Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt, sofern das Vorhaben effektiv eingegrünt wird.


Herr Dittrich bezieht sich auf seine Stellungnahme in der Sitzung des Bezirksausschusses. Er wiederholt, dass die Errichtung von weiteren Hähnchenmast- oder –legehennenställen nicht länger mitgetragen werden könne. Gerade die zur Beratung anstehende Anlage solle in einem schutzwürdigen Bereich errichtet werden. In unmittelbarer Nähe läge das Kloster mit den vielen Besuchern und außerdem befände sich die Fläche im Landschaftsschutzgebiet.

 

Herr Dübbelde weist darauf hin, dass hier nur eine planungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen sei und nicht mehr.

 

Herr Schlieker erläutert, dass die Anzahl der Ställe vom Kreis Coesfeld kritisch gesehen wird. Es solle eine Aussage erfolgen, dass die Anzahl in der Menge nicht weiter mitgetragen werde. Seine Fraktion sei gegen die Errichtung weiterer Ställe auf dem Gebiet der Stadt Billerbeck.

 

Herr Hagemann hält dem entgegen, dass dieses eine willkürliche Entscheidung sei und es hierfür keine rechtliche Grundlage gäbe.

 

Herr Dittrich stellt heraus, dass es nicht gleichgültig sein kann wie viele Anlagen in Billerbeck errichtet würden. Seine Fraktion könne das Vorhaben nicht weiter mittragen. Das Einvernehmen könne hier versagt werden und anschließend müsse geprüft werden, ob das Einvernehmen durch die Bezirksregierung ersetzt werden könne. Er erläutert, dass Steinfurt in ähnlich gelagerten Fällen eine rechtliche Prüfung durchführen lasse. Es ist rechtlich umstritten, ob das Einvernehmen einer Gemeinde durch die Bezirksregierung ersetzt werden könne. Hier solle doch erst mal das Ergebnis abgewartet werden.

 

Es sei nicht sein Wunsch, so Herr Hagemann, dass sich die Stadt in die Reihe der Gemeinden eingliedert, die für das versagte Einvernehmen anschließend bezahlen müssten.

 

Herr Krause führt aus, dass er, wenn nur eben möglich, gegen die Ställe sei. Gesetze könnten jedoch nicht verändert werden.

 

Herr Dittrich erwidert, dass er kein Recht brechen wolle. Er nehme nur die Meinung der Bürger auf und nehme diese auch ernst. Er wolle lediglich das Einvernehmen versagen, um die rechtliche Situation prüfen zu lassen. Man könne sich mit Steinfurt in Verbindung setzen, um an die rechtliche Stellungnahme zu gelangen und sich mit dieser kritisch auseinander setzen. Dem Antrag heute solle nicht so zugestimmt werden, sondern eine Rechtsprüfung abgewartet werden.

Herr Becks ergänzt, dass die Rechtsauffassung aufgrund der Widerstände gegen diese Anlagen im Wandel sei.

 

Herr Schlieker schlägt vor, den Flächennutzungsplan der Stadt Billerbeck ähnlich wie bei den Windkraftanlagen entsprechend zu ändern. So habe man erst einmal Ruhe, um die rechtliche Situation zu prüfen und abzuwarten.

Frau Besecke hält es für unmöglich, einen rechtssicheren Planungsabschluss zu erlangen. Während der Planänderung müsse eine Rückstellung der Baugesuche erfolgen. Jeder zurückgestellte Bauantrag könne anschließend zu Ersatzansprüchen führen. Sicherlich sei es auch schwierig, hier eine Eignungsfläche zu finden.

 

Herr Dittrich beantragt, dass der Tagesordnungspunkt heute abgesetzt und das Gutachten oder die rechtliche Stellungnahme von Steinfurt besorgt werde.

 

Herr Krause sieht keine Möglichkeit diesen Antrag abzulehnen, da die Anlage hofnah errichtet werden solle und das Kloster hiergegen keine Bedenken erhebe. Gleichzeitig solle man jedoch die rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

 

Frau Besecke erläutert, dass es sich hier um eine gewerbliche Anlage handele. Bei der Anzahl der Ställe werde zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen unterschieden. Im Moment lägen ihr keine weiteren Anträge vor. Von den in der Statistik des Kreises Coesfeld aufgeführten Anlagen stünden schon einige, über andere sei z. B. schon beraten worden, obwohl noch kein konkreter Antrag vorliege.

 

Frau Mollenhauer stellt heraus, dass die CDU-Fraktion nicht jedem Antrag einfach nur zustimme, sondern jeder einzelne geprüft werde. Die Hofnähe sei eine Voraussetzung für die Zustimmung.

Herr Becks entgegnet, dass aber bereits in Osthellen eine Ausnahme gemacht worden sei.

 

Herr Dittrich führt aus, dass er sich an den mit der CDU-Fraktion getroffenen Kompromiss nicht mehr gebunden fühle. Es könne nicht richtig sein, dass diesem Antrag hier so zugestimmt werden solle und nicht erst eine rechtliche Prüfung erfolge.

Er wiederholt seinen Antrag, diesen Tagesordnungspunkt heute abzusetzen, eine rechtliche Prüfung durchzuführen und anschließend hierüber erneut zu beraten.

 

Herr Dübbelde lässt über den Antrag von Herrn Dittrich abstimmen. Er wird mit 5 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Becks erkundigt sich, wie viele Anträge bereits genehmigt worden seien und wie viele Anlagen davon schon errichtet wurden. Seiner Meinung nach würden Anlagen teilweise vorsorglich wegen evtl. Änderung der Rechtsgrundlagen beantragt werden. Er erkundigt sich nach der Geltungsdauer einer solchen Genehmigung.

Frau Besecke erklärt, dass von den in letzter Zeit beratenen Anlagen bisher nur die eine in Hamern genehmigt worden sei. Zu der Gültigkeit einer Baugenehmigung führt sie aus, dass diese nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt würden. Hinsichtlich der Dauer der Gültigkeit und einer möglichen Verlängerung müsse sie sich erkundigen.

Zu der Anfrage von Herrn Dittrich hinsichtlich des Stickstoffleitfadens teilt sie mit, dass ab einer bestimmten Anzahl von Großvieheinheiten im Kreisgebiet Untersuchungen zum Stickstoffeintrag erforderlich seien. Sie werde hierzu Erkundigungen einholen und berichten.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen