Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche Seite der Abrechnung der Massonneaustraße von der Straße „Zu den Alstätten“ bis zur „Gantweger Straße“ zu klären und hierüber im HFA beraten zu lassen. Auf der Grundlage der vorgestellten Planung findet dann eine Anliegerversammlung statt, in der die Bürger auch über die Anliegerbeiträge informiert werden.


Herr Bach vom Ingenieurbüro Hydro Ingenieure GmbH stellt die Ausbauplanung vor. Er erläutert die einzelnen Ausbauelemente, die Materialien, die Bepflanzung und die verkehrsberuhigenden Elemente. Die Kosten für die gesamte Ausbaumaßnahme belaufen sich nach seinen Schätzungen auf rd. 525.000,00 €.

 

Herr Krause weist auf die besondere Situation hinsichtlich des Straßenverkehrs hin. Zum einen werde der Bereich Gantweg/Gantweger Straße von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und die Massonneaustraße von LKW-Verkehr, die zum Baugebiet Sandbrink und später Gantweger Bach liefern würden, befahren. Die Größe und Breite dieser Fahrzeuge müsse beim Ausbau berücksichtigt werden.

Herr Bach erläutert hierzu, dass man sich bei der Planung durchaus bewusst war, dass die Massonneaustraße einerseits Erschließungsstraße und andererseits Anliegerstraße sei. Man habe versucht, ein Gleichgewicht zwischen den beiden Aspekten herzustellen.

 

Lt. Aussage von Herrn Bach lasse die Massonneaustraße aufgrund ihrer Breite gestalterisch besonders viele Möglichkeiten zu, so Herr Becks. Für ihn stelle sich die Frage, ob dies gleichzeitig bedeute, dass dann der Ausbau auch besonders teuer würde oder ob es vielleicht kostengünstigere Alternativen gäbe. Außerdem hätte er gerne eine Aussage, mit welchen Kosten die Anlieger zu rechnen hätten.

Herr Bach führt aus, dass bei der heute vorgestellten Planung die Vorgabe, die Straße möglichst preiswert auszubauen, bereits berücksichtigt worden sei.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass am Anfang der Planung angedacht worden sei, nicht benötigte Flächen an die Anlieger zu veräußern. Dieses sei aber, wie am Anfang von Herrn Bach ausgeführt, aufgrund der Vielzahl der Versorgungsleitungen im gesamten Straßenbereich kaum möglich. Deshalb habe man großzügige Grünflächen vorgesehen, da diese zu Kosteneinsparungen führen.

Zu den Kosten für die einzelnen Anlieger führt er aus, dass seitens der Verwaltung die Rechtslage bereits geprüft worden sei und man noch zu keiner abschließenden Lösung gekommen sei. Er erläutert, dass dieses Teilstück der Straße bereits einschließlich eines Gehweges fertig gestellt und nur den Anliegern der Altbebauung nach dem Bundesbaugesetz abgerechnet worden sei. Da jetzt die Neubebauung auf der gegenüberliegenden Seite hinzugekommen sei, stelle sich die Rechtslage nicht einfach dar. Mehrere Möglichkeiten wären hier zu prüfen.

 

Wichtig sei, dass sich die Bürger dort wohlfühlten und der Ausbau deren Zustimmung fände, so Herr Schlieker. Seiner Meinung nach müsse bis zur Bürgeranhörung die rechtliche Frage hinsichtlich der Abrechnung geklärt sein, um so den Anliegern in der Bürgeranhörung konkrete Zahlen nennen zu können.

Zu der Bepflanzung führt er aus, dass er den Eindruck habe, es würden überall nur noch Säulenhainbuchen gepflanzt. Sicherlich biete die Vielzahl von heimischen Gehölzen noch andere Möglichkeiten.

Herr Bach führt aus, dass er ausschließlich für die Mittelinsel diese Bäume vorgeschlagen habe, ansonsten sei hier die Anpflanzung von anderen Bäumen und Grünpflanzen möglich.

 

Auf die Frage von Frau Mollenhauer, ob die vorhandenen Versorgungsleitungen nicht alle in einen Bereich der Straße verlegt werden können, antwortet Herr Bach, dass die Kosten hierfür sehr hoch seien. Im Vorfeld seien bereits Gespräche mit den Versorgungsträgern geführt worden, die Gelsenwasser AG beabsichtige als einziges Unternehmen eine neue Leitung zu verlegen.

 

Herr Hagemann erkundigt sich, ob es durch die Anlegung der Furten in den Kreuzungsbereichen nicht zu Schwierigkeiten bei der Rechts- vor Links-Regelung kommen könnte.

Herr Hoffmann führt aus, dass die Planung noch mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt werden müsse. Grundsätzlich soll die vorgesehene Rechts- vor Links-Regelung bleiben. Herr Bach ergänzt, dass seiner Meinung nach durch die Anlegung der Furten bei der Zufahrt von den Anliegerstraßen auf die Massonneaustraße der Fußgänger Vorrang haben solle und dann für den Straßenverkehr Rechts vor Links greife. Wenn das Straßenverkehrsamt anderer Meinung sei, müsse man die Planung evtl. noch entsprechend ändern.

 

Herr Krause ist ebenfalls der Ansicht, dass den Bürgern in der Anliegerversammlung bereits konkrete Zahlen zu den Anliegerkosten genannt werden sollten, damit jeder sich auf die zu zahlenden Beträge einrichten könne. Der Ausbau der Massonneaustraße habe lange auf sich warten lassen, es komme auf etwas mehr Zeit jetzt nicht an.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass vor der Bürgeranhörung die rechtliche Seite der Abrechnung ausgearbeitet und eine entsprechende Vorlage für den HFA erstellt werden könne. Hinsichtlich der Kosten könnten jedoch keine endgültigen Zahlen genannt werden.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig