Herr Dübbelde erkundigt sich, wer berechtigt sei, das Obst von Bäumen an städt. Straßen zu ernten.

Frau Dirks teilt mit, dass die Bürger und Bürgerinnen das Obst unentgeltlich pflücken dürften, dabei aber darauf achten sollten, dass Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Wenn die Obstbäume an Kreisstraßen stünden, sollten sich Interessenten wegen der größeren Gefahr durch den Straßenverkehr vorher im Rathaus erkundigen.