Schülzburg mit, dass zu erwarten sei, dass die Hauptwurzeln in Richtung der Gebäude ragten und sich eher wenige Wurzeln unterhalb der Fahrbahn befänden.

 

Herr Flüchter möchte wissen, welche Schutzmaßnahmen während der Baumaßnahme vorgesehen seien und ob diese in der Ausschreibung berücksichtigt seien. 

Herr Hoffmann teilt mit, dass lt. Ausschreibung ein Stammschutz vorgesehen sei, mehr sei nicht erforderlich. Außerdem werde Herr Speth von Schülzburg den Ausbau begleiten.

Herr Hoffmann weist ergänzend darauf hin, dass in unmittelbarer Nähe zum  Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Richtengraben am Richtengraben 3 Baumstümpfe vorhanden seien. Es sei beschlossen worden, falls ein Ausbau anstünde, diese zu begutachten. Nun sei geplant, die Stümpfe zu entfernen und einen neuen Baum zu pflanzen, wobei noch geprüft werden müsse, inwieweit dort Versorgungsleitungen liegen.

Des Weiteren sollte ein Baum gegenüber dem Haus Nr. 27 noch untersucht werden. Herr Speth von Schülzburg empfehle, diesen Baum zu entfernen, weil er in die Fahrbahn hineinrage.

 

Herr Wiesmann erkundigt sich, ob es ohne großen Aufwand möglich wäre, einzelne Bäume zu entfernen, wenn sich hierfür wider Erwarten nach dem Neuausbau Bedarf ergeben sollte. Dabei sei ja klar, dass es sich dann um eine Unterhaltungsmaßnahme handele, die zu Lasten der Stadt gehe.

 

Herr Hoffmann erläutert, dass üblicherweise die Baumstümpfe mit einer Stubbenfräse bis auf Planungsniveau ausgefräst werden und an der baulichen Maßnahme nichts passieren dürfe.

 

Frau Mönning wirft ein, dass sie es natürlich nicht gerne sähe, wenn Bäume entfernt werden müssten und sie davon ausgehe, dass dann Ersatzanpflanzungen erfolgten.

 

Frau Mollenhauer führt an, dass ein wesentliches Besorgnis der Anlieger gewesen sei, dass die Bäume durch den Ausbau Schaden erleiden.

Dies dürfte nicht passieren, wenn der Ausbau so moderat wie vorgestellt vorgenommen werde und er die Maßnahme begleite, so Herr Speth von Schülzburg. Im Übrigen seien die Bäume vor der Sparkasse nicht wie dargelegt im Rahmen des Sparkassenneubaues gefällt worden, sondern sie seien kaputt gefahren worden, weil sie immer wieder angefahren wurden.

 

Herr Walbaum fragt nach, wie entscheidend es für die Bäume sei, ob ein Rund- oder Hochbord verwandt werde.

 

Bei Verwendung eines niedrigen Rundbordes hätten die Wurzeln wieder mehr Spielraum und könnten sich besser entwickeln, so Herr Speth von Schülzburg.

 

Herr Wiesmann erkundigt sich, ob bei Verwendung eines Rundbordes die Bäume mehr gefährdet seien, als bei einem Hochbord.

Herr Grube führt aus, dass Hochborde im Bereich der Einfahrten durchgehend abgesenkt würden, beim Rundbord gingen sie durch, durchgehend sei eine 5 cm hohe Kante vorhanden.

Herr Hoffmann ergänzt, dass sich Probleme ergeben, wenn PKW-Fahrer ausscheren müssten, einparkten oder die Radien im Kreuzungsbereich schnibbelten. Bäume könnten durch Poller geschützt werden.

 

Frau Mönning weist darauf hin, dass der Alleecharakter im Bereich der Sparkasse nicht mehr ausgeglichen sei, weil auf der Sparkassenseite 4 und auf der gegenüber liegenden Seite 8 Bäume stünden.

