Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Mit den betroffenen Anliegern im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ sind erneut Gespräche zu führen. Hierüber sind entsprechende Protokolle zu fertigen, die von den Betroffenen unterzeichnet werden.

2.    Verwaltungsseitig werden zu den Alternativen hinsichtlich der Erweiterungsfläche des Industriegebietes schriftliche Aussagen vorgelegt.

3.    Die Bedenken von den Eheleuten Fehlker, den Eheleuten Jörling und Frau Jülicher bezüglich der zu erwartenden Belastungen durch die zukünftigen Betriebe werden durch die beschriebenen Maßnahmen und Festsetzungen berücksichtigt.

4.    Den Bedenken von Herrn Austerschulte bezüglich der Industriegebietsfestsetzung wird entsprechend der Ausführungen begegnet.

5.    Den Anregungen des Landesbetriebes Wald und Forst. NRW, der IHK NRW und  der Fachdienste des Kreises Coesfeld werden gefolgt.

6.    Die angeregten Leitungsrechte und Schutzstreifen für die RWE und die Bitte zur frühzeitigen Einbindung aller Versorgungsträger in die weitere Planung werden berücksichtigt.

7.    Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 39 und 40, und wird umgrenzt:

 

im Nordosten

durch die nordöstliche Grenze des Flurstückes 98, Flur 39

im Nordwesten

durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 153 (Flur 40), 174 (Flur 40), 151 (Flur 39) und 161 (Flur 40), bis zur südwestlichen Grenze des Flurstückes 59, Flur 40

im Südwesten

durch die Berkel

im Südosten

durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 40, Flur 39, ausschließlich des Flurstückes 16, bis zum gemeinsamen Grenzpunkt mit dem Flurstück 98, Flur 39.

8.    Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.

9.    Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB.

10. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Dübbelde berichtet, dass über diesen Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Bezirksausschusses beraten und aufgrund des kurzfristigen Eingangs des Anliegerschreibens der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt worden sei. Er sei überrascht über die Aussage der betroffenen Anlieger gewesen, da er der Meinung gewesen sei, Bürger und Verwaltung hätten sich angenähert.

 

Frau Mollenhauer führt aus, dass sie den Text der Niederschrift in der Sitzungsvorlage durchgelesen habe. Danach war sie der Meinung, dass sich eine positive Tendenz abzeichne. Von dem Inhalt des Schreibens sei sie daher sehr überrascht gewesen. Sie möchte von der Verwaltung wissen, was passiert sei.

 

Frau Dirks erläutert, dass bisher kein Anwohner von der Ausweisung der Flächen begeistert gewesen sei. Verwaltungsseitig sei die Stimmung jedoch nicht so negativ gesehen worden. Der Inhalt des Schreibens habe auch sie überrascht.

 

Herr Schlieker legt dar, dass seine Fraktion über den Punkt beraten habe und man eine Rolle rückwärts machen wolle. Die Fläche hinter Robert solle noch einmal zur Diskussion gestellt werden, um dem Bürger zu zeigen, dass deren Meinung ernst genommen und nochmals geprüft werde, was hier planerisch möglich sei. Er regt an, wegen des Widerstandes nochmals über diese Fläche nachzudenken.

 

Frau Dirks entgegnet, dass diese Prüfung bereits durchgeführt wurde. Bei der angesprochenen Fläche gäbe es Probleme mit der Erschließung und außerdem gehöre sie einem Haupterwerbslandwirt. Hierüber habe der Ausschuss auch schon beraten.

 

Herr Schlieker ist der Meinung, dass in den Sitzungsvorlagen und den Beratungen immer zu viele „könnten“ aufgetaucht und keine konkreten Aussagen gemacht worden seien.

