Sitzung: 19.08.2008 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/348/2008
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche Seite der Abrechnung der Massonneaustraße von der Straße „Zu den Alstätten“ bis zur „Gantweger Straße“ zu klären und hierüber im HFA beraten zu lassen. Auf der Grundlage der vorgestellten Planung findet dann eine Anliegerversammlung statt, in der die Bürger auch über die Anliegerbeiträge informiert werden.
Herr Bach vom
Ingenieurbüro Hydro Ingenieure GmbH stellt die Ausbauplanung vor. Er erläutert
die einzelnen Ausbauelemente, die Materialien, die Bepflanzung und die
verkehrsberuhigenden Elemente. Die Kosten für die gesamte Ausbaumaßnahme
belaufen sich nach seinen Schätzungen auf rd. 525.000,00 €.
Herr Krause weist
auf die besondere Situation hinsichtlich des Straßenverkehrs hin. Zum einen
werde der Bereich Gantweg/Gantweger Straße von landwirtschaftlichen Fahrzeugen
und die Massonneaustraße von LKW-Verkehr, die zum Baugebiet Sandbrink und
später Gantweger Bach liefern würden, befahren. Die Größe und Breite dieser
Fahrzeuge müsse beim Ausbau berücksichtigt werden.
Herr Bach erläutert
hierzu, dass man sich bei der Planung durchaus bewusst war, dass die
Massonneaustraße einerseits Erschließungsstraße und andererseits Anliegerstraße
sei. Man habe versucht, ein Gleichgewicht zwischen den beiden Aspekten
herzustellen.
Lt. Aussage von
Herrn Bach lasse die Massonneaustraße aufgrund ihrer Breite gestalterisch
besonders viele Möglichkeiten zu, so Herr Becks. Für ihn stelle sich die Frage,
ob dies gleichzeitig bedeute, dass dann der Ausbau auch besonders teuer würde oder
ob es vielleicht kostengünstigere Alternativen gäbe. Außerdem hätte er gerne
eine Aussage, mit welchen Kosten die Anlieger zu rechnen hätten.
Herr Bach führt
aus, dass bei der heute vorgestellten Planung die Vorgabe, die Straße möglichst
preiswert auszubauen, bereits berücksichtigt worden sei.
Herr Mollenhauer
ergänzt, dass am Anfang der Planung angedacht worden sei, nicht benötigte
Flächen an die Anlieger zu veräußern. Dieses sei aber, wie am Anfang von Herrn
Bach ausgeführt, aufgrund der Vielzahl der Versorgungsleitungen im gesamten
Straßenbereich kaum möglich. Deshalb habe man großzügige Grünflächen
vorgesehen, da diese zu Kosteneinsparungen führen.
Zu den Kosten für
die einzelnen Anlieger führt er aus, dass seitens der Verwaltung die Rechtslage
bereits geprüft worden sei und man noch zu keiner abschließenden Lösung
gekommen sei. Er erläutert, dass dieses Teilstück der Straße bereits einschließlich
eines Gehweges fertig gestellt und nur den Anliegern der Altbebauung nach dem Bundesbaugesetz
abgerechnet worden sei. Da jetzt die Neubebauung auf der gegenüberliegenden
Seite hinzugekommen sei, stelle sich die Rechtslage nicht einfach dar. Mehrere
Möglichkeiten wären hier zu prüfen.
Wichtig sei, dass
sich die Bürger dort wohlfühlten und der Ausbau deren Zustimmung fände, so Herr
Schlieker. Seiner Meinung nach müsse bis zur Bürgeranhörung die rechtliche
Frage hinsichtlich der Abrechnung geklärt sein, um so den Anliegern in der
Bürgeranhörung konkrete Zahlen nennen zu können.
Zu der Bepflanzung
führt er aus, dass er den Eindruck habe, es würden überall nur noch
Säulenhainbuchen gepflanzt. Sicherlich biete die Vielzahl von heimischen
Gehölzen noch andere Möglichkeiten.
Herr Bach führt
aus, dass er ausschließlich für die Mittelinsel diese Bäume vorgeschlagen habe,
ansonsten sei hier die Anpflanzung von anderen Bäumen und Grünpflanzen möglich.
Auf die Frage von
Frau Mollenhauer, ob die vorhandenen Versorgungsleitungen nicht alle in einen
Bereich der Straße verlegt werden können, antwortet Herr Bach, dass die Kosten
hierfür sehr hoch seien. Im Vorfeld seien bereits Gespräche mit den
Versorgungsträgern geführt worden, die Gelsenwasser AG beabsichtige als
einziges Unternehmen eine neue Leitung zu verlegen.
Herr Hagemann
erkundigt sich, ob es durch die Anlegung der Furten in den Kreuzungsbereichen
nicht zu Schwierigkeiten bei der Rechts- vor Links-Regelung kommen könnte.
Herr Hoffmann führt
aus, dass die Planung noch mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt werden müsse.
Grundsätzlich soll die vorgesehene Rechts- vor Links-Regelung bleiben. Herr
Bach ergänzt, dass seiner Meinung nach durch die Anlegung der Furten bei der
Zufahrt von den Anliegerstraßen auf die Massonneaustraße der Fußgänger Vorrang
haben solle und dann für den Straßenverkehr Rechts vor Links greife. Wenn das
Straßenverkehrsamt anderer Meinung sei, müsse man die Planung evtl. noch
entsprechend ändern.
Herr Krause ist
ebenfalls der Ansicht, dass den Bürgern in der Anliegerversammlung bereits
konkrete Zahlen zu den Anliegerkosten genannt werden sollten, damit jeder sich
auf die zu zahlenden Beträge einrichten könne. Der Ausbau der Massonneaustraße
habe lange auf sich warten lassen, es komme auf etwas mehr Zeit jetzt nicht an.
Herr Mollenhauer
führt aus, dass vor der Bürgeranhörung die rechtliche Seite der Abrechnung
ausgearbeitet und eine entsprechende Vorlage für den HFA erstellt werden könne.
Hinsichtlich der Kosten könnten jedoch keine endgültigen Zahlen genannt werden.
Der Ausschuss fasst
folgenden
Stimmabgabe: einstimmig