Beschlussvorschlag für den Rat:

·         Die in der Anlage I zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Bilanz zum 31.12.2007 (Jahresabschluss 2007) wird genehmigt und festgestellt.

·         Die in der Anlage II zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Gewinn- und Verlustrechnung 2007 mit Anhang (Anlage III) wird genehmigt und festgestellt.

·         Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007 zum Jahresabschluss (Anlage IV) wird genehmigt und festgestellt.

·         Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2007 entlastet.

·         Der festgestellte Jahresfehlbetrag in der Höhe von 1.664,15 € wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.


Herr Schwaaf erläutert die wesentlichen Zahlen des Jahresabschlusses 2007 und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Schlieker fragt nach, wie realistisch die Abschreibungsdauer von 66 Jahren für die Kanäle sei.

Herr Hein führt aus, dass gerade bei den in den 50-er und 60-er Jahren erstellten Kanälen durchaus Handlungsbedarf bestehe. Wenn vor dem angedachten Abschreibungszeitraum von 66 Jahren eine Sanierung eines Kanals erfolge, werde eine Korrektur des Abschreibungswertes (Sonderabschreibung) vorgenommen. Sonderabschreibungen seien nicht gebührenwirksam.

 

Herr Hövener wirft die Frage auf, was nach der in 2010 geplanten Befahrung der Kanalisation passiere. Sicherlich würden dann einige Kanäle als schadhaft eingestuft, die erst die Hälfte des Abschreibungzeitraumes hinter sich hätten. Das könnte zu einer hohen Sonderabschreibung führen.

 

Hierüber müsse in 2010 beraten werden, so Herr Hein. Es gebe verschiedene Möglichkeiten, z. B. könne der Abschreibungszeitraum reduziert und damit höhere Abschreibungen eingestellt werden. Eine andere Möglichkeit sei, Sonderabschreibungen vorzunehmen, das sei dann eine bilanzielle Berichtigung, die sich nicht gebührenrechtlich auswirke. Oder es werde so wie bisher verfahren, dass nämlich immer dann, wenn Kanäle oder Anlagen außer Betrieb genommen werden, Sonderabschreibungen eingestellt werden. Dabei werde versucht, dieses so zu steuern, dass über die Zeit nicht zu viel Werteverluste erzeugt werden.

 

Herr Hövener erkundigt sich, ob die Kosten für die Erweiterung des Betriebsgebäudes an der Kläranlage im veranschlagten Rahmen geblieben seien.

Das wird von Herrn Hein bestätigt.

 

Herr Hövener erkundigt sich, warum trotz gegenteiliger Vorgabe des HFA Finanztermingeschäfte (Zinssatzwap) abgeschlossen wurden und ob sich diese gelohnt hätten.

Nach einer kurzen Erläuterung durch Herrn Schwaaf bittet Herr Hövener um Information und Vortrag des Herrn Melzner im Betriebsausschuss.

 

Herr Schlieker möchte wissen, ob die Maschinen und Anlagen wirklich abgängig gewesen seien.

Herr Hein erläutert, dass die Sauerstoffeintragsleistung nicht mehr sichergestellt werden konnte. Insbesondere bei Stoßereignissen hätte sich das auf die Reinigungsleistung der Kläranlage niedergeschlagen.

 

Herr Wiesmann weist darauf hin, dass ja auch eine energetische Optimierung der Kläranlage vorgenommen worden sei und fragt kritisch nach, warum dann die Stromkosten erheblich angestiegen seien.

 

Herr Hein legt dar, dass die Reduzierung der Stromkosten durch den Ausbau der Kläranlage wieder konterkariert worden sei. Das erste Ziel sei die Abwasserreinigung.

Um die erhöhten Anforderungen erfüllen zu können, habe die Verfahrenstechnik verfeinert werden müssen. Deshalb seien u. a. zusätzliche Aggregate angeschafft worden, die einen hohen Stromverbrauch hätten. Hauptsächlich ausschlaggebend für den Anstieg sei jedoch die Preiserhöhung von rd. 20 – 25%.

 

Herr Dr. Meyring kommt auf die von Herrn Hövener in der Dezember-Sitzung 2007 vorgetragene Bitte nach mehr Transparenz zurück. Herr Hein sollte eine differenzierte Darstellung von Verbräuchen und Kosten vorstellen.

Herr Hein bittet um Verständnis, dass er bisher noch nicht dazu gekommen sei, weil ihn das Pilotprojekt Kohkamp zurzeit komplett in Beschlag nehme.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Meyring sagt Herr Hein zu, die Auflistung in der ersten Sitzung im nächsten Jahr vorzulegen.

 

Herr Schlieker führt aus, dass zu Beginn der Überlegungen über die Einführung des NKF auch über die Wiedereingliederung des Eigenbetriebes in den städt. Haushalt nachgedacht worden sei. Er fragt nach, ob diese Diskussion noch geführt werde oder ob ein Ergebnis vorliege. Außerdem erkundigt er sich, inwiefern durch die Einführung des NKF sich der Lagebericht verändere.

 

Herr Hein teilt mit, dass sich durch die Einführung des NKF an der Führung des Abwasserbetriebes und der Buchhaltung nichts ändere.

 

Herr Hövener erkundigt sich, ob die Abschlussbesprechung mit der Gemeindeprüfungsanstalt inzwischen stattgefunden habe, wer daran teilnehme und wie der Ausschuss über ggf. getroffene Hinweise und Feststellungen unterrichtet werde.

 

Herr Schwaaf erläutert, dass der Abschlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vorgelegt werde. Die Gemeindeprüfungsanstalt schließe sich in der Regel dem Ergebnis des Wirtschaftsprüfers an. Aus diesem Grunde sei in den letzten Jahren kein Abschlussgespräch geführt worden. Insofern sei der Hinweis, dass das endgültige Testat erst nach Prüfung erfolge, nicht richtig. Der Abschlussbericht sei testiert.


Stimmabgabe: einstimmig