Herr Schulze Brock erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ueding zur Information der Grundstückseigentümer bzgl. der Baumanpflanzungen teilt Herr Mollenhauer aus, dass die Eigentümer nicht informiert werden müssten. Der Straßenbaulastträger könne auf der Grundstücksgrenze pflanzen. Es könne aber hier entschieden werden, ob mit den Anliegern Gespräche geführt werden sollen.

 

Herr Faltmann erklärt, dass die CDU-Fraktion sicherlich nicht gegen das Anpflanzen von Straßenbegleitgrün sei. Die Nottulner Straße aber sei neu und werde stark befahren. Bäume stellten ein erhebliches Gefährdungspotential dar, wie bei den schweren Unfällen an der Bergstraße deutlich geworden sei. Aus diesem Grunde sei es nicht zu verantworten, Bäume anzupflanzen, wobei nichts gegen die Anpflanzung von Straßenbegleitgrün spreche.

 

Herr Dittrich vertritt die Auffassung, dass die schweren Unfälle nicht dazu führen dürften, dass keine Bäume mehr angepflanzt werden. Man sollte froh sein, wenn sich Möglichkeiten ergeben, wo Bäume angepflanzt werden können. Insofern könne er den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nur begrüßen. Eine gefahrenfreie Situation werde man nie haben. Ökologische Gesichtspunkte sollten im Vordergrund stehen.

 

Frau Schlieker stellt fest, dass nicht die Bäume den Verkehr stören. Gerade bei stark befahrenen Straßen seien Bäume und Straßenbegleitgrün wichtig, um die Geschwindigkeit zu vermindern. Da die Sitzungsvorlage keinen Beschlussvorschlag enthalte, beantrage sie, eine Bepflanzung entlang des Radweges an der L 577 nach dem Vorschlag des Landesbetriebes durchzuführen.

 

Herr Faltmann merkt an, dass die Unfälle doch bei Strauchbepflanzungen erheblich geringer ausfallen als bei Bäumen. Außerdem sei eine Strauchbepflanzung ökologisch doch nicht schlechter.

 

Herr Rampe weist darauf hin, dass der Vorlage zu entnehmen sei, dass die Anpflanzung von Bäumen verkehrssicherheitstechnisch geprüft worden sei und seitens des Straßenbaulastträgers keine Bedenken geäußert worden seien. Insofern verstehe er die Diskussion nicht.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass der Landesbetrieb sich an seinen Richtlinien orientiere, wonach Bäume mindestens einen Abstand von 4,50 m zur Fahrbahn haben müssen.

 

Herr Ueding erkundigt sich, wer die Kosten für die Anpflanzungen übernehme.

 

Es müsse noch besprochen werden, so Herr Mollenhauer, ob der Landesbetrieb zur Übernahme der Kosten bereit sei.

 

Herr Schulze Esking weist mit Nachdruck darauf hin, dass die CDU-Fraktion sich keinesfalls gegen Bäume an Straßen ausspreche. Im vergangenen Jahr hätten sich schwere Unfälle mit Todesopfern sowohl in Billerbeck als auch in Havixbeck ereignet. Es sei öfter zu hören gewesen, dass die jungen Leute noch leben könnten, wenn an den Unfallstellen keine Bäume gestanden hätten.

 

Herr Dittrich wirft ein, dass hier Ursache und Wirkung verwechselt würden. Ursache für den schweren Unfall in Billerbeck seien Alkohol und zu schnelles Fahren gewesen. Man sollte nicht Bäumen die Schuld geben. Diese seien ökologisch sinnvoll und führten zur Verminderung der Geschwindigkeit.

 

Es sei schwierig nachzuvollziehen, so Frau Schlieker, dass die verunfallten jungen Menschen dafür herhalten sollen, dass keine Bäume mehr angepflanzt werden. Dann müssten alle vorhandenen Bäume ja auch abgeholzt werden.

 

Nach weiterer Erörterung schlägt Herr Dittrich vor, zunächst zu überprüfen, ob der Landesbetrieb die Finanzierung der Anpflanzungen übernimmt. Danach sollte die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.

 

Herr Wiesmann schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Straßenbaulastträger abzuklären, ob auch eine Strauchbepflanzung möglich ist oder ob Bäume besser seien.

 

Herr Mollenhauer unterbreitet schließlich einen Kompromissvorschlag. Im ILEK sei die Anpflanzung von Bäumen gerade im Übergangsbereich zwischen Stadtlage und freier Landschaft als wichtig angesehen worden. Deshalb schlage er vor, in ortsnaher Lage auf der geraden Strecke die ersten 27 Bäume anzupflanzen und auf die anderen Bäume, die in den gefährlicheren Kurvenausgängen lägen, zu verzichten.

 

Diesem Vorschlag wird einvernehmlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche in diesem Sinne mit dem Landesbetrieb zu führen und auch die Anlieger zu informieren.