Beschluss:

1.    Der Anregung, den Wochenendplatz in ein Wohngebiet umzuwandeln bzw. Dauerwohnen zuzulassen, wird nicht gefolgt.

2.    Der Anregung, im nördlichen Planbereich keine Stellplätze auf den Grundstücken zuzulassen, wird gefolgt.

3.    Im Rahmen des Planverfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Gut Holtmann“ sind nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufzufordern.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig