Herr Struffert teilt mit, dass die bisherige Regelung der Aufgabenwahrnehmung eine Befristung bis 2010 beinhalte. Lt. Koalitionsvertrag sei eine Verlängerung bis 2013 vorgesehen. Die Aufgabenwahrnehmung in Form der Arbeitsgemeinschaften sei lt. Bundesverfassungsgericht nicht verfassungskonform und gelte nur noch bis 2010. Zurzeit gebe es noch keine gesetzliche Regelung, wie es nach 2010 weitergehe. Wichtig seien in diesem Zusammenhang aber zwei Aussagen, und zwar habe Bundesarbeitsminister Scholz in einem Schreiben an den Landrat geäußert, dass die lt. Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung für kommunale Träger richtig sei. Des Weiteren sei der Vorsitzende der Bundestagsfraktion Kauder auf der Landrätekonferenz noch einen Schritt weiter gegangen und habe von einer Bestandsgarantie über 2013 hinaus gesprochen. Bei einer Umfrage des Deutschen Landkreistages hätten sich neben den bisherigen 63 Landkreisen weitere 166 von 238 Landräten für eine Kommunalisierung der SGB II Aufgaben ausgesprochen. Auch der Städte- und Gemeindebund öffne sich mittlerweile einer Kommunalisierung.

Da das Optionsmodell erfolgreich ist, wäre eine Fortführung der Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand wünschenswert, die Tendenzen sprächen dafür.