Herr Messing weist zu der Anfrage von Herrn Pfeiffer bzgl. des beidseitigen Befahrens von Einbahnstraßen durch Radfahrer darauf hin, dass es gemäß der Straßenverkehrsordnung und den dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften keine zusätzlichen Markierungen o. ä. gebe, um Kraftfahrer auf entgegen kommende Radfahrer in Einbahnstraßen hinzuweisen. Die Straßenverkehrsbehörde führe in ihrer Stellungnahme zu dieser Thematik aus:

„Deutlich ist in der StVO aber auch gesagt, dass bei Problemen bezüglich einer solchen Verkehrsregelung die Straßenverkehrsbehörde berechtigt, womöglich sogar verpflichtet ist, die Regelung wieder aufzuheben. Dabei nimmt man Bezug auf etwaige Unfälle, die sich ereignet haben. Es bleibt also in diesbezüglichen neuralgischen Bereichen, wie z. B. auf der Schmiedestraße zwischen Kirchstraße und Holthauser-/Darfelder Straße immer zu beobachten, wie das Verhalten zwischen Radfahrer und anderen Verkehrsteilnehmern funktioniert bzw. nicht verkehrsgefährdend erscheint.

Der Politik kann ich daher nur empfehlen, nochmals darüber nachzudenken, ob die in Billerbeck bestehende Regelung für Radfahrer auf Dauer Bestand haben kann.“

 

Herr Nowak regt an, in Dülmen Erkundigungen einzuholen, denn dort seien Piktogramme aufgebracht. Es gebe also praktische Wege, die nicht gegen die Verkehrsordnung verstoßen.

 

Auf Vorschlag von Frau Dirks wird das Thema im Fachausschuss beraten.