 

Frau Besecke führt aus, dass drei Alternativen für die Ausweisung vorgestellt wurden. Hierbei handele es sich zum einen um eine Fläche westlich von Suwelack, die im Überschwemmungsgebiet liegt und somit nicht bebaubar sei. Die andere sei die von Herrn Schlieker aufgeführte Fläche hinter Robert. Diese wird von Landwirtschaft, vorhandener Bebauung und dem Gelände der Firma Suwelack eingegrenzt. Die Für und Wider dieser Fläche seien vorgestellt worden. Hier sei eine zusätzliche Erschließung von der Landstraße erforderlich. Der Straßenbaulastträger, Straßen NRW, sei hiervon nicht begeistert. Auch müsse man sich hier mit vorhandener Wohnbebauung auseinandersetzen, so dass ähnliche Probleme auftreten könnten. Hinzu käme, dass die Fläche nicht besonders groß sei.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass eine Bebauung sicherlich mit großem Aufwand möglich sei. Der Aufwand stünde jedoch in einem deutlich schlechteren Verhältnis zu der kleinen Fläche. Außerdem müsse man bedenken, dass hier einem Haupterwerbslandwirt die Fläche genommen würde.

Herr Schlieker regt an, über die Möglichkeit noch einmal zu beraten, um den Anwohnern zu zeigen, dass sie ernst genommen werden und es vielleicht keine andere Möglichkeit gibt.

 

Frau Dirks legt dar, dass die Verwaltung gerne noch einmal diese Flächen zur Beratung stellen könne. Hierüber sei aber bereits diskutiert worden. Der Ausschuss habe die jetzt überplante Fläche vorgeschlagen. Der Rat müsse nun abwägen, welchen Weg er gehen wolle. Der Stadt Billerbeck stünden z. Z. keine Gewerbeflächen für interessierte Gewerbetreibende zur Verfügung.

 

Herr Dübbelde erkundigt sich, ob das in dem überplanten Gebiet liegende städt. Grundstück auch alleine erschlossen werden könnte.

Herr Mollenhauer erklärt, dass eine ausschließliche Erschließung der städt. Fläche möglich sei, dies jedoch auch mehr LKW-Verkehr für die Anlieger bedeutet. Er erachte es als sinnvoller, ein Gesamtkonzept aufzustellen, so dass die Erschließung der Flächen über die neue Straße erfolgen könne.

 

Herr Dittrich stellt fest, dass hier Rat und Politik in der Verantwortung stünden. Seine Fraktion sei ebenfalls über den Widerstand der Anlieger überrascht gewesen. Es sei erforderlich, Gespräche mit den Anliegern zu suchen und Alternativen aufzuzeigen. Dieses sei man den Bürgern schuldig.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass seiner Ansicht nach im Großen und Ganzen auch positive Gespräche mit den Anliegern geführt worden seien. Einige seien zwar strikt dagegen, keiner sei begeistert. Verwaltungsseitig sei vorgesehen, parallel zur Offenlegung mit jedem Eigentümer ein weiteres Gespräch zu führen, insbesondere auch um die Festsetzungen zu den einzelnen Grundstücken zu besprechen. Die Anlieger hätten einen Bestandsschutz und dieser Schutzanspruch werde auch gewahrt. Die Offenlage der 4. Änderung sollte durchgeführt werden, um so eine rechtskräftige Planung zu erhalten. Auf der Grundlage dieser Planung könnten dann mit den Anliegern auch Lösungen z. B. hinsichtlich des Beitragsrechtes gesucht werden. Hier wären Stundungen, Verrechnungen mit Flächen oder auch Flächentausche denkbar. Bei einer Flächengesamtgröße von rd. 7 ha würde sich die Entwicklung des Gebietes sicherlich langsam vollziehen. Grundlage hierfür sei jedoch eine rechtskräftige Planung.

 

Herr Dübbelde regt an, über die Gespräche mit den Anliegern Protokolle mit beiderseitigen Unterschriften zu fertigen.

Dies sei sicherlich kein Problem, so Frau Dirks. Wichtig für die Zukunft seien aber vor allem die entsprechenden Beschlüsse hinsichtlich des Bebauungsplanes, damit man sich nicht im Kreis drehe. Es könne nur so weitergehen, dass die Planung weiterverfolgt werde und die Gespräche mit den Bürgern geführt würden.

 

Er sei sich durchaus darüber im Klaren, so Herr Schlieker, dass die Stadt Gewerbefläche brauche. Die Planung solle durch seine Fraktion auch nicht verhindert werden und er wolle keine Beschlüsse aufhalten. Für ihn sei es nur wichtig, dass noch einmal die Gespräche mit den Anliegern gesucht und über die Alternativflächen nachgedacht werde.  


Stimmabgabe: einstimmig