Beschluss:

Die Straßen „Hoher Weg“ und „Steenpättken“ im Abschnitt zwischen Bockelsdorfer Weg und Windmühlenweg werden als Gemeindestraßen gemäß § 6 StrWG ohne Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige sonstige  Besonderheiten gewidmet. Die Widmung ist gemäß § 6 Absatz 1 StrWG öffentlich bekannt zu machen.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig