Sitzung: 25.09.2008 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/358/2008
Beschluss:
1. Der Hinweis der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
2. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ nach § 1 Abs. 7 BauGB als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung hierzu.
4. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur
Zeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig