Sitzung: 25.09.2008 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/357/2008
Beschluss:
Die Straßen „Hoher Weg“ und „Steenpättken“ im Abschnitt zwischen Bockelsdorfer Weg und Windmühlenweg werden als Gemeindestraßen gemäß § 6 StrWG ohne Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige sonstige Besonderheiten gewidmet. Die Widmung ist gemäß § 6 Absatz 1 StrWG öffentlich bekannt zu machen.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig