Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Brück von Oertzen von der Kanzlei Wolter & Hoppenberg anwesend. Später kommt auch Herr Dr. David von der Kanzlei Baumeister aus Münster dazu.

 

Frau Dirks führt aus, dass man sich bekanntlich gemeinsam mit 8 weiteren Kommunen auf den Weg gemacht habe, eine Infrastrukturgesellschaft zu gründen. Hierfür sei das in der Sitzungsvorlage dargelegte Verfahren erforderlich. Die Gemeinden Rosendahl, Senden, Olfen und Ascheberg hätten den Beschluss zur Gründung einer Netzgesellschaft mbH bereits gefasst.

Frau Dirks führt weiter aus, dass die Verträge in allen Gemeinden im Wesentlichen gleich lauteten. Es gebe lediglich ortsspezifische Abweichungen in den Formulierungen z. B. bzgl. der Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung. Für Billerbeck habe man sich darauf verständigt, diese der GIWo anzugleichen.

 

Herr Brück von Oertzen erläutert dann, in welchem Gefüge die Netz GmbH steht. Er betont, dass bei einer jetzigen Zustimmung zur Gründung der Netz GmbH noch kein wirtschaftliches Risiko eingegangen werde und auch kein Zwang bestehe, das Netz tatsächlich zu übernehmen.

 

Herr Schlieker kann der vorgeschlagenen Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung, die sich an der Zusammensetzung der GIWo orientiert, nicht zustimmen, da seine Fraktion dann kein Stimmrecht hätte. Sicherlich sollten sich die Mehrheitsverhältnisse bei der Besetzung widerspiegeln, er appelliere aber daran, seiner Fraktion Stimmrecht einzuräumen.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass dies nur ein Vorschlag sei, über den man sich verständigen könne.

 

Herr Tauber fragt nach, wie weit die Anzahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung aufgestockt werden müsse, wenn dem Wunsch des Herrn Schlieker nachgekommen werde.

 

Frau Dirks teilt mit, dass dann eine Regelung wie im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss möglich wäre.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dittrich zu der vorgesehenen Ermächtigung der Bürgermeisterin, bestellte Gesellschafter zu vertreten, erklärt Herr Brück von Oertzen, dass diese Vertretungsregelung nur für den Notartermin gelte, bei dem die Gesellschaft gegründet und der Geschäftsführer bestellt werde.

 

Herr Schlieker macht darauf aufmerksam, dass der beschriebene Gegenstand des Unternehmens, nämlich der Betrieb, die Unterhaltung und Entscheidung über den Ausbau der örtlichen Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen faktisch nicht mehr in der Hand der Gesellschafterversammlung liege, sondern von den Mehrheitsverhältnissen in der Infrastrukturgesellschaft abhängig ist.

 

Das wird von Herrn Brück von Oertzen bestätigt.

 

Herr Fehmer erklärt, dass der Gesellschaftsvertrag nicht die großen Knackpunkte aufweise, dieser entspreche den üblichen Konstellationen wie bei der GIWo auch. Vielmehr sei das, was danach komme wichtig für die Gesamtentscheidung. Deshalb wolle er nicht vor einer intensiven Diskussion in nichtöffentlicher Sitzung über die Gründung der Netz GmbH entscheiden.

 

Frau Dirks sieht kein Problem, wenn heute nicht abschließend beschlossen werde. Es wäre aber wichtig, eventuelle Fragen jetzt zu stellen.

 

Herr Fehmer weist darauf hin, dass er auch über die von Herrn Schlieker angesprochene Zusammensetzung der GIWo nicht ad hoc entscheiden wolle.

 

Herr Brück von Oertzen beantwortet dann Fragen von Herrn Schlieker zu den Aufgaben der Gesellschafterversammlung (Abschluss von Verträgen bis 50.000,-- €) und Herrn Dittrich zur Beschlussfähigkeit der Gesellschaft (80% des vorhandenen Kapitals).

 

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise wiederholt Herr Fehmer, dass er heute nicht über die Gründung der Netz GmbH entscheiden wolle. Nach jetzigem Stand gehe er davon aus, dass heute in nichtöffentlicher Sitzung auch nicht das komplette Vertragswerk auf den Weg gebracht werde. Deshalb beantrage er, den Tagesordnungspunkt heute zu vertagen.

 

Dem Antrag des Herrn Fehmer wird mit 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung zugestimmt.