Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Bürgeranregung wird nicht gefolgt.

 

 

 


Herr Messing erklärt, dass im vergangenen Jahr eine Bürgeranregung eingegangen sei, deren Anliegen nachvollziehbar ist. Er führt aus, dass sich die Anregung eher auf eine Großstadt beziehe, in der das Jugendamt in der gleichen Behörde angesiedelt sei. In ihrer kreisangehörigen Kommune sei dies jedoch anders, da sie den Kindergartenbereich betreuen und als Erfüllungshilfe für den Kreis die Elternbeiträge einziehen und die Mittel dem Kreis zur Verfügung stellen würden. Im Bereich der offenen Ganztagsschule (OGS) jedoch dienen die Elternbeiträge zur Finanzierung des Angebots vor Ort. Obwohl sie Landeszuschüsse erhielten, würde bei einem Verzicht auf einen Teil der Elternbeiträge das Geld fehlen, da kein Erstattungsanspruch gegenüber dem Kreis bestehe. Herr Messing habe Kontakt mit dem Kreisjugendamt aufgenommen und erläutert, dass Pflegeeltern, die Einrichtungen nutzen, einen Antrag auf Befreiung stellen könnten, um die in Rechnung gestellten Beiträge erstattet zu bekommen. Das Kreisjugendamt entscheide, ob der Betreuungsaufwand gerechtfertigt sei oder ob es ratsam sei, dass die Kinder nachmittags in der Obhut der Familie bleiben. Diese Entscheidung treffe das Kreisjugendamt, nicht die Stadt Billerbeck. Da die Stadt Billerbeck die Mittel verlieren würde und keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Kreis habe, sehe sie sich nicht in der Verpflichtung, die Satzung zu ändern. Im Gegensatz zur Stadt Münster, die ein eigenes Jugendamt habe und wo die Mittel intern verwaltet würden, sei die Situation in Billerbeck aufgrund der Trennung anders. Daher habe man sich entschieden, nicht auf die Gelder zu verzichten, da sie unerlässlich für die Finanzierung der OGS seien.

Auf Rückfrage von Frau Rawe, ob der Antragsteller laufend über den Sachstand informiert wurde, entgegnet Herr Messing, dass er laufend mit ihm in Kontakt stand.

Weiterhin äußert Frau Rawe, dass sie es für richtig halte, dass die betreffende Person sofort Hilfe erhalten habe, da diese Hilfe verfügbar sei. Sie betont, dass sie die Vorlage und den Beschlussvorschlag für korrekt halte, da es bereits entsprechende Hilfen vom Kreis Coesfeld gebe. Ihrer Ansicht nach sei es wichtig, den Menschen zu erklären, warum in Kindergärten oder Kitas anders abgerechnet werde als in der Offenen Ganztagsschule (OGS), da viele dies nicht verstünden. Dies liege daran, dass es sich um zwei verschiedene Systeme handele, die unterschiedlich finanziert würden. Frau Rawe  ist der Meinung, dass sich viele Fragen bereits durch Erklärungen erübrigen würden. Zudem sei es in Ordnung, dass es eine Möglichkeit gebe, die Elternbeiträge erstattet zu bekommen, und daher könne man sagen, dass man sich in dieser Angelegenheit zurückziehen könne.

Frau Gomez führt aus, dass Herr Schmidt tatsächlich auf das Einkommen von 10.000 Euro eingehe. Sie regt an, es könne wichtig oder sinnvoll sein zu erklären, dass sich das Einkommen auf das berechnete Einkommen beziehe und nicht auf das Gesamteinkommen.

 

Herr Messing erläutert, dass der Antragsteller in der Materie sachlich vollständig eingebunden sei, da er beruflich bei der Stadt Münster tätig sei und die Satzung der Stadt Münster kenne. Herr Messing führt aus, dass man sich über die Beitragsstaffelung immer unterhalten könne, was mehrfach diskutiert worden sei, auch auf Kreisebene bei der Festsetzung der Kibitz. Er erwähnt, dass die Beitragsstufen gemeinschaftlich entwickelt und erweitert worden seien. Die Diskussion über die genaue Festlegung der Einkommensgrenzen, wie etwa bei 15.000 oder unter 24.000, sei seiner Ansicht nach bereits abgeschlossen. Herr Messing betont, dass der Einkommensbegriff, den die Anwesenden meinen könnten, dem Antragsteller als Sacharbeiter, der diese Dinge für die Stadt Münster festsetze, bekannt sein müsste. Abschließend erläutert Herr Messing, dass die Umsetzung dieser Regelung in Münster einem einfachen Transfer von einer Tasche in die andere gleiche.

 

 


Stimmabgabe: einstimmig