 

Herr Hoffmann erwidert, dass aus Platzgründen nur 4 Bäume vor der Sparkasse angepflanzt werden konnten. Zusätzlich seien aber im hinteren Bereich der Sparkasse weitere Bäume gepflanzt worden.

 

 

Herr Flüchter gibt dann eine Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Er führt aus, dass in der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 29. April entschieden worden sei, dass eine Ausschreibung der Arbeiten erfolgen soll. Hintergrund für diese eilige Entscheidung sei gewesen, dass eine Zuteilung der Fördermittel ansonsten nicht mehr erfolgen könne. Die Fördermittel seien für die Anlieger nicht spürbar. Fördermittel seien weiter auch keine Begründung für ein Vorhaben. Wesentlich für die Entscheidungsfindung sei aber sehr wohl, dass hier bei einem ohnehin geplanten Vorhaben eine Entlastung des städtischen Haushaltes erfolge und damit allen Bürgern zugute komme.

Bei der letzten Sitzung sei jedoch nicht bekannt gewesen, dass ein Großteil der Anlieger den Neuausbau grundsätzlich nicht befürworteten und sich nicht in ausreichender Weise informiert fühlten. Der Niederschrift zur Bürgerbeteiligung konnte diese ablehnende Haltung nicht entnommen werden. Es sei allem Anschein nach auch nicht deutlich geworden, dass diese Bürgerbeteiligung die letzte Möglichkeit zur Einflussnahme war und dass Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten und vor allem die Umsetzung unmittelbar bevorstanden. Derzeit noch offene Fragen und Bedenken der Anlieger sollten daher schriftlich oder in einem weiteren Informationstermin beantwortet werden. Dies sei jedoch für ihn und seine Fraktion auch ein Zeichen, dass künftig in anderer Weise verfahren werden müsse. Eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Betroffenen müsse sichergestellt werden.

Damit eine Umsetzung dieser Maßnahme im Einzelfall nicht zu besonderen Härten führt, stelle er folgenden Antrag zur Abstimmung:

„In begründeten Fällen wird auf Antrag eines Anliegers eine Stundung der Beiträge ermöglicht. Bei besonderen Härten ist zu prüfen, ob eine weitergehende finanzielle Unterstützung seitens der Stadt erfolgen kann.“

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass vom Grundsatz her eine Beitragsstundung in Härtefällen immer gewährt werden könne.

Herr Dübbelde stellt fest, dass damit der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zur Abstimmung zu stellen ist.

 

Frau Mollenhauer macht deutlich, dass es sich bei der Bahnhofstraße nicht um irgendeine Straße, sondern um eine besondere Straße, die den Stadtkern an den Bahnhof anbinde handele. Die Bahnhofstraße sei nur deshalb bisher noch nicht ausgebaut worden, weil das nötige Geld gefehlt habe. Jetzt würden Fördermittel gewährt. Auch wenn es ihr nicht zusage, dass jetzt „hoppla hopp“ ausgebaut werden soll, erhalte die Stadt immerhin 140.000,-- € an Fördergeldern. Sie trage auch die Besorgnis der Anlieger mit, die nicht wüssten was finanziell auf sie zukomme. Die Verwaltung habe aber auf Stundungsmöglichkeiten hingewiesen. Sie appelliere an die Anwohner, sich von der Verwaltung ihren Beitrag ausrechnen zu lassen. Sie könnte es nicht vertreten, den Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.

 

Herr Becks legt noch einmal dar, wie sich die SPD-Fraktion einen Ausbau vorstelle. Die Pflasterung der Parkflächen halte er für überflüssig, weil sich hierdurch eine Lärmbelästigung ergebe. Die Parkflächen könnten auch anders gekennzeichnet werden. Die Straße sollte schlicht mit einer kompletten Asphaltdecke ausgebaut werden. Er stelle den Antrag, die Bahnhofstraße nicht wie im Beschlussvorschlag der Verwaltung, sondern wie von ihm beschrieben auszubauen.

 

Herr Dübbelde stellt den Antrag des Herrn Becks zur Abstimmung. Dieser wird mit 4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Dann stellt Herr Dübbelde den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung. Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung