Zu der in der letzten Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Neubau eines Legehennenstalles“ gestellten Nachfrage zur Dauer einer Gültigkeit einer Immissionsschutzgenehmigung und einer möglichen Verlängerung teilt Frau Besecke mit, dass eine Immissionsschutzgenehmigung 2 Jahre Gültigkeit habe und auch verlängert werden könne.

Des Weiteren sei die Vermutung geäußert worden, dass sich an den Stickstoffuntersuchungen etwas ändere und deshalb viele Anträge für Hähnchenmastställe vorsorglich gestellt würden. Nach ihren Recherchen gebe es keine Änderung, die für den Kreis Coesfeld zutreffe. Die geplante neue Geruchsimmissionsrichtlinie liege noch nicht vor.