Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt, sofern das Vorhaben effektiv eingegrünt wird.


Frau Besecke geht auf die Sitzungsvorlage ein.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dittrich teilt Frau Besecke mit, dass der Bereich, in dem die Anlage geplant ist, im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und baurechtlich dort zulässig sei, auch wenn es sich um einen gewerblichen Betrieb handele, da diese lt. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert seien.

 

Herr Dittrich erkundigt sich weiter, ob das Kloster über das geplante Vorhaben informiert ist.

 

Verwaltungsseitig wird mitgeteilt, dass die Eröffnung des Verfahrens öffentlich bekannt gemacht werde und damit jeder Bürger über das Vorhaben informiert werde. Da die Stadt Billerbeck nicht Genehmigungsbehörde sei, sei auch keine Absprache mit dem Kloster erfolgt.

 

Frau Schlieker legt dar, dass es sich um einen brisanten Standort im Landschaftsschutzgebiet handele. Außerdem sei der Stall als gewerblicher Stall geplant. Aus diesen Gründen werde sie ihre Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen nicht erteilen.

 

Herr Dittrich weist ebenfalls darauf hin, dass es sich beim Landschaftsschutzgebiet um einen schutzwürdigen Bereich handele, zudem befinde sich das Kloster in unmittelbarer Nähe. Er halte es nicht für angepasst, an dieser Stelle eine solche Anlage zu errichten. Mensch und Umwelt müssten Vorrang vor gewerblichen Anlagen haben. Außerdem wolle er keine weitere Zupflasterung der Landschaft, egal ob es sich um Hähnchenmastanlagen oder Legehennenställe handele. An den in der Vergangenheit gemeinsam vereinbarten Kompromiss halte er sich nicht mehr gebunden, weil dieser von der CDU-Fraktion gebrochen wurde.

 

Herr Schulze Esking wundert sich über die ablehnende Haltung, da seitens der SPD-Fraktion bereits Anlagen in Hofnähe zugestimmt worden sei. Im Übrigen habe die Stadt Billerbeck lediglich zu beurteilen, ob planungsrechtliche Belange gegen das Vorhaben sprechen. Lt. Ausführungen der Verwaltung stünden solche Belange dem Vorhaben nicht entgegen.

Im Übrigen habe der Antragsteller als Pächter von Flächen des Klosters die Planung mit dem Kloster abgestimmt. Das Kloster habe keine Bedenken geäußert. Außerdem müsse der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde seine Zustimmung erteilen, wenn Landschaftsschutzgebiete tangiert werden. Auch diese Frage sei nicht von der Stadt Billerbeck zu beurteilen.

Die CDU-Fraktion habe gesagt, dass sie solchen Ställen zustimmen werde, die in nächstmöglicher Nähe zum Hof errichtet werden und näher als in diesem Fall könne ein Stall nicht zum Hof errichtet werden.

 

Herr Dittrich hält dem entgegen, dass der Bevölkerung keine weiteren Anlagen zugemutet werden können. Lt. Angabe des Kreises spreche man von 18 geplanten bzw. genehmigten Anlagen in Billerbeck. In der vergleichbaren Kommune Olfen befinde sich dagegen nur eine Anlage in Planung. Wenn weitere Anlagen genehmigt würden, könne man den touristischen Aspekt in Billerbeck vergessen.

Im Übrigen gebe es entsprechende Verfahren, in denen deutlich werde, dass es rechtlich sehr fraglich sei, wenn die Bezirksregierung das gemeindliche Einvernehmen ersetze.

 

Herr Schulze Esking weist noch einmal darauf hin, dass die Stadt nicht immissionsschutzrechtliche Belange oder die Anzahl der Ställe zu beurteilen habe.

 

Herr Rampe verweist auf die Nachbargemeinde Havixbeck. Dort hätten die Parteien interfraktionell beschlossen, solchen Ställen nicht mehr zuzustimmen. Zum Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens durch die Bezirksregierung gebe es ein Rechtsgutachten, in dem die Gesetzmäßigkeit massiv angezweifelt werde, da die Kommune die Planungshoheit habe.

 

Frau Schlieker unterstreicht, dass das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens die einzige Möglichkeit sei, die Meinung der Stadt Billerbeck zu äußern und eine Stellung gegenüber der Bezirksregierung zu beziehen.

 

Nachdem seitens der Fraktionen noch einmal abschließend die Meinungen ausgetauscht werden, fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen